ÜBERSTUNDENPAUSCHALIEN. Die Überstunden- und Mehrarbeitspauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, in welchem das Monatsgehalt gemäß Art I und II erhöht wird. Hier- bei sind die Bestimmungen der Neuregelung der Mehrarbeit (siehe § 4b) zu beachten. ANHANG II
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
ÜBERSTUNDENPAUSCHALIEN. Die Überstunden- und Mehrarbeitspauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, in welchem das Monatsgehalt gemäß Art Art. I und II erhöht wird. Hier- bei Hiebei sind die Bestimmungen der Neuregelung der Mehrarbeit (siehe § 4b) zu beachten.
1. ANHANG IIZu § 4
2. Zu § 4 Abs. 5
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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte
ÜBERSTUNDENPAUSCHALIEN. Die Überstunden- und Mehrarbeitspauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, in welchem das Monatsgehalt gemäß Art I und II erhöht wird. Hier- Hie- bei sind die Bestimmungen der Neuregelung der Mehrarbeit (siehe § 4b) zu beachten. ANHANG II
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Samples: Kollektivvertrag
ÜBERSTUNDENPAUSCHALIEN. Die Überstunden- und Mehrarbeitspauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, in welchem das Monatsgehalt gemäß Art Art. I und II erhöht wird. Hier- bei Hierbei sind die Bestimmungen der Neuregelung der Mehrarbeit (siehe § 4b) zu beachten. ANHANG IIAnhang II Protokolle
1. Zu § 4
2. Zu § 4 Abs. 5
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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte