Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft Musterklauseln

Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Richtlinie 2001/32/EG der Kommission vom 8. Mai 2001 zur Anerkennung pflan- zengesundheitlich besonders gefährdeter Schutzgebiete innerhalb der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Richtlinie 92/76/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/36/EG Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Massnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, zuletzt geändert durch die Richtlinie 0000/00/XX Verordnung vom 28. Februar 2001 über Pflanzenschutz, Anhang 4 Teil B (AS 2001 1191), zuletzt geändert am 16. Mai 2007 (AS 2007 2369) 29 Eingefügt durch Art. 1 des Beschlusses Nr. 1/2004 des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft vom 8. Xxxx 2004 (AS 2004 2227). Fassung gemäss Art. 1 des Beschlusses Nr. 1/2008 des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft vom 15. Jan. 2008, in Kraft seit 1. Febr. 2008 (AS 2008 3981). Anlage 530 Bei den in Artikel 9 Absatz 1 genannten Informationen handelt es sich um Folgende: – die Notifizierung der Beanstandung von Sendungen oder Schaderregern aus Drittländern oder aus einem Teilgebiet der Parteien, die eine unmittelbare Gefahr für die Pflanzengesundheit gemäss der Richtlinie 94/3/EG darstellen; – die Notifizierung gemäss Artikel 16 der Richtlinie 2000/29/EG. 30 Fassung gemäss Art. 1 des Beschlusses Nr. 1/2004 des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft vom 8. Xxxx 2004 (AS 2004 2227).
Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Falls diese Software in einem Land der Europäischen Gemeinschaft erworben wurde, darf keine Bestimmung dieses Lizenzvertrags so ausgelegt werden, dass sie die in der EG-Software-Richtlinie (91/250/EWG) gewährten Rechte einschränkt.
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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.