Allgemein Akzeptierte Marktpraxis-Definition

Allgemein Akzeptierte Marktpraxis bezeichnet die Verwendung eines bestimmten Referenzsatzes, gegebenenfalls unter Vornahme bestimmter Anpassungen, anstelle des [Angebotssatzes][ISDA Zinssatzes][Swapsatz][⚫] oder die vertragliche oder anderweitige Regelung eines bestimmten Verfahrens zur Bestimmung von Zahlungsverpflichtungen, die ansonsten unter Bezugnahme auf den [Angebotssatz][ISDA Zinssatz][Swapsatz][⚫] bestimmt worden wären, in einer Vielzahl von Anleiheemissionen nach dem Eintritt eines Benchmark-Ereignisses oder eine sonstige allgemein akzeptierte Marktpraxis zur Ersetzung des [Angebotssatzes][ISDA Zinssatzes][Swapsatzes][⚫] als Referenzsatz für die Bestimmung von Zahlungsverpflichtungen. Für die Zwecke dieses Unterabsatzes bezeichnet der " Unabhängige Berater" ein unabhängiges Finanzinstitut von internationaler Reputation oder einen anderen unabhängigen Finanzberater in der Eurozone mit Erfahrung am internationalen Kapitalmarkt, der jeweils von der Emittentin auf ihre eigenen Kosten ernannt wird. Der Unabhängige Berater oder die Emittentin (je nachdem) sind nach billigem Ermessen berechtigt, aber nicht verpflichtet, in Bezug auf ein und dasselbe Benchmark-Ereignis mehrfach einen Ersatz- [Angebotssatz][ISDA Zinssatz][Swapsatz][⚫] nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Unterabsatzes zu bestimmen, wenn diese spätere Bestimmung besser geeignet ist als die jeweils vorangegangene, das Ersetzungsziel zu erreichen. Die Bestimmungen dieses Unterabsatzes gelten auch entsprechend für den Fall, dass in Bezug auf einen vom Unabhängigen Berater oder von der Emittentin (je nachdem) zuvor bestimmten Alternativ-[Angebotssatz][ISDA Zinssatz][Swapsatz][⚫] ein Benchmark-Ereignis eintritt. Hat der Unabhängige Berater oder die Emittentin (je nachdem) nach Eintritt eines Benchmark - Ereignisses einen Ersatz-[Angebotssatz][ISDA Zinssatz][Swapsatz][⚫] bestimmt, so wird veranlasst, dass der Eintritt des Benchmark-Ereignisses, der vom Unabhängigen Berater oder von der Emittentin (je nachdem) bestimmte Ersatz-[Angebotssatz][ISDA Zinssatz][Swapsatz][⚫] sowie alle weiteren damit zusammenhängenden Festsetzungen des Unabhängigen Beraters oder der Emittentin (je nachdem) gemäß diesem Unterabsatz der Berechnungsstelle und den Gläubigern gemäß § 10 baldmöglichst, aber keinesfalls später als am vierten auf die Bestimmung des Ersatz-[Angebotssatzes][ISDA Zinssatzes][Swapsatzes][⚫] folgenden Geschäftstag sowie jeder Börse, an der die betreffenden Schuldverschreibungen zu diesem Zeitpunkt auf Initiative der Emittentin noti...
Allgemein Akzeptierte Marktpraxis bezeichnet die übliche Verwendung eines "Generally Accepted Market Practice " means the customary use of a certain bestimmten Benchmarksatzes, gegebenenfalls vorbehaltlich bestimmter Anpassungen, anstelle des Original- Benchmarksatzes oder die vertragliche oder anderweitige Regelung eines bestimmten Verfahrens zur Bestimmung von Zahlungsverpflichtungen, die ansonsten unter Bezugnahme auf den Original-Benchmarksatz, in anderen Anleiheemissionen nach dem Eintritt eines Benchmark-Ereignisses aufgeführten Ereignisses bestimmt worden wären oder eine sonstige allgemein akzeptierte Marktpraxis zur Ersetzung des Original- Benchmarksatzes als Benchmarksatz für die Bestimmung von Zahlungsverpflichtungen. benchmark rate, subject to certain adjustments (if any), as substitute benchmark rate for the Original Benchmark Rate or of provisions, contractual or otherwise, providing for a certain procedure to determine payment obligations which would otherwise have been determined by reference to the Original Benchmark Rate in other bond issues following the occurrence of a Benchmark Event, or any other generally accepted market practice to replace the Original Benchmark Rate as reference rate for the determination of payment obligations.

Examples of Allgemein Akzeptierte Marktpraxis in a sentence

  • Ungeachtet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden und unbeschadet der Definitionen von Anpassungs-Spread, Neuer Benchmarksatz, Ersatz- Benchmarksatz und Alternativ- Benchmarksatz wird der Unabhängige Berater (im Fall des vorstehenden Absatzes (A)) oder die Emittentin (im Fall des vorstehenden Absatzes (B)) bei Feststellungen nach Maßgabe dieses § 5 (1e) ein etwaiges Amtliches Ersetzungskonzept, eine etwaige Branchenlösung oder eine etwaige Allgemein Akzeptierte Marktpraxis berücksichtigen.

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  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Kundendaten “ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen von oder im Namen des Kunden und dessen verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Apple Developer Program, einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Program (einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente), die Vereinbarung zur digitalen Signatur von Safari-Erweiterungen, die Vereinbarung zur Einreichung für die Safari Extensions Gallery und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Produkte “ bezeichnet Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Verbundene Unternehmen “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass (a) ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.

  • Vertrag Zwischen dem Kunden und Emerson geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren sowie die Bereitstellung von Dokumentation oder Software und das Erbringen verbundener Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst das Angebot von Xxxxxxx, den Auftrag oder die Bestellung, die Auftragsbestätigung, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche übrigen Dokumente, die in der Vereinbarung enthalten sind oder auf die in der Vereinbarung verwiesen oder Bezug genommen wird (siehe Ziffer 1.3 bezüglich der Rangfolge dieser Dokumente).