Abgrenzung zur Staatshaftung. Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Appears in 3 contracts
Samples: www.lbn.de, www.lbn.de, www.lbn.de
Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren unmittel- baren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts Entschädigungs- rechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Appears in 1 contract
Samples: www.ammerlaender-versicherung.de
Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch Schadenersatzan- spruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Appears in 1 contract
Samples: service.comfortplan.de
Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Appears in 1 contract
Samples: www.ov-boerse.de
Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Innere Unruhen, Streik und Aussperrung oder Aus- sperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren unmittel- baren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Appears in 1 contract
Samples: besserberater.de
Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch Schadenersatz- anspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Appears in 1 contract
Samples: www.haftpflichtkasse.de
Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Appears in 1 contract
Samples: www.heb.de