Common use of Überschussermittlung Clause in Contracts

Überschussermittlung. (1) Die Überschüsse werden unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnungen ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist bei unserer Aufsichtsbehörde einzurei- chen. (2) Der ermittelte Überschuss wird, soweit er den Verträgen nicht bereits direkt gutgeschrieben wird, in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingestellt. Diese Rückstellung dient dazu, Ergeb- nisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde darf die RfB in Ausnahmefällen gemäß § 140 VAG zur Abwendung eines dro- henden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder - sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehen- den Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen - zur Erhöhung der Deckungsrückstel- lung herangezogen werden. (3) Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen, aber auch vom Ver- lauf der Sterblichkeit und der Berufsunfähigkeit sowie von der Entwicklung der Kosten ab. Progno- sen über die weitere Entwicklung der Überschussbeteiligung sind über einen längeren Zeitraum nicht möglich. Wir können daher keine Aussage darüber machen, in welcher Höhe Überschüsse in Zukunft anfallen werden. Die Höhe der Überschüsse kann also nicht garantiert werden. (4) Verschiedene Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Deshalb haben wir gleichartige Versicherungen in Gruppen zusammengefasst. Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Bestandsgruppen erfolgt nach dem Umfang, in dem diese zu seiner Entstehung beige- 216823 - 10.22 Version: 05.12.2022 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gothaer BasisVorsorge-Fonds (FR22-5) tragen haben. (5) Vor Rentenbeginn gehört ihre Versicherung zur Bestandsgruppe der Lebensversicherungen, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird. Im Rentenbezug wechselt der Vertrag in eine Bestandsgruppe für konventionelle Renten. Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage die dann für Sie gültige Bestandsgruppe mit.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Gothaer Basisvorsorge Fonds

Überschussermittlung. (1) Die Überschüsse werden unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnungen ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist bei unserer Aufsichtsbehörde einzurei- chen. (2) Der ermittelte Überschuss wird, soweit er den Verträgen nicht bereits direkt gutgeschrieben wird, in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingestellt. Diese Rückstellung dient dazu, Ergeb- nisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde darf die RfB in Ausnahmefällen gemäß § 140 VAG zur Abwendung eines dro- henden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder - sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehen- den Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen - zur Erhöhung der Deckungsrückstel- lung herangezogen werden. (3) Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen, aber auch vom Ver- lauf der Sterblichkeit und der Berufsunfähigkeit sowie von der Entwicklung der Kosten ab. Progno- sen Prognosen über die weitere Entwicklung Entwick- lung der Überschussbeteiligung sind über einen längeren Zeitraum nicht möglich. Wir können daher keine Aussage darüber machen, in welcher Höhe Überschüsse in Zukunft anfallen werden. Die Höhe Hö- he der Überschüsse kann also nicht garantiert werden. (4) Verschiedene Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Deshalb haben wir gleichartige Versicherungen in Gruppen zusammengefasst. Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Bestandsgruppen erfolgt nach dem Umfang, in dem diese zu seiner Entstehung beige- 216823 - 10.22 Version: 05.12.2022 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gothaer BasisVorsorge-Fonds (FR22-5) tragen haben. (5) Vor Rentenbeginn gehört ihre Versicherung zur Bestandsgruppe der Lebensversicherungen, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird. Im Rentenbezug wechselt der Vertrag in eine Bestandsgruppe für konventionelle Renten. Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage die dann für Sie gültige Bestandsgruppe mit.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Gothaer Variorent Plus Fonds (Fr22 2)

Überschussermittlung. (1) Die Überschüsse werden unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnungen ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist bei unserer Aufsichtsbehörde einzurei- chen. (2) Der ermittelte Überschuss wird, soweit er den Verträgen nicht bereits direkt gutgeschrieben wird, in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingestellt. Diese Rückstellung dient dazu, Ergeb- nisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde darf die RfB in Ausnahmefällen gemäß § 140 VAG zur Abwendung eines dro- henden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder - sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehen- den Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen - zur Erhöhung der Deckungsrückstel- lung herangezogen werden. (3) Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen, aber auch vom Ver- lauf der Sterblichkeit und der Berufsunfähigkeit Risikoverlauf sowie von der Entwicklung der Kosten ab. Progno- sen Prognosen über die weitere Entwicklung der Überschussbeteiligung sind über einen längeren Zeitraum nicht möglich. Wir können daher keine Aussage darüber machen, in welcher Höhe Hö- he Überschüsse in Zukunft anfallen werden. Die Höhe der Überschüsse kann also nicht garantiert werden. (4) Verschiedene Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Deshalb haben wir gleichartige Versicherungen in Gruppen zusammengefasst. Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Bestandsgruppen erfolgt nach dem Umfang, in dem diese zu seiner Entstehung beige- 216823 - 10.22 Version: 05.12.2022 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gothaer BasisVorsorge-Fonds (FR22-5) tragen haben. (5) Vor Rentenbeginn Ihre Versicherung gehört ihre Versicherung zur Bestandsgruppe der Lebensversicherungen, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird. Im Rentenbezug wechselt der Vertrag in eine Bestandsgruppe für konventionelle Renten. Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage die dann für Sie gültige Bestandsgruppe mitBerufsunfähigkeitsversicherungen.

Appears in 1 contract

Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung

Überschussermittlung. (1) Die Überschüsse werden unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnungen ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist bei unserer Aufsichtsbehörde einzurei- chen. (2) Der ermittelte Überschuss wird, soweit er den Verträgen nicht bereits direkt gutgeschrieben wird, in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingestellt. Diese Rückstellung dient dazu, Ergeb- nisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde darf die RfB in Ausnahmefällen gemäß § 140 VAG zur Abwendung eines dro- henden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder - sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehen- den Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen - zur Erhöhung der Deckungsrückstel- lung herangezogen werden. (3) Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen, aber auch vom Ver- lauf der Sterblichkeit und der Berufsunfähigkeit sowie von der Entwicklung der Kosten ab. Progno- sen über die weitere Entwicklung der Überschussbeteiligung sind über einen längeren Zeitraum nicht möglich. Wir können daher keine Aussage darüber machen, in welcher Höhe Überschüsse in Zukunft anfallen werden. Die Höhe der Überschüsse kann also nicht garantiert werden. (4) Verschiedene Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Deshalb haben wir gleichartige Versicherungen in Gruppen zusammengefasst. Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Bestandsgruppen erfolgt nach dem Umfang, in dem diese zu seiner Entstehung beige- 216823 - 10.22 Version: 05.12.2022 12.09.2022 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gothaer BasisVorsorge-Fonds (FR22-5) tragen haben. (5) Vor Rentenbeginn gehört ihre Versicherung zur Bestandsgruppe der Lebensversicherungen, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird. Im Rentenbezug wechselt der Vertrag in eine Bestandsgruppe für konventionelle Renten. Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage die dann für Sie gültige Bestandsgruppe mit.

Appears in 1 contract

Samples: Fondsgebundene Rentenversicherung

Überschussermittlung. (1) Die Überschüsse werden unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnungen ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist bei unserer Aufsichtsbehörde einzurei- chen. (2) Der ermittelte Überschuss wird, soweit er den Verträgen nicht bereits direkt gutgeschrieben wird, in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingestellt. Diese Rückstellung dient dazu, Ergeb- nisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde darf die RfB in Ausnahmefällen gemäß § 140 56a VAG zur Abwendung eines dro- 215533 - 10.12 Version: 10.12.2012 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung Premium henden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder - sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehen- den Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen - zur Erhöhung der Deckungsrückstel- lung herangezogen werden. (3) Die Höhe der mindestens der RfB zuzuführenden Mittel richtet sich nach Maßgabe des § 81c VAG und der dazu erlassenen Rechtsverordnung (Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung, Mindestzuführungsverordnung). Demnach erhalten die Versicherungsneh- mer von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen vor- gesehen sind, mindestens den in dieser Verordnung genannten Prozentsatz. In der derzeitigen Ver- ordnung sind grundsätzlich 90 % vorgeschrieben. Außerdem werden die Versicherungsnehmer nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich zu mindestens 75 % am Risikoergebnis und zu mindes- tens 50 % am übrigen Ergebnis (einschließlich Kostenergebnis) beteiligt. (4) Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen, aber auch vom Ver- lauf der Sterblichkeit und der Berufsunfähigkeit Risikoverlauf sowie von der Entwicklung der Kosten ab. Progno- sen Prognosen über die weitere Entwicklung der Überschussbeteiligung sind über einen längeren Zeitraum nicht möglich. Wir können daher keine Aussage darüber machen, in welcher Höhe Hö- he Überschüsse in Zukunft anfallen werden. Die Höhe der Überschüsse kann also nicht garantiert werden. (45) Verschiedene Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Deshalb haben wir gleichartige Versicherungen in Gruppen zusammengefasst. Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Bestandsgruppen erfolgt nach dem Umfang, in dem diese zu seiner Entstehung beige- 216823 - 10.22 Version: 05.12.2022 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gothaer BasisVorsorge-Fonds (FR22-5) tragen haben. (56) Vor Rentenbeginn Ihre Versicherung gehört ihre Versicherung zur Bestandsgruppe der Lebensversicherungen, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird. Im Rentenbezug wechselt der Vertrag in eine Bestandsgruppe für konventionelle Renten. Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage die dann für Sie gültige Bestandsgruppe mitBerufsunfähigkeitsversicherungen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Überschussermittlung. (1) Die Überschüsse werden unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnungen ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist bei unserer Aufsichtsbehörde einzurei- chen. (2) Der ermittelte Überschuss wird, soweit er den Verträgen nicht bereits direkt gutgeschrieben wird, in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingestellt. Diese Rückstellung dient dazu, Ergeb- nisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde darf die RfB in Ausnahmefällen gemäß § 140 VAG zur Abwendung eines dro- henden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder - sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehen- den Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen - zur Erhöhung der Deckungsrückstel- lung herangezogen werden. (3) Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen, aber auch vom Ver- lauf der Sterblichkeit und der Berufsunfähigkeit Risikoverlauf sowie von der Entwicklung der Kosten ab. Progno- sen Prognosen über die weitere Entwicklung der Überschussbeteiligung sind über einen längeren Zeitraum nicht möglich. Wir können daher keine Aussage darüber machen, in welcher Höhe Hö- he Überschüsse in Zukunft anfallen werden. Die Höhe der Überschüsse kann also nicht garantiert werden. (4) Verschiedene Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Deshalb haben wir gleichartige Versicherungen in Gruppen zusammengefasst. Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Bestandsgruppen erfolgt nach dem Umfang, in dem diese zu seiner Entstehung beige- 216823 - 10.22 Version: 05.12.2022 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gothaer BasisVorsorge-Fonds (FR22-5) tragen haben. (5) Vor Rentenbeginn Ihre Versicherung gehört ihre Versicherung zur Bestandsgruppe der Lebensversicherungen, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird. Im Rentenbezug wechselt der Vertrag in eine Bestandsgruppe für konventionelle Renten. Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage die dann für Sie gültige Bestandsgruppe mitRisikoversicherungen.

Appears in 1 contract

Samples: Risikolebensversicherung

Überschussermittlung. (1) Die Überschüsse werden unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnungen ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist bei unserer Aufsichtsbehörde einzurei- chen. (2) Der ermittelte Überschuss wird, soweit er den Verträgen nicht bereits direkt gutgeschrieben wird, in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingestellt. Diese Rückstellung dient dazu, Ergeb- nisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde darf die RfB in Ausnahmefällen gemäß § 140 VAG zur Abwendung eines dro- henden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder - sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehen- 216796 - 07.22 Version: 05.12.2022 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die aufgeschobene Rentenversicherung den Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen - zur Erhöhung der Deckungsrückstel- lung herangezogen werden. (3) Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt vor allem von den Kapitalerträgender Entwicklung des Kapital- marktes und der dort erzielten Kapitalerträge, aber auch vom Ver- lauf Verlauf der Sterblichkeit und der Berufsunfähigkeit sowie von der Entwicklung der Kosten ab. Progno- sen Prognosen über die weitere Entwicklung der Überschussbeteiligung sind über einen längeren Zeitraum nicht möglich. Wir können daher keine Aussage darüber machen, in welcher Höhe Überschüsse in Zukunft anfallen werden. Die Höhe der Überschüsse kann also nicht garantiert werden. (4) Verschiedene Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Deshalb haben wir gleichartige Versicherungen in Gruppen zusammengefasst. Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Bestandsgruppen erfolgt nach dem Umfang, in dem diese zu seiner Entstehung beige- 216823 - 10.22 Version: 05.12.2022 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gothaer BasisVorsorge-Fonds (FR22-5) tragen haben. (5) Vor Rentenbeginn Ihre Versicherung gehört ihre Versicherung zur Bestandsgruppe der LebensversicherungenRentenversicherungen. Die gegebenenfalls einge- schlossene Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung gehört zu derselben Bestandsgruppe, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird. Im Rentenbezug wechselt der Vertrag in eine Bestandsgruppe für konventionelle Renten. Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage die dann für Sie gültige Bestandsgruppe mitist je- doch grundsätzlich gesondert am Überschuss beteiligt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Aufgeschobene Rentenversicherung