Lieferzeit-Definition

Lieferzeit. Der erwartete Lieferzeitpunkt wird ab dem Datum der Auftragsbestätigung berechnet. Im Allgemeinen werden Lieferzeiten nach bestem Ermessen von Alcadon angegeben. Die Liefertermine sind deshalb nicht bindend. Sofern vereinbart wurde, dass Alcadon den Transport organisiert, erfolgt der Versand auf Risiko des Kunden, unabhängig davon, ob die Transportkosten vom Kunden oder von Alcadon übernommen wurden. Sofern keine besondere Versandart vereinbart wurde, wird Alcadon, nach eigenem Ermessen, die zweckmässigste Form des Versandes organisieren.
Lieferzeit. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Liefergegenstände zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurden. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Umstände eintreten, die durch uns nicht beeinflussbar sind. Teilliefe- rungen sind zulässig. Lieferstörungen: Werden wir in der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fab- rikations- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Lieferanten behindert, z.B. durch Energie- mangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir den Auftrag nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen. Wird uns die Vertrags-erfüllung wegen Lieferstörungen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei. Schadenersatz: Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zurückbehaltungsrecht: Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzubehalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
Lieferzeit. Unsere Lieferzeit basieren auf sorgfältiger Ermittlung, verstehen sich aber approximativ. Wir haften nicht für Schaden aus allfälligem Lieferverzug, insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, bei Nichteinhaltung der Lieferzeit vom Vertrag zurückzutreten. Transport Die Elemente werden mit einem 3‐Achslastwagen, Breite 2.5 m, Länge 10.5 m Gesamtgewicht 34 t transportiert. Die Zufahrt bis zur Abladestelle muss durch den Käufer gewährleistet sein. Höhere Gewalt entbindet uns von vereinbarten Lieferungen und Lieferfristen. Transportschäden sind sofort bei Entgegennahme der Elemente durch Tatbestandsaufnahme bestätigen zu lassen. Gefahrübergang, Abnahme Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt der Lieferer Versandweg und ‐mittel sowie Spediteur und Frachtführer. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk des Lieferers verlassen hat. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Bei Abnahmeverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern, wobei ihm die Kosten der Einlagerung zu Selbstkosten berechnet werden. Wird die Ware trotz Ansetzen einer Nachfrist nicht abgenommen, so steht uns das Recht zu, anderweitig über die Ware zu verfügen und vom Käufer vollen Schadenersatz zu verlangen. Massangaben Auf den Angeboten, Preislisten, Plänen oder Skizzen angegebenen Abmessungen verstehen sich Haftung/Garantie Fabrikationsbedingte Abweichungen, wie Abmessungen, Farbe (durch Lichteinwirkungen können Farbunterschiede entstehen) und statische Risse sowie Haarrisse, welche die Funktion nicht beeinträchtigen und daher den Wert nicht mindern, sind vorbehalten. Falschlieferungen und Mängelrügen sind innert 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden. Dem Lieferwerk ist in jedem Falle der Beanstandung die Gelegenheit zu einer Feststellung zu geben. Reklamationen berechtigen nicht zur Minderung und Zurückhaltung, auch nur eines Teiles des Kaufpreises. Wir garantieren für eine einwandfreie Materialqualität, sach‐ und gesetzmässige Ausführung der gelieferten Erzeugnisse. Nach der Empfangskontrolle erlischt unsere Garantie, in jedem Fall spätestens 1 Jahr nach der Lieferung. ARCave als Zulieferer von vorfabrizierten Elementen hat eine Betriebs‐ und Produktehaftpflichtverscherung nach EU‐Norm von CHF. 10‘000‘000.00 bei der Allianz Versicherungsgesellschaft (Police Nr. 2.272.737) abgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Sion VS

Examples of Lieferzeit in a sentence

  • Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

  • Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien.

  • Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

  • Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

  • Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

  • An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden.

  • Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

  • Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.

  • Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.


More Definitions of Lieferzeit

Lieferzeit. Die Lieferzeit ist annähernd und unverbindlich, sie wird gerechnet vom Datum der Auftragsbestätigung an. Das gilt nicht, falls zum Zeitpunkt der
Lieferzeit. Vom Auftragnehmer in Aussicht gestellte Lieferfristen und -termine sind unabhängig von sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unverbindlich und stellen nur voraussichtliche Zeitpunkte der Bereitstellung oder Übergabe dar. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, die Lieferfristen und -termine aufgrund unvorhersehbare Produktionsstörungen sowie bei Problemen mit der Beschaffung von erforderlichen Rohstoffen, Vormaterialien und sonstigen Fremdleistungen, entsprechend abzuändern. Die Überschreitung von in Aussicht gestellten Lieferfristen und -terminen stellt – insbesondere in Ansehung des Vorbehaltes – keine Vertragsverletzung dar und berechtigen den Auftraggeber nicht zum Ersatz eines allenfalls hierdurch entstandenen Schadens. Sofern die in Aussicht gestellten Lieferfristen und -termine um mehr als 50% überschritten werden, steht dem Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 3 Wochen die Möglichkeit offen, vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferzeit die Zeit zwischen der Übergabe der Bestellung an den Spediteur und ihrer Lieferung an den Kunden.
Lieferzeit. Vom Auftragnehmer in Aussicht gestellte Liefer- fristen und -termine sind unabhängig von sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unverbindlich und stellen nur voraussichtliche Zeitpunkte der Bereitstellung oder Übergabe dar. Der Auftrag- nehmer behält sich ausdrücklich vor, die Lieferfristen und -termi- ne aufgrund unvorhersehbare Produktionsstörungen sowie bei Problemen mit der Beschaffung von erforderlichen Rohstoffen, Vormaterialien und sonstigen Fremdleistungen, entsprechend abzuändern. Die Überschreitung von in Aussicht gestellten Lie- ferfristen und -terminen stellt – insbesondere in Ansehung des Vorbehaltes – keine Vertragsverletzung dar und berechtigen den Auftraggeber nicht zum Ersatz eines allenfalls hierdurch entstan- denen Schadens, sofern dieser nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Sofern die in Aussicht gestellten Lieferfristen und -termine erheblich überschritten werden, steht dem Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die Möglichkeit offen, vom Vertrag zurückzutreten. Eine erhebliche Überschreitung bemisst sich an den vereinbarten Lieferfristen. Bei Lieferfristen bis zu zwei Monaten sind Überschreitungen von mehr als 14 Tagen als erheblich zu werten. Ab jedem weiteren Monat verlängert sich die Frist, in welchem die Überschreitung als erheblich anzusehen ist um eine Woche.

Related to Lieferzeit

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Developer Enterprise Program von Apple, einschließlich aller Anlagen, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Aus Gründen der Klarheit sei angemerkt, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Enterprise-Programm (einschließlich etwaiger Anhänge) und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Kundendaten “ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen von oder im Namen des Kunden und dessen verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.

  • Bewertungstag Siehe Tabelle 2 des Annex zu den Emissionsbezogenen

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Angebot bezeichnet das Angebots- schreiben der GESELLSCHAFT, wel- ches den Inhalt der Leistungserbringung durch die GESELLSCHAFT definiert. So- weit die PARTEIEN den Leistungsinhalt infolge von Nachbestellungen erweitern, bezeichnet dieser Begriff auch das Nach- tragsangebot in seiner zuletzt erweiter- ten Form; "OFFER" means the letter of offer from the COMPANY defining the content of the performance by the COMPANY. In- sofar as the PARTIES extend the content of the performance as a result of supple- mentary orders, this term shall also refer to the supplementary offer in its most re- cently amended version; "ATOSS PRODUKTE" bezeichnet die Gesamtheit der Softwareprogramme, welche die GESELLSCHAFT für den KUNDEN nach Maßgabe des VER- TRAGS im Objektcode als MODULE für den Zweck der Nutzung innerhalb des CLOUD SERVICE bereitstellt. Der Quell- code wird dem KUNDEN nicht überlas- sen; "ATOSS PRODUCTS" means the en- tirety of the software programs which the COMPANY delivers to the CUSTOMER in accordance with the CONTRACT in object code as MODULES for the pur- pose of use within the CLOUD SER- VICES. The CUSTOMER will not receive the source code;

  • Vertrag Zwischen dem Kunden und Emerson geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren sowie die Bereitstellung von Dokumentation oder Software und das Erbringen verbundener Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst das Angebot von Xxxxxxx, den Auftrag oder die Bestellung, die Auftragsbestätigung, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche übrigen Dokumente, die in der Vereinbarung enthalten sind oder auf die in der Vereinbarung verwiesen oder Bezug genommen wird (siehe Ziffer 1.3 bezüglich der Rangfolge dieser Dokumente).

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Produkte “ bezieht sich auf Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Verbundene Unternehmen “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.