Common use of Übertragung des Vertrags Clause in Contracts

Übertragung des Vertrags. 11.5. Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Ge- samtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden spätes- tens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Übertragung unter Angabe dieses Zeitpunkts mitzuteilen. Im Falle einer Übertragung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirk- samwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lie- feranten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB so-wie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen i. S. d. Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer unberührt.

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Übertragung des Vertrags. 11.5. Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Ge- samtheit Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen leistungsfä- higen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden spätes- tens Kun- den spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Übertragung unter Angabe dieses Zeitpunkts mitzuteilen. Im Falle Fall einer Übertragung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirk- samwerdens Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf Hie- rauf wird der Kunde vom Lie- feranten Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesenhinge- wiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB so-so- wie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen i. S. d. im Sinne des Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer unberührtunbe- rührt.

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Übertragung des Vertrags. 11.5. Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Ge- samtheit Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich wirt- schaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung Übertra- gung nach Satz 1 ist dem Kunden spätes- tens spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Übertragung unter Angabe dieses Zeitpunkts mitzuteilen. Im Falle einer Übertragung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirk- samwerdens Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lie- feranten Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesenhingewie- sen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB so-wie sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen i. S. d. Über- tragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser die- ser Ziffer unberührt.

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