Abgeltung in Freizeit. An Stelle der Bezahlung von Überstunden kann eine Abgeltung in Freizeit vereinbart werden. Überstunden mit einem Zuschlag von 50 % sind im Verhältnis 1:1,5, Überstunden mit einem Zuschlag von 70 % sind im Ver- hältnis 1:1,7 und solche mit einem Zuschlag von 100 % im Verhältnis 1:2 abzugelten. Wird eine Abgeltung im Verhältnis 1:1 vereinbart, bleibt der Anspruch auf den Überstundenzuschlag bestehen.
Appears in 2 contracts
Samples: www.wko.at, www.wko.at
Abgeltung in Freizeit. An Stelle der Bezahlung von Überstunden kann eine Abgeltung in Freizeit vereinbart werden. Überstunden mit einem Zuschlag von 50 % sind im Verhältnis 1:1,51 : 1,5, Überstunden mit einem Zuschlag von 70 % sind im Ver- hältnis 1:1,7 Verhältnis 1 : 1,7 und solche mit einem Zuschlag Zu- schlag von 100 % im Verhältnis 1:2 1 : 2 abzugelten. Wird eine Abgeltung im Verhältnis 1:1 1 : 1 vereinbart, bleibt der Anspruch auf den Überstundenzuschlag bestehen.
Appears in 2 contracts
Samples: www.gpa.at, www.gpa.at
Abgeltung in Freizeit. An Stelle der Bezahlung von Überstunden kann eine Abgeltung in Freizeit vereinbart werden. Überstunden mit einem Zuschlag von 50 % sind im Verhältnis 1:1,5, Überstunden mit einem Zuschlag von 70 % sind im Ver- hältnis Verhältnis 1:1,7 und solche mit einem Zuschlag von 100 % im Verhältnis 1:2 abzugelten. Wird eine Abgeltung im Verhältnis Verhält- nis 1:1 vereinbart, bleibt der Anspruch auf den Überstundenzuschlag bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: www.wko.at