Übernachtungskosten. Wir reservieren auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernehmen die Übernachtungskosten für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das Fahrrad wiederhergestellt wurde. Wir erstatten bis zu 80 € je Übernachtung. Nehmen Sie unsere Leistung Weiter- und Rückfahrt (4.5.(c)) in Anspruch, übernehmen wir die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.
Übernachtungskosten. Der Versicherer reserviert auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernimmt die Über- nachtungskosten für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das Fahrrad wiederhergestellt wurde. Er erstattet bis zu 80 EUR je Übernachtung. Diese Leistung übernimmt der Versicherer nur für eine Übernachtung, wenn die Leistungen Weiter- und Rückfahrt (Ziff. 4.2.4) in Anspruch genommen werden.
Übernachtungskosten. XXXXXX reserviert auf Wunsch eine Übernachtungs- möglichkeit im nächstgelegenen Hotel und über- nimmt die Übernachtungskosten für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das versicherte Fahr- rad wiederhergestellt wurde. XXXXXX erstattet bis zu 80 EURO je Übernachtung. Nimmt die versicherte Person die Leistung Weiter- und Rückfahrt (§ 5 Ziffer 2.3.) in Anspruch, übernimmt XXXXXX die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.
Übernachtungskosten. Der helden.de-Schutzbrief reserviert auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernimmt die Übernachtungskosten für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wiederhergestellt wurde. Der helden.de-Schutzbrief erstattet bis zu 80 Euro je Übernachtung. Nimmt die versicherte Person die Leistung Weiter- und Rückfahrt (Abschnitt B4-4.) in Anspruch, übernimmt der helden.de-Schutzbrief die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.
Übernachtungskosten. In der Regel sind Mittelklassehotels zu wählen. Für Übernachtungen werden die effektiven Hotelkosten gemäss Originalbeleg entschädigt, wobei allfällige Privatauslagen (z.B. private Telefongespräche) von der Hotelrechnung in Ab- zug zu bringen sind.
Übernachtungskosten. Wir vermitteln eine Unterkunft und leisten, bis Sie Ihr Fahrrad fahrbereit zurückerhalten. Höchstens erstatten wir 3 Übernachtungen. Bei einem Totalschaden oder bei Diebstahl des Fahrrads bezahlen wir maximal 2 weitere Übernachtungen. Wir übernehmen höchstens 100 Euro je Übernachtung (mit Frühstück) und Person. Sie wählen den Weiter- und Rückfahrt-Service? Dann bezahlen wir nur eine Übernachtung.
Übernachtungskosten. Bei Schadensfall innerhalb Europas Auf Wunsch reservieren wir Ihnen eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernehmen die Übernachtungskosten, bis das versicherte Fahrrad wiederhergestellt ist. Die Leistung ist wie folgt begrenzt: • maximal fünf Nächte; nehmen Sie die Leistung Weiter- und Rückfahrt nach Ziffer 1.5.5.5 in Anspruch maximal eine Nacht; • maximal 80 Euro pro Übernachtung.
Übernachtungskosten. Der Versicherer sorgt für die Vermittlung einer Übernachtungsmöglichkeit in einem Hotel in der Umgebung bis zu dem Tag, an dem das versi- cherte Fahrrad w iederhergestellt w urde. Der Versicherer übernimmt die Übernachtungskos- ten für längstens fünf Nächte und maximal 80 EUR je Übernachtung. Nimmt der Versicherungsnehmer Leistungen nach B-5 (Weiter- oder Rückfahrt) in Anspruch, übernimmt der Versicherer die Übernachtungs- kosten nur für eine Nacht. Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort o- der in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht w erden und übersteigen die voraussichtlichen Reparatur- kosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Deutschland für ein gleichw ertiges gebrauchtes Fahrrad auf gew endet w erden muss, sorgt der Versicherer für den Transport des Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. Der Ver- sicherer übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rück- transport zum Wohnort des Versicherungsneh- mers in Deutschland. Das gilt auch, w enn das Fahrrad nach einem Diebstahl oder einer Berau- bung w iederaufgefunden wird. Nicht versichert ist der Transport des zum versi- cherten Fahrrad gehörenden Akkus, w enn die- ser beschädigt ist. Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet w erden, sorgt der Versicherer für die Erledigung und über- nimmt die Kosten hierfür sow ie die Kosten des Transportes vom Schadenort zum Ablagerungs- platz. Aus der Verschrottung anf allende Resterträge w erden an den Versicherungsnehmer ausbe- zahlt. Der Versicherer sorgt außerdem für den Trans- port des Gepäcks zum Wohnort, w enn ein Transport zusammen mit dem gew ählten Heim- reisemittel nicht möglich ist. Transportkosten w erden bis zum Wert der Bahnfracht übernom- men. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, w enn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen. Gerät der Versicherungsnehmer auf einer Reise im Ausland nach einem versicherten Ereignis gemäß A-1 in eine finanzielle Notlage, sorgt der Versicherer für den Kontakt zur Hausbank zur schnellen Auszahlung von Bargeld an den Rei- seort. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag mög- lich, stellt der Versicherer ein zinsloses Darle- hen von bis zu 1.500 EUR je Schadenf all zur Verfügung und trägt die Kosten für Überw eisung und Auszahlung bis zu 100 EUR.
Übernachtungskosten. Kosten für Übernachtungen werden hauptsächlich bezahlt, wenn Nationalmannschaften, deren Staff, mitreisende Vorstandsmitglieder oder Funktionäre sowie Schweizer Schiedsrichter an im Ausland stattfinden Weltmeisterschaften und/oder Vorbereitungsturnieren teilnehmen (im Rahmen der Budgetvereinbarung, siehe 1.2.2 „Spesen im Rahmen von Einsätzen der Nationalmannschaften“). Bei der Xxxx von Hotels sind die Wirtschaftlichkeit sowie die Distanz zu den Spielorten zu berücksichtigen. Der Nationalmannschaftsverantwortliche kann dem Generalsekretariat ein bevorzugtes Hotel vorschlagen und muss eine definitive Teilnehmerliste dem Generalsekretariat einreichen. Das Generalsekretariat nimmt die Buchung nach Rücksprache mit dem Chef Leistungssport sowie dem Finanzchef vor. Sollte ein Spieler, für welchen Übernachtungskosten angefallen sind und welcher auf der definitiven Teilnehmerliste genannt wurde, die Reise nicht antreten, werden die anfallenden Stornogebühren dem jeweiligen Spieler weiterverrechnet. Die Spieler sind selber für eine Annullationskostenversicherung verantwortlich. Ausgenommen davon sind einzig das Nichtantreten der Reise infolge krankheits- oder unfallbedingten Gründen oder einer schwerwiegenden Krankheit/Todesfall in der Familie. Eine Übernahme von anderen Übernachtungsspesen als bei Weltmeisterschaften und/oder Vorbereitungsturnieren im Ausland muss vorgängig vom Vorstand Swiss Streethockey bewilligt werden.
Übernachtungskosten. Wenn es notwendig ist, können Übernachtungskosten bis zur Höhe von 65 Euro je Übernach- tung erstattet werden, wenn dies vorab mit der YARO abgestimmt wurde und die Übernach- tung notwendig ist. Die Belege/Rechnungen sind entsprechend beizufügen. Sonstige Kosten Dazu können z.B. Büromaterialien, Porto, Werbematerialien etc. gehören – hierfür reichen Sie die Rechnung/Belege mit eindeutigem Verwendungszweck bei uns ein. Alle oben genannten Formulare finden Sie auf unserer Webseite: