Gegenstand der Versicherung Clausole campione

Gegenstand der Versicherung. ABSCHNITT A - STORNIERUNG DER HOTELRESERVIERUNG
Gegenstand der Versicherung. Nach dem Verzicht auf die Nutzung der Hotelreservierung, der Änderung der Reservierung oder der verspäteten Ankunft in der Struktur erstattet die Gesellschaft innerhalb der in der nachstehenden Tabelle der versicherten Kapitalien vorgesehenen Grenzen, mit Ausnahme der Ausschlüsse und Beschränkungen und abzüglich der in der Police angegebenen ungedeckten Posten oder Selbstbehalte, die Anzahlung oder die eventuelle Vertragsstrafe, die im Falle einer Stornierung oder Änderung derselben durch die Teilnehmer vorgesehen ist und die vom Versicherten auf der Grundlage der Buchungsbedingungen gezahlt wurde und sich aus den Buchungsunterlagen und den zum Zeitpunkt der Buchung vom Leistungserbringer mitgeteilten Strafbestimmungen ergibt. Der Unfall muss die Folge eines unfreiwilligen, unvorhersehbaren und bei Vertragsabschluss nicht bekannten Umstandes sein, der unmittelbar auf den Versicherungsnehmer einwirkt und durch die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Gründe bestimmt ist (sog. "Versicherungsfälle").
Gegenstand der Versicherung. Die Gesellschaft verpflichtet sich, innerhalb der folgenden Grenzen und Bedingungen, die unmittelbare Sachschä- den zu decken, die am in der Police beschriebenen Fahr- zeug entstehen, einschließlich der Ersatzteile und nur des serienmäßigen Zubehörs, dessen Wert im „Versicherungs- wert“ enthalten ist und das fest im Fahrzeug eingebaut ist, für die folgenden Risiken: • Diebstahl (durchgeführt oder versucht) und Raxx, xxxxxxxxxxxxxx xxx xx Xxxxxxxx xxxxxxxxxxxx Xxxxxxx xxx xxx Xxxxxxxxxxxx xder infolge des Diebstahls oder Raubs des Fahrzeugs. • Brand, Explosion, Bersten und Blitzschlag. Autoradio/CD/Videogeräte (Radiogeräte, Fernseh- geräte, Aufnahmegeräte und andere Geräte dieser Art) sind nicht in der Versicherung enthalten, auch wenn sie fest im Fahrzeug eingebaut sind. • für Kleinkrafträder (Mofas, Mopeds und Roller) Selbstbeteiligung von 25% und Mindestbetrag der Selbstbeteiligung von 100,00 Euro; • für Motorräder Selbstbeteiligung von 10% und Min- destbetrag der Selbstbeteiligung von 200,00 Euro oder Selbstbeteiligung von 20% und Mindestbetrag der Selbstbeteiligung von 400,00 Euro.
Gegenstand der Versicherung. Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Reparaturen der unmittelbaren Sachschäden am Fahrzeug infol- ge der Kollision mit einem anderen identifizierten Motorfahrzeug zu decken, bis zu einem Höchstbe- Beschränkt auf die Schadenfälle, die unter die Di- rektregulierung fallen, bei denen der Versicherte teilweise haftbar ist, wird die Entschädigung als Dif- ferenz zwischen dem vom Versicherten erlittenen Schaden undder im Rahmen der CARD erstatteten Summe festgelegt, innerhalb des Marktwertes des versicherten Fahrzeugs und mit dem in der Police angegebenen Höchstbetrag. Bei Schadenfällen, die hingegen nicht unter die Direktregulierung fallen, mit vollständiger oder teilweiser Inanspruchnahme der Haftung der Gegenpartei, verzichtet die Gesellschaft auf das Rückgriffsrecht, das ihr gemäß Art. 1916 des ital. ZGB gegenüber haftbaren Dritten zusteht, für jede vom Versi- cherten erhaltene Entschädigung bis in Höhe des erlitte- nen Schadens, wobei sie jedoch ihr Rückgriffsrecht für die eventuell erhaltenen oder möglicherweise zu erhaltenden Summen beibehält, die den Wert des erlittenen Schadens übersteigen.
Gegenstand der Versicherung. Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Schäden an der Schutzkleidung und am Helm des Fahrers des Fahr- zeugs infolge von Kollision mit einem anderen, identi- fizierten Motorfahrzeug mit einem Pauschalbetrag von 500 Euro zu ersetzen, der nur einmal im Versicherungs- jahr zahlbar ist.
Gegenstand der Versicherung. Die Versicherungsgesellschaft deckt im Rahmen der im Versicherungsschein vorgesehenen Bedingungen und der maximalen Deckungssumme von 20.000,00 Euro das Risiko für außergerichtlichen und gericht- lichen Rechtsbeistand zur Wahrung der Rechte des Versicherten infolge eines Schadenfalles, der durch diese Versicherungsleistung gedeckt ist. Folgende Kosten werden gedeckt: • infolge eines von der D.A.S. genehmigten Vergleichs; Versicherungsbedingungen - S. 18 von 30 Die Versicherungsgesellschaft ersetzt außerdem im Fall einer Festnahme, Androhung einer Festnahme oder eines Strafverfahrens im Ausland in einem der Länder, in denen der Versicherungsschutz wirksam ist: Höhe eines Betrags von maximal 1.000 Euro; 10.000 Euro. Der Kautionsbetrag wird von der D.A.S. vorgestreckt, sofern ihr die Rückerstattungdieses Be- trags durch geeignete Bankgarantien oder andere Si- cherheiten garantiert wird. Der vorgestreckte Betrag muss innerhalb von 60 Tagen nach seiner Auszahlung zurückerstattet werden, nach deren Ablauf D.A.S. auch die Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.