Common use of Übertragung von Nutzungsrechten Clause in Contracts

Übertragung von Nutzungsrechten. (1) An den Texten/Fotos/Infografiken/animierten Grafiken/Videos/Werken (im Folgenden: Werken), die aus der Tätigkeit des Mitarbeiters für die AFP entstanden sind und entstehen, räumt der Mitarbeiter der AFP ein ausschließliches und unbeschränktes Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten ein, seien sie bekannt oder noch unbekannt, rückwirkend zum Beginn der An- stellung, jetzt und zukünftig. Dazu gehört auch das Recht, die Werke zu bearbeiten, zu verän- dern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen und zu verwer- ten. AFP ist ferner ohne gesonderte Zustimmung des Mitarbeiters für jeden Einzelfall befugt, diese Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten diese Nutzungsrechte einzuräumen.

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Übertragung von Nutzungsrechten. (1) An den Texten/Fotos/Infografiken/animierten Grafiken/Videos/Werken (im Folgenden: Werken), die aus der Tätigkeit des Mitarbeiters für die AFP entstanden sind und entstehen, räumt der Mitarbeiter der AFP ein ausschließliches und unbeschränktes unbe- schränktes Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten ein, seien sie bekannt oder noch unbekannt, rückwirkend zum Beginn der An- stellungAnstellung, jetzt und zukünftig. Dazu gehört auch das Recht, die Werke zu bearbeiten, zu verän- dernverändern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen und zu verwer- tenverwerten. AFP ist ferner ohne gesonderte Zustimmung des Mitarbeiters für jeden Einzelfall befugt, diese Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten diese Nutzungsrechte Nutzungs- rechte einzuräumen.

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Übertragung von Nutzungsrechten. (1) An den Texten/Fotos/Infografiken/animierten Grafiken/Videos/Werken (im FolgendenFol- genden: Werken), die aus der Tätigkeit des Mitarbeiters für die AFP entstanden sind und entstehen, räumt der Mitarbeiter der AFP ein ausschließliches und unbeschränktes unbeschränk- tes Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten ein, seien sie bekannt oder noch unbekanntunbe- kannt, rückwirkend zum Beginn der An- stellungAnstellung, jetzt und zukünftig. Dazu gehört auch das Recht, die Werke zu bearbeiten, zu verän- dernverändern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichenveröffentli- chen, öffentlich zugänglich zu machen und zu verwer- tenverwerten. AFP ist ferner ohne gesonderte geson- derte Zustimmung des Mitarbeiters für jeden Einzelfall befugt, diese Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten diese Nutzungsrechte einzuräumeneinzuräu- men.

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Übertragung von Nutzungsrechten. (1) An den Texten/Fotos/Infografiken/animierten Grafiken/Videos/Werken (im Folgenden: Werken), die aus der Tätigkeit des Mitarbeiters für die AFP entstanden sind und entstehen, räumt der Mitarbeiter der AFP ein ausschließliches und unbeschränktes unbe- schränktes Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten ein, seien sie bekannt oder noch unbekannt, rückwirkend zum Beginn der An- stellungAnstellung, jetzt und zukünftig. Dazu gehört auch das Recht, die Werke zu bearbeiten, zu verän- dernverändern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichenveröf- fentlichen, öffentlich zugänglich zu machen und zu verwer- tenverwerten. AFP ist ferner ohne gesonderte Zustimmung des Mitarbeiters für jeden Einzelfall befugt, diese Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten diese Nutzungsrechte einzuräumen.

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