Dritte Parteien Musterklauseln

Dritte Parteien. 18.1. Personen, die nicht Partei dieses Vertrags sind, haben keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
Dritte Parteien. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, einen Dritten mit der Ausführung von Arbeiten oder Dienstleistungen für den Auftraggeber zu beauftragen. Soweit der Auftragnehmer Dritte zur Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen für den Auftraggeber einsetzt, ist der Auftragnehmer für die Arbeiten und Dienstleistungen des Dritten in gleichem Maße verantwortlich, wie wenn sie direkt vom Auftragnehmer ausgeführt würden. Der Auftragnehmer haftet auch für ein Verschulden des Dritten in demselben Umfang wie für ein Verschulden, das der Auftragnehmer selbst verursacht hat. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, auf die Arbeiten und Dienstleistungen des Dritten Zuschläge, Bearbeitungsgebühren oder ähnliches zu erheben. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das an der Erbringung der Arbeiten und Dienstleistungen beteiligte Personal über die für die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügen wird.
Dritte Parteien. Ungeachtet abweichender Bestimmungen beabsichtigen die Parteien, dass dieser Vertrag nur zwi- schen der Gesellschaft und dem Kunden gilt, und es ist nicht beabsichtigt und nicht vereinbart, dass andere Personen, die nicht Partei sind, die Bestimmungen dieses Vertrages durchsetzen können.
Dritte Parteien. Bestimmte Softwarehersteller sind zum Schutz ihrer Rechte an geistigem Eigentum und zu keinem anderen Zweck als Drittbegünstigte von Abschnitt 3 dieser Geschäftsbedingungen vorgesehen.
Dritte Parteien. Ihre E-Mail-Adresse wird niemals weitergeleitet und/oder an Dritte verkauft. Sie erhalten ausschließlich Informationen vom Druckhaus Nord-Konzern.
Dritte Parteien. Der Provisionsanspruch gegenüber dem Makler wird auch dann fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag mit einer anderen Partei als dem Angebotsempfänger zustande kommt, die mit letzterem jedoch in einem besonders engen persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Angebots auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.
Dritte Parteien. Sofern in dieser Datenschutzerklärung nicht ausdrücklich anders angegeben, beziehen sich die Informationen in dieser Datenschutzerklärung ausschließlich auf die Nutzung und Offenlegung von Daten, die wir von Ihnen erheben. Wenn Sie Ihre Daten anderen gegenüber offenlegen, können für deren Nutzung oder Offenlegung der von Ihnen weitergegebenen Daten andere Regeln gelten. Thiekötter Druck GmbH & Co. KG hat keinen Einfluss auf die Datenschutzerklärungen Dritter, die in solchen Fällen möglicherweise für Sie gelten. Wir empfehlen Ihnen, vor der Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte nachzufragen und sich über deren Datenschutzverfahren zu informieren. Wenn Sie Fragen haben können Sie sich auch schriftlich an die für Sie verantwortliche Stelle wen- den. Verwenden Sie hierfür als Nutzer mit Wohnsitz innerhalb der EU bitte die folgende Anschrift:

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  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.