Überschussquellen Musterklauseln

Überschussquellen. 1.8.1 Überschüsse können entstehen, wenn der Verlauf des ver- sicherten Risikos günstiger ist (Risikoüberschuss) und/oder die Kosten niedriger ausfallen (Kostenüberschuss), als bei der Tarifkalkulation ange- nommen. An diesen Überschüssen beteiligen wir die Versicherungs- nehmer angemessen in der jeweils aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Höhe.
Überschussquellen. Wir fassen gleichartige Versicherungen zu Bestandsgruppen zusammen. Nähere Informationen dazu finden Sie in Ziffer 1.5. Überschüsse der Bestandsgruppe, zu der Ihre Versicherung gehört, können insbesondere aus folgenden Gründen entstehen: Die Beiträge sind so kalkuliert, dass wir sie vorrangig für die Deckung von Berufsunfähigkeitsrisiken benötigen. Vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit stehen daher keine oder nur geringe Beträge zur Bildung von Deckungska- pital zur Verfügung. In dieser Zeit entstehen deshalb keine oder nur geringe Überschüsse aus Kapitalanlagen und Bewertungsreserven. Nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit entstehen Überschüsse in erster Linie aus den Kapitalerträgen, die auf die überschussberechtigten Versicherungen der Bestandsgruppe entfallen, zu der auch diese Versicherung gehört. Deshalb ist auch die Beteiligung der Versicherung an Bewertungsreserven prinzipiell höher als vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit.
Überschussquellen. Die Überschussquellen entsprechen den Bestandteilen der Prämienkalkulation. – Risikoüberschüsse entstehen, wenn der Risikover- lauf (das Eintreten der versicherten Ereignisse) bes- ser ist, als die biometrischen Grundlagen erwarten lassen. – Zinsüberschüsse entstehen, wenn der Ertrag aus den Kapitalanlagen den technischen Zins über- steigt. Hierbei ist zu beachten, dass die Kapital- anlagen als Gemeinschaftsanlage für den ganzen Vertragsbestand erfolgen, also die technischen Zinssätze aller Tarifgenerationen berücksichtigt werden müssen. – Kostenüberschüsse entstehen, wenn die effektiv anfallenden Kosten geringer sind als die eingerech- neten. Die Kostensätze ergeben sich als Umlage aus den Gesamtkosten.
Überschussquellen. Wir fassen gleichartige Versicherungen zu Bestandsgruppen zusammen. Nähere Informationen dazu finden Sie in Ziffer 1.5. Überschüsse der Bestandsgruppe, zu der Ihre Versicherung gehört, können insbesondere aus folgenden Gründen entstehen: Die Beiträge sind so kalkuliert, dass wir sie vorrangig für die Deckung von Erwerbsunfähigkeitsrisiken benö- tigen. Vor Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit stehen daher keine oder nur geringe Beträge zur Bildung von De- ckungskapital zur Verfügung. In dieser Zeit entstehen deshalb keine oder nur geringe Überschüsse aus Kapital- anlagen und Bewertungsreserven. Nach Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit entstehen Überschüsse in erster Linie aus den Kapitalerträgen, die auf die überschussberechtigten Versicherungen der Bestandsgruppe entfallen, zu der auch diese Versicherung ge- hört. Deshalb ist auch die Beteiligung der Versicherung an Bewertungsreserven prinzipiell höher als vor Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit.
Überschussquellen. Überschüsse können aus folgenden Überschussquellen stammen
Überschussquellen. (3) Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: • den Kapitalerträgen (vgl. Buchstabe a)), • dem Risikoergebnis (vgl. Buchstabe b)) und • dem übrigen Ergebnis (vgl. Buchstabe c)). Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an diesen Überschüssen; dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung.
Überschussquellen. 1.2.1. Die Überschüsse stammen im Wesentlichen aus Kapitalanlageerträgen (Zinsüberschuss). Diese können sich zum einen in der Ansparphase, zum anderen während des Rentenbezugs ergeben. An den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen sind, beteiligen wir die Versicherungsnehmer insgesamt mindestens in der jeweils aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Höhe.
Überschussquellen. Wir fassen gleichartige Versicherungen zu Gewinnverbänden zusammen. Nähere Informationen dazu finden Sie in Ziffer 5.2. Überschüsse des Gewinnverbands, zu dem Ihre Versicherung gehört, können insbe- sondere aus folgenden Gründen entstehen: · aus dem Risikoergebnis, wenn sich die bei der Tarifkalkulation getroffenen Annahmen zum Berufsunfä- higkeitsrisiko als zu vorsichtig herausgestellt haben; · aus dem übrigen Ergebnis, wenn sich die bei der Tarifkalkulation getroffenen Annahmen zu den Kosten als zu vorsichtig herausgestellt haben; · aus den Kapitalerträgen, die auf die überschussberechtigten Versicherungen entfallen. Die Beiträge sind so kalkuliert, dass wir sie vorrangig für die Deckung von Berufsunfähigkeitsrisiken benö- tigen. Vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit stehen daher keine oder nur geringe Beträge zur Bildung von De- ckungskapital zur Verfügung. In dieser Zeit entstehen deshalb keine oder nur geringe Überschüsse aus Kapi- talanlagen und Bewertungsreserven. Nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit entstehen Überschüsse in erster Linie aus den Kapitalerträgen, die auf die überschussberechtigten Versicherungen des Gewinnverbands entfallen, zu dem auch diese Versiche- rung gehört. Deshalb ist auch die Beteiligung der Versicherung an Bewertungsreserven prinzipiell höher als vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit.
Überschussquellen. Wir fassen gleichartige Versicherungen zu Gewinnverbänden zusammen. Nähere Informationen dazu finden Sie in Ziffer 4.3. Überschüsse des Gewinnverbands, zu dem diese Versicherung gehört, können insbe- sondere aus folgenden Gründen entstehen: · aus dem Risikoergebnis, wenn sich die bei der Tarifkalkulation getroffenen Annahmen zur Sterblichkeit als zu vorsichtig herausgestellt haben; · aus dem Risikoergebnis, wenn wir nach Tod der versicherten Person einkalkulierte Versicherungsleis- tungen nicht auszahlen dürfen; ERGO Betriebs-Rente Garantie Nr. 013188-558218 · aus dem übrigen Ergebnis, wenn sich die bei der Tarifkalkulation getroffenen Annahmen zu den Kosten als zu vorsichtig herausgestellt haben; · aus den Kapitalerträgen, die auf die überschussberechtigten Versicherungen entfallen. In der Zeit vor Rentenbeginn ist eine Überschussbeteiligung ausgeschlossen. Die Versicherung ist unmit- telbar an der Wertentwicklung der Anteile an den Investmentfonds, die dieser Versicherung zugrunde liegen, beteiligt. Darüber hinaus ist diese Versicherung bis zum Beginn der Verfügungsphase an der Wert- entwicklung des Rückversicherungsguthabens beteiligt. Nähere Informationen finden Sie in Ziffer 1.4.4.
Überschussquellen. Überschüsse können aus folgenden Überschussquellen stammen · aus den Kapitalerträgen, die auf die überschussberechtigten Versicherungen entfallen; · aus dem übrigen Ergebnis, wenn sich zum Beispiel die bei der Tarifkalkulation getroffenen Annahmen zu den Kosten als zu vorsichtig herausgestellt haben; · aus dem Risikoergebnis, wenn sich die bei der Tarifkalkulation getroffenen Annahmen zur Sterblichkeit als zu vorsichtig herausgestellt haben.