Tarif Musterklauseln

Tarif. Die Festsetzung zahnärztlicher Leistungen richtet sich nach dem geltenden Zahnarzttarif SSO (Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft), wobei es die Tarif- struktur «KVG-Tarif» und «revidierter Zahnarzttarif UV / MV / IV» gibt. Die Versicherung rechnet Leistungen der Kantone und Gemeinden an. Sie leistet im Nachgang.
Tarif. Sie übernehmen den Vertrag mit dem Tarif, den der bisherige Vertragspartner gewählt hatte. Hierbei gelten die aktuellen Preise und Konditionen. Sonderkonditionen, die nur zugunsten des bisherigen Vertragspartners vereinbart wurden, sind nicht mehr gültig. Falls Sie Interesse an einer Vertragsverlängerung oder Hardware-Bestellung haben, gehen Sie einfach auf xxxxxxxx.xx/xxxxxxx. Die Vertragsübernahme erfolgt unabhängig davon, ob eine Vertragsverlängerung und/oder eine Hardware- Bestellung möglich sind.
Tarif. Die Prämien werden nach der kollektiven Methode berechnet. Der massgebende Tarif für den versicherten Personenkreis basiert auf anerkannten versicherungstechnischen Grundlagen. Anwendung findet der Tarif elipsLife Koll 2020.
Tarif. Die Beiträge sollen in den Tarif eingezahlt werden.
Tarif. Die Prämie wird bei Vertragsabschluss auf Basis des Aufenthaltslandes festgesetzt. Ändert sich das Aufenthaltsland während der Versicherungslaufzeit wird der Tarif zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres entsprechend angepasst. Ändert sich das Aufenthaltsland während der Versicherungslaufzeit nach Zielregion 1, so wird der Tarif unverzüglich angepasst. Sollte mit Eintritt in ein neues Lebensjahr ein Wechsel der Altersstufe notwendig sein, so wird der
Tarif. Der Versicherungsbeitrag wird in den Besonderen Bedingungen (Versicherungsschein / Police) ausgewiesen.
Tarif. Der Vertrag wird mit dem bestehenden Tarif übernommen. Nach der Vertragsübernahme kann der neue Vertragspartner den Tarif wechseln.
Tarif. Die Prämie und Leistungen basieren teilweise auf dem Tarif T17, Stand: 10/2017
Tarif. Download in Mbit/s maximal / normalerweise zur Verfügung / minimal Upload in Mbit/s maximal / normalerweise zur Verfügung / minimal
Tarif. Wenn die Gesellschaft eine Änderung ihres Tarifs beabsichtigt, kann sie diese Anpassung erst mit Wirkung zum nächsten jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags vornehmen. Die Gesellschaft muss in diesem Fall den Versicherungsnehmer mindestens 30 Tage vor dem Datum, zu dem die Tarifanpassung wirksam wird, auf diese Veränderung hinweisen. Der Versicherungsnehmer hat darauf hin das Recht den Vertrag innerhalb einer Frist von 60 Tagen zu kündigen, gerechnet vom Datum des Versandes der jährlichen Zahlungsaufforderung, die den Hinweis auf die Tariferhöhung beinhaltet: