Leistung im Todesfall Musterklauseln

Leistung im Todesfall. Der Unfall führt innerhalb eines Jahres zu Ihrem Tod: Wir zahlen die für den Todesfall vereinbarte Versicherungs-Summe an Ihre Erben oder an eine von Ihnen festgelegte bezugsberechtigte Person.
Leistung im Todesfall. (1) Im Fall Ihres Todes wird im Wert des für die Hinterbliebenenleistung zur Verfügung stehenden Be- trags eine lebenslange Rente an den Hinterbliebenen im Sinne dieser Bedingungen gezahlt. Der Vertrag endet mit dem Tod des Hinterbliebenen.
Leistung im Todesfall. Stirbt die versicherte Person vor dem Rentenbeginn, so wird aus der Todesfall- leistung nach einem dann gültigen Tarif eine Rente für den bezugsberechtigten Hinterbliebenen gebildet. Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn während der Rentengarantiezeit, wird aus dem Zeitwert der Renten der noch ausstehenden Rentengarantiezeit nach einem dann gültigen Tarif eine lebens- lange Rente für den bezugsberechtigten Hinterbliebenen gebildet.
Leistung im Todesfall elipsLife erbringt die versicherten Leistungen, wenn der Tod amtlich bescheinigt ist. Vorbehalten sind die Bestimmun- gen über den Leistungsausschluss nach Art. 3.1. der vorliegenden AVB.
Leistung im Todesfall. Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der Versiche- rungsdauer, zahlen wir das versicherte Kapital zusammen mit der Leistung aus gutgeschriebenen Gewinnen und all- fällig angesammelten Überschüssen aus.
Leistung im Todesfall. Bei Tod der →versicherten Person zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme. In den Anfangsjahren der Versicherung gelten die in den Absätzen 2 und 3 beschriebenen Einschrän- kungen.
Leistung im Todesfall. (1) Wenn die versicherte Person verstirbt, zahlen wir mindestens die Leistung, die wir für den Todesfall vereinbart haben. Wenn das »um ein Prozent erhöhte Fondsvermögen größer ist als die für den Todesfall vereinbarte Leistung, zahlen wir dieses aus. Wenn die versicherte Person verstirbt, endet der Vertrag.
Leistung im Todesfall. 10.5.1 Voraussetzung Die versicherte Person der Beitragsrückzahlung ist gestorben.
Leistung im Todesfall. ■ vor Altersrentenbeginn Auszahlung des gesamten Vertragsguthabens ■ nach Altersrentenbeginn - während der Rentengarantiezeit Rentenzahlung bis zum Ende der Rentengarantiezeit - nach der Rentengarantiezeit keine Leistung Die Todesfallleistung und die Leistung aus der Überschussbeteiligung erbringen wir in dem im Einkommensteuergesetz zugelassenen Rahmen (§ 3 Nr. 63 EStG in der ab 01.01.2005 geltenden Fassung) grundsätzlich in Form einer Rente.
Leistung im Todesfall bei Leibrentenversicherungen mit Rückgewähr