Erweiterter Unfallbegriff-Definition

Erweiterter Unfallbegriff. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung > ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ver- renkt. > Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedma- ßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Erweiterter Unfallbegriff. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung - ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Erweiterter Unfallbegriff. Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person

Examples of Erweiterter Unfallbegriff in a sentence

  • A.3.1.3 Erweiterter Unfallbegriff Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftan- strengung • ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.

  • A.4.1.3 Erweiterter Unfallbegriff Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung – ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt, – Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.

  • Erweiterter Unfallbegriff A.5.1.3 Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung - ein Gelenk an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt oder zer­ reißt.

  • A.4.1.2 Unfallbegriff A.4.1.3 Erweiterter Unfallbegriff A.4.1.4 Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen innerhalb eines kurz bemessenen Zeitraums (bis zu einige Stunden) ausgesetzt war.

  • A.4.1.3 Erweiterter Unfallbegriff Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung − ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt, − Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.


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Erweiterter Unfallbegriff. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung - ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt, - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbel zerrt oder zerreißt. Menisken und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. Als Unfall gilt ferner, wenn die versicherte Person eine Gesundheitsschädigung anlässlich der rechtmäßigen Verteidigung oder der Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder von Sachen erleidet. Mitversichert sind auch Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen, sofern der Versicherte nicht auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat.
Erweiterter Unfallbegriff. 1.4.1 Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen
Erweiterter Unfallbegriff. 1.4.1 Vergiftungen oder Erstickungen durch Dünste, Staubwolken oder Gase und Dämpfe
Erweiterter Unfallbegriff. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch ei- ne erhöhte Kraftanstrengung • ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegen- stand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. • Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Rege- lung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Mus- keleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsat- zes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versi- cherten Person.
Erweiterter Unfallbegriff. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung - ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Erweiterter Unfallbegriff. In Ergänzung zu den AUB CIF:PRO 2018 gilt als Unfallereignis auch, wenn durch Eigenbewegungen oder eine erhöhte Kraftanstrengung folgende Verletzungen auftreten:
Erweiterter Unfallbegriff. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftan- strengung • ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. • Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurtei- lung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versi- cherten Person.