Übermittlung von Daten an Drittländer oder internationale Organisationen Musterklauseln

Übermittlung von Daten an Drittländer oder internationale Organisationen. Eine Übermittlung von Daten an Drittländer (d.h. solche, die nicht zur EU oder zum EWR ge- hören) oder an internationale Organisationen findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmswei- se kommen z.B. für Fälle wie eine wissenschaftliche Verwertung im Rahmen internationaler Drittmittelprojekte Übermittlungen in Betracht. Für solche Zwecke werden die Daten anony- misiert oder pseudonymisiert übermittelt. Eine Speicherung der beim Abschluss der Teilnehmervereinbarung erhobenen Daten erfolgt zunächst solange, wie dies zur Erfüllung der Teilnehmervereinbarung erforderlich ist. Die aufgrund einer Ortung erfassten Standortdaten des/der Teilnehmers/Teilnehmerin wer- den spätestens nach sechs Monaten gelöscht, es sei denn, dass sie zum Nachweis der ord- nungsgemäßen Ausführung der Aufgabe noch erforderlich sind oder Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des/der Teilnehmers/Teilnehmerin beeinträchtigt werden. Gleiches gilt für eine etwaige Do- kumentation von Kommunikation über Funk und/oder Telefon mit der Maßgabe, dass dies- bezügliche Daten nach 90 Tagen gelöscht werden. Die unter Ziffer 2. b) genannten Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung der vorgenannten Zwecke ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung bzw. Nutzung der App werden die Daten gelöscht, wenn die je- weilige Serververbindung beendet ist. Im Übrigen werden die Daten regelmäßig nach 90 Ta- gen gelöscht. Personenbezogene Daten verbleiben solange im System, wie der/die Mobile Retter/in sich selbst nicht abmeldet. Bei einer reinen Registrierung ohne nachfolgende Akti- vierung erfolgt die Löschung nach 6 Monaten. Eine darüberhinausgehende Speicherung der Daten kann erfolgen, soweit dies zur Gel- tendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, z.B. zur Sicherung von Nachweisen. Die Dauer der Speicherung hängt in diesen Fällen von der ge- setzlichen Verjährungsfrist des betreffenden Anspruchs ab. Diese beträgt regelmäßig drei Jahre, gerechnet ab dem Ende desjenigen Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des/der Schuldners/Schuldnerin Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Teilweise, bspw. bei bestimmten Schadensersatzansprüchen, kann die Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre betragen, gerechnet ab dem Ereignis, welches den Schaden ausgelöst h...
Übermittlung von Daten an Drittländer oder internationale Organisationen. 1. Jegliche Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen durch den Datenverarbeiter darf nur auf der Grundlage dokumentier- ter Anweisungen des Datenverantwortlichen erfolgen und muss stets im Einklang mit Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung stehen.
Übermittlung von Daten an Drittländer oder internationale Organisationen. Jede Übermittlung von Daten durch den Auftrags- verarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grund- lage vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss die Voraussetzungen der Art 44 ff DSGVO erfüllen. Soweit nach Art 46 DSGVO die Standardvertragsklauseln (Standarddatenschutz- klauseln) als Rechtsgrundlage verwendet werden, gelten die jeweils zuletzt von der Kommission gemäß dem Prüfverfahren gemäß Artikel 93 Abs 2 DSGVO erlassenen Standardvertragsklauseln.
Übermittlung von Daten an Drittländer oder internationale Organisationen. 7.1. Eventuelle Übermittlungen von personenbezogenen Daten an Drittländer oder internationale Organisationen durch den Auftragsverarbeiter werden nur auf der Grundlage der dokumentierten Anweisungen des Datenverantwortlichen durchgeführt und erfolgen stets im Einklang mit Kapitel V DSGVO.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.