Übermittlung von Lastschriftdaten Musterklauseln

Übermittlung von Lastschriftdaten. Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden.
Übermittlung von Lastschriftdaten. Bei SEPA-Basislastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nach- richtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Tele- communication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäi- schen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden. Zudem verpflichtet die „Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers“ (EU-Geldtransferverordnung) der ebase, zum Zwecke der Geld- wäsche- und Terrorismusbekämpfung, bei der Ausführung von Lastschriften Angaben zum Kunden als Auftraggeber (Zahler) und zum Begünstigten (Zah- lungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adres- se des Zahlers. Bei Lastschriften innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebe- nenfalls Adresse nutzt die ebase die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimm- bar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die ebase Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss.
Übermittlung von Lastschriftdaten. Bei SEPA-Basislastschriften können die Lastschriftdaten vom Zah- lungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das Nachrich- tenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA an die ebase weitergeleitet werden.
Übermittlung von Lastschriftdaten. Bei SEPA-Basis-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden. 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).
Übermittlung von Lastschriftdaten. Bei SEPA-Basislastschriften kö nnen die Lastschriftdaten auch ü ber das Na-ch richtenü bermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Tele- communication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europä -i schen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden.
Übermittlung von Lastschriftdaten. Bei SEPA­Basis­Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Inter­ bank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Re­ chenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden. dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2 oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.