Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften Musterklauseln

Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte diese auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften. Der Kontoinhaber kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA- Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss dem zustän- digen KBS bis spätestens zum Ende des nationalen Geschäftstages vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Die Weisung hat schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften. Der Kunde kann die ebase gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss die ebase spätestens bis 12.00 Uhr des Bankarbeitstags der ebase vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst schriftlich – mindestens in Textform – und möglichst gegenüber der ebase erfolgen. Zusätzlich sollte diese Weisung auch gegenüber dem Zahlungsempfänger er- klärt werden.
Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlun- gen aus SEPA-Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulas- sen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß »Preis- und Leistungsverzeichnis« vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst schriftlich und möglichst gegen- über der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte diese auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften. Der Kunde kann der ebase gesondert die Weisung erteilen, Zah- lungen aus SEPA-Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzu- lassen. Diese Weisung muss der ebase spätestens bis 12.00 Uhr des Bankarbeitstags der ebase vor dem im Datensatz der Last- schrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte aus Beweisgründen möglichst schriftlich und möglichst gegen- über der ebase erfolgen. Zusätzlich sollte diese Weisung auch gegenüber dem Zahlungs- empfänger erklärt werden.
Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß den AGB vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte schriftlich gegenüber der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte diese auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA-Basislastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben. (2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA- Basislastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als Zahlstelle. Dieser Datensatz verkörpert auch die im SEPA-Lastschriftmandat enthaltene Weisung des Kunden an die Bank zur Einlösung der jeweiligen SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer 2.2.1 Sätze 2 und 4). Für den Zugang dieser Weisung verzichtet die Bank auf die für die Erteilung des SEPA- Lastschriftmandats vereinbarte Form (siehe Nummer 2.2.1 Satz 3).
Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften. Der Kunde kann ebase gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss ebase spä testens bis 12.00 Uhr des Bankarbeitstags derebase vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fä lligkeitstag zugehen. Diese Wei- sung sollte mö glichst schriftlich und mö glichst gegenü ber ebase erfolgen. Zusä tzlich sollte diese Weisung auch gegenü ber dem Zahlungsempfä nge-r er klä rt werden.