Common use of Übernutzung Clause in Contracts

Übernutzung. SAP informiert den Partner über jede Nutzung durch den Endnutzer, die den vereinbarten Umfang der in der Order Form festgeschriebenen Nutzungsmetrik überschreitet, und vereinbart mit dem Partner einen Nachtrag oder eine zusätzliche Order Form mit weiteren Subskriptionen, die die Überschreitung abdecken. Der Partner setzt die Einhaltung seines Vertrages mit dem Endnutzer durch und stellt sicher, dass der Endnutzer die erforderlichen Subskriptionen, die die Überschreitung abdecken, erwirbt. Die Vergütungpflicht entsteht mit dem Tag, an dem die Überschreitung eintrat. Die Laufzeit der im Nachtrag oder in der zusätzlichen Order Form vereinbarten zusätzlichen Einheiten einer Nutzungsmetrik entspricht der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Mindestlaufzeit bzw. Verlängerungslaufzeit für den in der ursprünglichen Order Form aufgeführten Cloud Service, ungeachtet des Wirksamkeitsdatums des Nachtrags oder der zusätzlichen Order Form. Die Vergütung für die zusätzlichen Einheiten einer Nutzungsmetrik wird anteilig berechnet, sodass sie die verbleibende Zeit der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Mindestlaufzeit bzw. Verlängerungslaufzeit des entsprechenden Cloud Service widerspiegelt. Jede Erhöhung der Anzahl Einheiten einer Nutzungsmetrik, die während der Mindestaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit eines Cloud Service erworben wurde, behält ihre Gültigkeit für weitere Verlängerungslaufzeiten des Cloud Service – es sei denn, es erfolgt eine Beendigung oder Reduzierung gemäss Artikel 11 Nr. 4 (Ordentliche Kündigung).

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Übernutzung. SAP informiert den Partner über jede Nutzung durch den Endnutzer, die den vereinbarten Umfang der in der Order Form festgeschriebenen Nutzungsmetrik überschreitet, und vereinbart mit dem Partner einen Nachtrag oder eine zusätzliche Order Form mit weiteren Subskriptionen, die die Überschreitung abdecken. Der Partner setzt die Einhaltung seines Vertrages mit dem Endnutzer durch und stellt sicher, dass der Endnutzer die erforderlichen Subskriptionen, die die Überschreitung abdecken, erwirbt. Die Vergütungpflicht entsteht mit dem Tag, an dem die Überschreitung eintrat. Die Laufzeit der im Nachtrag oder in der zusätzlichen Order Form vereinbarten zusätzlichen Einheiten einer Nutzungsmetrik entspricht der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Mindestlaufzeit bzw. Verlängerungslaufzeit für den in der ursprünglichen Order Form aufgeführten Cloud Service, ungeachtet des Wirksamkeitsdatums des Nachtrags oder der zusätzlichen Order Form. Die Vergütung für die zusätzlichen Einheiten einer Nutzungsmetrik wird anteilig berechnet, sodass sie die verbleibende Zeit der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Mindestlaufzeit bzw. Verlängerungslaufzeit des entsprechenden Cloud Service widerspiegelt. Jede Erhöhung der Anzahl Einheiten einer Nutzungsmetrik, die während der Mindestaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit eines Cloud Service erworben wurde, behält ihre Gültigkeit für weitere Verlängerungslaufzeiten des Cloud Service – es sei denn, es erfolgt eine Beendigung oder Reduzierung gemäss gemäß Artikel 11 Nr. 4 (Ordentliche Kündigung).

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Übernutzung. SAP informiert den Partner über jede Nutzung durch den Endnutzer, die den vereinbarten Umfang der in der Order Form festgeschriebenen Nutzungsmetrik überschreitet, und vereinbart mit dem Partner einen Nachtrag oder eine zusätzliche Order Form mit weiteren Subskriptionen, die die Überschreitung abdecken. Der Partner setzt die Einhaltung seines Vertrages mit dem Endnutzer durch und stellt sicher, dass der Endnutzer die erforderlichen Subskriptionen, die die Überschreitung abdecken, erwirbt. Die Vergütungpflicht entsteht mit dem Tag, an dem die Überschreitung eintrat. Die Laufzeit der im Nachtrag oder in der zusätzlichen Order Form vereinbarten zusätzlichen Einheiten einer Nutzungsmetrik entspricht der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Mindestlaufzeit bzw. Verlängerungslaufzeit für den in der ursprünglichen Order Form aufgeführten Cloud Service, ungeachtet des Wirksamkeitsdatums des Nachtrags oder der zusätzlichen Order Form. Die Vergütung für die zusätzlichen Einheiten einer Nutzungsmetrik wird anteilig berechnet, sodass sie die verbleibende Zeit der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Mindestlaufzeit bzw. Verlängerungslaufzeit des entsprechenden Cloud Service widerspiegelt. Jede Erhöhung der Anzahl der Einheiten einer Nutzungsmetrik, die während der Mindestaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit eines Cloud Service erworben wurde, behält ihre Gültigkeit für weitere Verlängerungslaufzeiten des Cloud Service – es sei denn, es erfolgt eine Beendigung oder Reduzierung gemäss gemäß Artikel 11 Nr. 4 (Ordentliche Kündigung).

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