Übertragbarkeit auf Dritte. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem hier vereinbarten Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Vertragspartners. Diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden. Unternehmen die gemäß der §§ 15 ff. AktG mit einem betroffenen Vertragspartner verbunden sind, gelten nicht als Dritte im Rahmen dieser Regelung.
Appears in 3 contracts
Samples: Layer 2 Bitstream Access Agreement, Layer 2 Bitstream Access Agreement, Telecommunications
Übertragbarkeit auf Dritte. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem hier vereinbarten vereinbar- ten Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des VertragspartnersVer- tragspartners. Diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden. Unternehmen die gemäß der §§ 15 ff. AktG mit einem betroffenen Vertragspartner verbunden sind, gelten nicht als Dritte im Rahmen dieser Regelung.
Appears in 1 contract
Samples: Layer 2 Bitstream Access Agreement
Übertragbarkeit auf Dritte. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem hier vereinbarten Vertrag an Dritte bedarf be- darf der vorherigen Zustimmung des Vertragspartners. Diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden. Unternehmen die gemäß der §§ 15 ff. AktG mit einem betroffenen Vertragspartner Ver- tragspartner verbunden sind, gelten nicht als Dritte im Rahmen dieser Regelung.
Appears in 1 contract
Samples: Layer 2 Bsa Hauptvertrag
Übertragbarkeit auf Dritte. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem hier vereinbarten Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Vertragspartners. Diese Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Unternehmen die gemäß der §§ 15 ff. AktG mit einem betroffenen Vertragspartner verbunden sind, gelten nicht als Dritte im Rahmen dieser Regelung.
Appears in 1 contract
Samples: Musterangebot Vertrag