Abfallbeseitigung. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Aussteller verpflichtet, für die sachgerechte Beseitigung selbst Sorge zu tragen oder die Veranstalterin mit der kostenpflichtigen Entsorgung zu beauftragen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich ges. Umsatzsteuer. Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Messezeit den Stand zu belegen und mit Personal zu besetzen. Ein Abbau des Standes vor Beginn der offiziellen Abbauzeit am letzten Messetag ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Mietpreises zuzüglich Mehrwertsteuer an die Veranstalterin zu zahlen. Erscheint der Aussteller trotz gestalteter Fläche und Zulassung verschuldet nicht zur Messe, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Mietpreises zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Ergänzend hierzu gelten Zif. 12 der bMAB sowie Zif. 4 und 5. der aMAB. Für den AUMA - Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft wird ein Fachverbands- beitrag pro m²: 0,60 €/Hallenfläche, 0,30 €/Freigeländefläche erhoben. Die Beiträge werden getrennt von dem Beteiligungspreis in Rechnung gestellt. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Aussteller verpflichtet, während der Auf-/ Abbauphase und der Messelaufzeit, Müll nach verwertbaren Stotfen zu trennen und für die sachgerechte Beseitigung, auch durch alle durch ihn beauftragten Dienstleis- ter, selbst Sorge zu tragen oder den Veranstalter mit der kostenpflichtigen Entsorgung zu beauftragen. Für die generelle Müllentsorgung erhebt die Veranstalterin eine Pauschalgebühr, die nicht in der Standflächen- miete enthalten ist.
Abfallbeseitigung. Die Abfallbeseitigung im Stadtteil Freiburg-Kappel wird vorläufig in der bisherigen Form weitergeführt. Die Stadt Freiburg wird gegebenenfalls den Vertrag zwischen der Gemeinde Kappel und dem Müllabfuhrunternehmen im Benehmen mit dem Ortschaftsrat kündigen. In diesem Falle wird die Abfallbeseitigung im Stadtteil Freiburg-Kappel von den städtischen Fuhrparkbetrieben zu den gleichen Bedin- gungen und Gebühren wie im Stadtgebiet übernommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird die Satzung über die Beseitigung von Abfällen (Abfallbeseitigungs- satzung) von diesem Zeitpunkt an für den Stadtteil Freiburg-Kappel in Kraft set- zen. Die Müllgefäße werden von der Stadt Freiburg im Breisgau zentral beschafft und zum Selbstkostenpreis an die Einwohner des Stadtteils Freiburg-Kappel ab- gegeben.
Abfallbeseitigung. Alle anfallenden Baustoffabfälle (hierzu gehört auch Bauschutt aus Stemmarbeiten, Kernbohrungen, Kabelreste etc.) sind täglich aus dem Gebäude zu schaffen und unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Hierbei sind die derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen nach dem Abfallgesetz (AbfG) einschließlich der entsprechenden Ausführungsverordnungen einzuhalten. Sofern der Auftragnehmer seiner vorgenannten Verpflichtung zur Beseitigung von Abfällen nicht nachkommt und diese auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, die notwendi- ge Abfallbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen.
Abfallbeseitigung. Die neue Exekutive organisiert die Abfallbeseiti- gung. Die Leistungen sind den unterschiedlichen Verhältnissen bzw. Bedürfnissen in den Gemeinde- teilen angepasst.
Abfallbeseitigung. 2.5.5.1 Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtun-
Abfallbeseitigung. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Aussteller verpflichtet, für die sachgerechte Beseitigung selbst Sorge zu tragen oder die Veranstalterin mit der kostenpflichtigen Entsorgung zu beauftragen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Aussteller verpflichtet, während der Auf-/Abbauphase und der Messelaufzeit, Müll nach verwertbaren Stoffen zu trennen und für die sachgerechte Beseitigung, auch durch alle durch ihn beauftragten Dienstleister, selbst Sorge zu tragen oder den Veranstalter mit der kostenpflichtigen Entsorgung zu beauftragen. Für die generelle Müll- lentsorgung erhebt die Veranstalterin eine Pauschalgebühr, die nicht in der Standflächenmiete enthalten ist.
Abfallbeseitigung. Für das rechtzeitige Bereitstellen der Behälter (Restmüll, Bio, Papier) zur wöchentlichen Abholung sind die Mieter verantwortlich. Die Tonnen sind auf dem Bürgersteig am Rand zur Fahrbahn aufzustellen – nicht direkt auf die Fahrbahn! Dies soll nach einem Plan geschehen, den jede Hausgemeinschaft selber aufstellt. Die Bestimmungen der Abfallwirtschaft sind einzuhalten. Geben Sie also nur das in die Tonnen, was erlaubt ist. Bioabfall bitte immer in Zeitungspapier oder in dafür vorgesehene Tüten (gibt es in jedem Discounter zu kaufen) packen – nie lose in die Tonne werfen oder schütten! Für die Biotonnen empfehlen sich Säcke, die man einhän- gen kann (ebenfalls im Discounter oder im Recyclinghof zu kaufen). Alles andere ist in die Recyclinghöfe zu bringen, in die Glascontainer zu geben oder dem Sperrmüll zuzuführen. Es darf nichts neben die Tonnen oder Container gestellt werden, außer in zugelassenen Abfallsäcken, die ordentlich zu verschließen sind. Im Normalfall hat der bereitstellende Mieter die Tonnen an ihren Standort zurückzubringen und dabei gleichzeitig für die Sauberkeit der Behältnisse (innen und außen) und deren Standplätze zu sorgen.
Abfallbeseitigung. Die Abfallbeseitigung im Stadtteil Freiburg-Ebnet wird vorläufig in der bisherigen Form weitergeführt. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird gegebenenfalls den Vertrag zwischen der Gemeinde Ebnet und dem Müllabfuhrunternehmen im Benehmen mit dem Ortschafts- rat kündigen. In diesem Falle wird die Abfallbeseitigung im Stadtteil Freiburg-Ebnet von den städtischen Fuhrparkbetrieben zu den gleichen Bedingungen und Gebühren wie im Stadtgebiet übernommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird die Satzung über die Be- seitigung von Abfällen (Abfallbeseitigungssatzung) von diesem Zeitpunkt an für den Stadtteil Freiburg-Ebnet in Kraft setzen. Die Müllgefäße werden von der Stadt Freiburg im Breisgau zentral beschafft und zum Selbstkostenpreis an die Einwohner des Stadtteils Freiburg-Ebnet abgegeben.
Abfallbeseitigung. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Aussteller verpflichtet, für die sachgerechte Beseitigung Sorge zu tragen und den Veranstalter mit der kostenpflichtigen Entsorgung zu beauftragen. Vorschriften, Formblätter und Preise erhalten die Aussteller rechtzeitig.
Abfallbeseitigung. Die tatsächlich entstandenen Kosten (Personal- und Sachkosten + Gebühren) sind zu entrichten; mindestens eine Pauschale von 102,00 EURO.