Abgrenzung zur Staatshaftung. Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung
Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch Schadenersatz- anspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein .
b) Ein Anspruch auf Entschädigung für in den Fällen von a) erstreckt sich nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
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Samples: Hausratversicherung
Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein .
b) Ein Anspruch auf Entschädigung für in den Fällen von a) erstreckt sich nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitetübe-r schreitet.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein .
b) Ein Anspruch auf Entschädigung für in den Fällen von a) erstreckt sich nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
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Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren unmittel- baren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts Entschädigungs- rechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein .
b) Ein Anspruch auf Entschädigung für in den Fällen von a) erstreckt sich nur auf den Teil des SchadensScha- dens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
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Samples: Hausratversicherung Classic Schutz
Abgrenzung zur Staatshaftung. Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Innere Unruhen, Streik und Aussperrung oder Aus- sperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren unmittel- baren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
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Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch Schadenersatzan- spruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein .
b) Ein Anspruch auf Entschädigung für in den Fällen von a) erstreckt sich nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitetüber- schreitet.
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Samples: Hausratversicherung