Vorzeitiger Rückzahlungstag. “ für Zwe- cke dieses § 4(d) bedeutet denjenigen Tag, der in der Erklärung der Kündigung nach § 4(d) als Tag der Rückzahlung festgelegt wurde.
Vorzeitiger Rückzahlungstag in Bezug auf jedes Wertpapier und den in Bezug auf ein solches Wertpapier zu zahlenden Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag einen Tag, den die Emittentin dem jeweiligen Wertpapierinhaber gemäß Bedingung 10 (Mitteilungen) als Tag für die Zahlung des Vorzeitigen Rückzahlungsbetrags mitteilt.
Vorzeitiger Rückzahlungstag. TCM-besichertes Produkt" hat die diesem Begriff in Allgemeiner Bedingung 12.2 zugewiesene Bedeutung.
Examples of Vorzeitiger Rückzahlungstag in a sentence
Vorzeitiger Rückzahlungstag für Zwecke des § 7.2 und des § 7.3 ist der 15.
More Definitions of Vorzeitiger Rückzahlungstag
Vorzeitiger Rückzahlungstag. TCM-besichertes Produkt" hat die diesem Begriff in Allgemeiner Bedingung
Vorzeitiger Rückzahlungstag bezeichnet den .
Vorzeitiger Rückzahlungstag bezeichnet den Ersten Vorzeitigen Rückzahlungstag und jeder danach folgende Zinszahlungstag.
Vorzeitiger Rückzahlungstag hat die in § 7(4) festgelegte Bedeutung.
Vorzeitiger Rückzahlungstag. “ bezeichnet den ERSTEN VORZEITIGEN RÜCKZAHLUNGSTAG und jeden Jahrestag des unmittelbar vorangegangenen VORZEITIGEN RÜCKZAHLUNGSTAGS.
Vorzeitiger Rückzahlungstag. “ für Zwecke dieses § 4 Absatz 3 bedeutet denjenigen Tag, der in der Kündigungserklärung nach § 4 Absatz 3 als Tag der Rückzahlung festgelegt wurde. „Early Redemption Date“ for purposes of this § 4 paragraph 3 means the date specified in the redemption notice pursuant to § 4 paragraph 3 as the relevant redemption date. Die vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach diesem § 4 Absatz 3 ist den Anleihegläubigern durch eine unwiderrufliche Kündigungserklärung gemäß § 14 bekanntzugeben. Die Kündigungserklärung muss folgende Angaben enthalten: (i) den Vorzeitigen Rückzahlungstag und (ii) eine zusammenfassende Erklärung, welche die das Rückzahlungsrecht nach § 4 Absatz 3 der Emittentin begründenden Umstände darlegt. The early redemption of the Notes pursuant to § 4 paragraph 3 shall be made by an irrevocable redemption notice given by the Issuer to the Noteholders in accordance with § 14. Such redemption notice shall specify the following details: (i) the Early Redemption Date and (ii) a statement in summary form of the facts constituting the basis for the right of the Issuer to redeem the Notes in accordance with § 4 paragraph 3.