Einfuhrbescheinigungen Musterklauseln

Einfuhrbescheinigungen a) die von der Europäischen Gemeinschaft verlangt werden: b) die von der Schweiz verlangt werden:
Einfuhrbescheinigungen. Die amtlichen EG- oder OECD-Verpackungsetiketten, die von den in Anlage 2 dieses Anhangs genannten Stellen ausgestellt werden, sowie der Internationale Orange- Bericht oder der Internationale Grüne Bericht der ISTA oder ein gleichwer- tiger Saatgutanalysebericht für jede Saatgutpartie. Island Ministry of Agriculture Sölvhólsgötu 7, 4th floor 150 Reykjavik Liechtenstein Service des Semences et Plants RAC Changins Nyon Dienst für Saat- und Pflanzgut FAL Reckenholz Zürich Norwegen Norwegian Agricultural Inspection Service Xxxxxxxxx 00 0000 Xx Xxxxxxx Service des Semences et Plants RAC Changins Nyon Dienst für Saat- und Pflanzgut FAL Reckenholz Zürich Die Anerkennung basiert bezüglich der Feldbesichtigung der Samenträgerbestände und der Saatgutkontrollen auf der Entscheidung 95/514/EG des Rates (ABl. L 296 vom 9.12.1995, S. 34), zuletzt geändert durch die Entscheidung 98/162/EG des Rates (ABl. L 53 vom 24.2.1998, S. 21) sowie bezüglich der Kontrolle der Sortener- haltungszüchtung auf der Entscheidung 97/788/EG des Rates (ABl. L 322 vom 25.11.1998, S. 39). Argentinien Australien Belgien Bulgarien Chile Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Griechenland Irland Israel Italien Luxemburg Kanada Kroatien Marokko Neuseeland Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Südafrika Tschechische Republik Türkei Ungarn Uruguay Vereinigtes Königreich Vereinigte Staaten von Amerika
Einfuhrbescheinigungen die von der Europäischen Gemeinschaft verlangt werden:

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  • Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.