Common use of Abgrenzung zur Staatshaftung Clause in Contracts

Abgrenzung zur Staatshaftung. Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.

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Samples: www.lbn.de, www.lbn.de, www.lbn.de

Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren unmittel- baren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts Entschädigungs- rechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch Schadenersatzan- spruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.

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Samples: service.comfortplan.de

Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.

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Samples: www.ov-boerse.de

Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Innere Unruhen, Streik und Aussperrung oder Aus- sperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren unmittel- baren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.

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Samples: besserberater.de

Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch Schadenersatz- anspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.

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Samples: www.haftpflichtkasse.de

Abgrenzung zur Staatshaftung. a) Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Unruhen, Streik und oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. Es be- steht dann gegebenenfalls nur ein Anspruch auf Entschädigung für den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich- rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.

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Samples: www.heb.de