Common use of Abkommen mit anderen Ländern Clause in Contracts

Abkommen mit anderen Ländern. Die Parteien vereinbaren, dass die von einer Vertragspartei mit Drittländern ge- schlossenen Gleichstellungsabkommen für die andere Partei keinerlei Verpflichtung zur Anerkennung der Berichte, Bescheinigungen und Kennzeichen einer Konformi- tätsbewertungsstelle dieses Drittlandes mit sich bringen, ausgenommen in den Fällen, in denen zwischen den Parteien eine ausdrückliche Vereinbarung hierüber getroffen wurde. Anlage 146 Rechtsvorschriften47

Appears in 4 contracts

Samples: pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, fedlex.data.admin.ch, www.lexfind.ch

Abkommen mit anderen Ländern. Die Parteien vereinbaren, dass die von einer Vertragspartei mit Drittländern ge- schlossenen Gleichstellungsabkommen für die andere Partei keinerlei Verpflichtung zur Anerkennung der Berichte, Bescheinigungen und Kennzeichen einer Konformi- tätsbewertungsstelle dieses Drittlandes mit sich bringen, ausgenommen in den Fällen, in denen zwischen den Parteien eine ausdrückliche Vereinbarung hierüber getroffen wurde. Anlage 146 Rechtsvorschriften47143 Rechtsvorschriften44

Appears in 3 contracts

Samples: lex.weblaw.ch, www.lexfind.ch, www.lexfind.ch

Abkommen mit anderen Ländern. Die Parteien vereinbaren, dass die von einer Vertragspartei mit Drittländern ge- schlossenen geschlossenen Gleichstellungsabkommen für die andere Partei keinerlei Verpflichtung Verpflich- tung zur Anerkennung der Berichte, Bescheinigungen und Kennzeichen einer Konformi- tätsbewertungsstelle Kon- formitätsbewertungsstelle dieses Drittlandes mit sich bringen, ausgenommen in den Fällen, in denen zwischen den Parteien eine ausdrückliche Vereinbarung hierüber getroffen wurde. Anlage 146 Rechtsvorschriften47.

Appears in 2 contracts

Samples: www.kmu.admin.ch, lex.weblaw.ch

Abkommen mit anderen Ländern. Die Parteien vereinbaren, dass die von einer Vertragspartei mit Drittländern ge- schlossenen Gleichstellungsabkommen für die andere Partei keinerlei Verpflichtung zur Anerkennung der Berichte, Bescheinigungen und Kennzeichen einer Konformi- tätsbewertungsstelle dieses Drittlandes mit sich bringen, ausgenommen in den Fällen, in denen zwischen den Parteien eine ausdrückliche Vereinbarung hierüber getroffen wurde. Anlage 146 Rechtsvorschriften47136

Appears in 1 contract

Samples: lex.weblaw.ch

Abkommen mit anderen Ländern. Die Parteien vereinbaren, dass die von einer Vertragspartei mit Drittländern ge- schlossenen Gleichstellungsabkommen für die andere Partei keinerlei Verpflichtung zur Anerkennung der Berichte, Bescheinigungen und Kennzeichen einer Konformi- tätsbewertungsstelle dieses Drittlandes mit sich bringen, ausgenommen in den FällenFäl- len, in denen zwischen den Parteien eine ausdrückliche Vereinbarung hierüber getroffen ge- troffen wurde. Anlage 146 Rechtsvorschriften47.

Appears in 1 contract

Samples: bundesblatt.weblaw.ch

Abkommen mit anderen Ländern. Die Parteien vereinbaren, dass die von einer Vertragspartei mit Drittländern ge- schlossenen Gleichstellungsabkommen für die andere Partei keinerlei Verpflichtung zur Anerkennung der Berichte, Bescheinigungen und Kennzeichen einer Konformi- tätsbewertungsstelle dieses Drittlandes mit sich bringen, ausgenommen in den Fällen, in denen zwischen den Parteien eine ausdrückliche Vereinbarung hierüber getroffen wurde. Anlage 146 Rechtsvorschriften47.

Appears in 1 contract

Samples: fedlex.data.admin.ch