Überzeitentschädigung Musterklauseln

Überzeitentschädigung. 1Die Überzeitentschädigung besteht aus dem Stundenlohn mit einem Zuschlag von 25 Prozent, berechnet aufgrund von 250 Arbeitstagen zu 492 Minuten. 2Massgebend sind der Lohn und die Garantien auf dem Lohn zum Zeitpunkt der Auszahlung. 3Die Entschädigung pro Stunde wird nach folgender Formel berechnet: Massgebender jährlicher Verdienst multipliziert mit 1,25, dividiert durch 2050. G. Arbeitsfreie Tage. 61 Anspruch
Überzeitentschädigung. 1 Die Überzeitentschädigung besteht aus dem Stundenlohn mit einem Zuschlag von 25 Prozent, berechnet aufgrund von 250 Arbeitstagen zu 492 Minuten (bzw. zu 498 Minuten bis zum 31. Dezem- ber 2028). 2 Massgebend für die Berechnung sind der Lohn und die Garantien auf dem Lohn gemäss Ziffer 84 zum Zeitpunkt der Auszahlung. G. Arbeitsfreie Tage. 68 Anspruch 1 Zusätzlich zu den Ferien haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anspruch auf 63 Ruhetage und mindestens 52 bzw. 53 Ausgleichstage im Jahr. 2 Die Anzahl Ausgleichstage pro Kalenderjahr richtet sich nach der effektiven Anzahl Samstage des Kalenderjahres. 3 Pro Kalendermonat sind mindestens vier Ruhetage und zwei Ausgleichstage zu gewähren. Abwei- chungen bei den Ausgleichstagen können im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden. 4 Ruhe- und Ausgleichstage sind angemessen zu verteilen. Nur Ruhetage können als Einzeltage eingeteilt werden. Ausgleichstage werden zusammen mit Ruhetagen eingeteilt. Der Bezug eines einzelnen Ausgleichstags kann im Einvernehmen (auf Wunsch der Mitarbeiterin oder des Mitarbei- ters bzw. SBB Cargo International AG) vereinbart werden. Dieser dauert mindestens 24 Stunden.

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  • Entschädigung Du erklärst dich damit einverstanden, uns von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten im Zusammenhang mit deiner Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze, einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Datenschutzrechte, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Du wirst uns unverzüglich unsere Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit oder aus solchen Ansprüchen erstatten.

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Teilzeitbeschäftigung 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Kündigung durch Versicherungsnehmer Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.