Ausschlüsse Clausole campione

Ausschlüsse. (zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlüssen)
Ausschlüsse. In der Kostenaufstellung müssen die Kosten der Prothesen und die Kosten der sanitären Hilfsmittel getrennt von eventuellen anderen Zusatzkosten (z.B. für Batterien, Reparaturen, Gebrauchsmaterialien) aufgeführt werden, die nicht rückvergütet werden.
Ausschlüsse. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden infolge folgender Ursachen nicht:
Ausschlüsse. Die Versicherung ist nicht wirksam: • während der Teilnahme des Fahrzeugs an Wett- rennen oder sportlichen Wettbewerben, an den damit verbundenen offiziellen Trainingsfahrten und an den im jeweiligen Wettbewerbsreglement vorgesehenen Vor- und Endprüfungen; • bei Zusammenprall mit Wildtieren.
Ausschlüsse. Folgende Schäden sind nicht in der Versicherung enthalten: a) Schäden durch Kriegshandlungen, Aufstand, mi- litärische Besetzung, Invasion, kontrollierte oder unkontrollierte Freisetzung von Kernenergie oder Radioaktivität; b) Schäden, die vom Versicherten vorsätzlich herbeige- führt werden (einschließlich Suizidoder Suizidver- such) oder durch grobe Fahrlässigkeit (wie z.B. die Entwendung des versicherten Fahrzeugs mit den Originalschlüsseln) des Versicherungsnehmers, des Versicherten, der mit diesen zusammenlebenden Personen, ihrer Angestellten oder der von ihnen beauftragten Personen, die das versicherte Fahr- zeug fahren, reparieren oder lagern verursacht sind, unbeschadet der Bestimmungen aus den einzelnen Abschnitten; c) Schäden durch die Teilnahme des Fahrzeugs an Wettrennen oder sportlichen Wettbewerben und an den damit verbundenen Trainingsfahrten und Prü- fungen sowie durch die Geländefahrt; d) Schäden (unbeschadet spezieller Vereinbarun- gen) durch Erdbeben, Vulkanausbrüche, Tornados, Sturm, Überschwemmung, Hochwasser, Xxxxx, La- winen, zufällige Schneelawinen, Windstärke über 80 km/h, vom Wind transportierte Gegenstände, Xxxx- und/oder Erdrutsche sowie die Schäden infol- ge von Volksaufständen, Streik, Aufruhr, Terroris- mus, Sabotage und vorsätzlicher Beschädigung; e) Schäden infolge von Unterschlagung.
Ausschlüsse. Unbeschadet der in den „Versicherungsbedingungen“ genannten Ausschlüsse, sind auch die folgenden Schäden nicht von der Versicherung gedeckt:
Ausschlüsse. Unbeschadet der in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Ausschlüsse, ist der Versicherungs- xxxxxx nicht wirksam: • für die Schäden am Fahrzeug, das der Maßnahme der verwaltungsmäßigen Xxxxxx untersteht, falls die Kriterien zur Verwahrung nicht beachtet wur- den, die im Art. 214 der ital. StVO festgelegt sind. • für die Schäden am Fahrzeug, falls dieses von einem anderen als im Vertrag erklärten Xxxxxx gelenkt wird, wie vom Art. 1.12 - Xxxxxxxxxxxx xxx Xxx-Xxxxxxxxxxx- xxxxxxxxxxxx (Xxxxxxxxx 0 - X. 00) xxxxxxxx; • für die Schäden am Fahrzeug, falls dieses nicht für den Verkehr zugelassen ist, weil die Revision gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrs- ordnung nicht durchgeführt wurde; • für Schäden, die durch mit dem Fahrzeug beför- derte Gegenstände oder Tiere sowie durch Be- und Entladearbeiten entstehen; • für Schäden, die xxxx Xxxxxxxxxxx, xxxx xxxx- xxxxxxxx xxxxxx, xxxx Xxxxxxxxxx (xxxx von Hand) oder beim Fahren abseits von Straßen und Fahrspuren entstehen; • für Schäden durch (durchgeführten oder versuch- ten) Diebstahl oder Xxxx sowie Schäden durch Brand, der nicht durch eines der im „Gegenstand der Versicherung“ vorgesehenen Ereignisse verur- sacht wird; • für Schäden an den Rädern - Felgen, Reifen und Luftschlauch - wenn diese nicht zusammen mit einem xxxxxxx, xxx xxx Xxxxxxxxx xxx xx Xxxxx- xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx Schaden auftreten; • für Schäden, die entstanden sind, da das Fahrzeug von einer Person gelenkt wurde, die betrunken war oder unter dem Einfluss von Drogen stand bzw. gegen die eine der in Art. 186 und Art. 000 xxx XxX Xx. 000 vom 30.04.1992 vorgesehenen Strafmaßnahmen verhängt wurde.
Ausschlüsse. Unbeschadet der in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Ausschlüsse, ist der Versicherungs- xxxxxx nicht wirksam: • wenn der Xxxxxx schon für die gleichen Schäden entschädigt wurde; • für erlittene Schäden, falls das Fahrzeug von ei- nem anderen als im Vertrag erklärten Xxxxxx ge- lenkt wird, wie vom Art.1.12 - Xxxxxxxxxxxx xxx Xxx-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Xxxxxxxxx 0 - X. 00) xxxxxxxx; • für Schäden infolge der Benutzung des Fahrzeugs durch Personen entgegen dem Willen des Eigen- tümers; • für Schäden, die entstanden sind, da das Fahrzeug von einer Person gelenkt wurde, die betrunken war oder unter dem Einfluss von Drogen stand bzw. gegen die eine der in Art. 186 und Art. 000 xxx XxX Xx. 000 vom 30.04.1992 in seiner gelten- den Fassung vorgesehenen Strafmaßnahmen ver- hängt wurde.
Ausschlüsse. Der Versicherungsschutz gilt nicht:
Ausschlüsse. Von der Versicherung ausgeschlossen sind: