Erhöhte Kraftanstrengung Musterklauseln

Erhöhte Kraftanstrengung. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung – ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. – Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht umfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des tägli- chen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöh- te Kraftanstrengung.
Erhöhte Kraftanstrengung. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung • ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. • Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich beim Drehen einer bettlägerigen Person einen Teil seiner eigenen Rückenmuskulatur. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Erhöhte Kraftanstrengung. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung - an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt. - an Gliedmaßen oder Wirbelsäule Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Meniskus- und Bandscheibenschäden sind deshalb von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung der versicherten Person - Bauch- und Unterleibsbrüche verursacht werden oder - aufgrund von Vorwölbungen von Bauchorganen (z. X. Xxxx oder Darmnetz) bisher uner- kannte Bauch- und Unterleibsbrüche erstmalig manifest werden. Eine ggf. vorher bestehende, angeborene oder erworbene Schwächung der Bauchwand oder Erweiterung des Leistenkanals wird nicht im Sinne der Ziff. 3.2 „Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen der versicherten Person an den Unfallfolgen“, nach der die Leistung um den Mitwir- kungsanteil gekürzt werden kann, angerechnet.
Erhöhte Kraftanstrengung. (zu Ziffer 1.4 AUB 2014)
Erhöhte Kraftanstrengung. Als Unfall gelten durch erhöhte Kraftanstrengungen der versicherten Person hervorgerufene - Verrenkungen - Zerrungen und - Zerreißungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule. Beispiele: - Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. - Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm. Schäden an Bandscheiben infolge von erhöhten Kraftanstrengungen sind weiterhin nicht versichert. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Erhöhte Kraftanstrengung. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung - ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. - einen Bauch- oder Unterleibsbruch zuzieht. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Erhöhte Kraftanstrengung. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Erhöhte Kraftanstrengung. 1.4.2 Dämpfe und Gase
Erhöhte Kraftanstrengung. Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung  ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt,  Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerren oder zerreißen,  Bauch- oder Unterleibsbrüche sowie  Schädigungen an Gliedmaßen, Meniskus oder Wirbelsäule erleidet. Diese Erweiterung gilt jedoch nicht für Schädigungen der Bandscheiben.
Erhöhte Kraftanstrengung. Als Unfall gilt auch, wenn bei der versicherten Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung • ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt wird. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. • Bauch-, Unterleibs- oder Knochenbrüche eintreten. • Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln oder Menisken an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule gezerrt oder zerrissen werden. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm. Bandscheiben sind Knorpel und weder Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln noch Menisken. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.