Grundlegende Bestimmungen. Richtlinie 66/400/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Betarübensaatgut (ABl. 125 vom 11.7.1966, S. 2290/66), zuletzt geändert durch die Richtlinie 96/72/EG des Rates (ABl. L 304 vom 27.11.1996, S. 10). – Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut (ABl. 125 vom 11.7.1966, S. 2298/66), zuletzt geän- dert durch die Richtlinie des Rates 96/72/EG (ABl. L 304 vom 27.11.1996, S. 10).
Grundlegende Bestimmungen. Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut (ABl. 125 vom 11.7.1966, S. 2298/66), zuletzt geän- dert durch die Richtlinie 2003/61/EG (ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 23) – Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut (ABl. 125 vom 11.7.1966, S. 2309/66), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/61/EG (ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 23) – Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten (ABl. L 193 vom 20.7.2002, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 1-23) – Richtlinie 2002/54/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Betarübensaatgut (ABl. L 193 vom 20.7.2002, S. 12), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/61/EG (ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 23) – Richtlinie 2002/56/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln (ABl. L 193 vom 20.7.2002, S. 60), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/61/EG (ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 23) – Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen (ABl. L 193 vom 20.7.2002, S. 74), zu- letzt geändert durch die Richtlinie 2003/61/EG (ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 23)
Grundlegende Bestimmungen. Das „Freunde werben“ Programm ("Programm") wird in einem limitierten Zeit- raum von 1. Xxxx 2019 bis 31. Dezember 2020 von der Lition Energie GmbH ("Lition") allen bestehenden Kunden angeboten. Lition behält sich vor, den Akti- onszeitraum jederzeit zu verlängern. Das Programm wird von Lition als Gefällig- keit angeboten. Es schafft keinerlei rechtliche Pflichten, die gerichtlich durchge- setzt werden könnten. Lition kann die Bedingungen und Voraussetzungen des Programms jederzeit aus beliebigem Grund aussetzen, beenden oder ändern; dies betrifft z. B. die Höhe der Empfehlungsprämie (die "Prämie"), die geografi- sche oder zeitliche Verfügbarkeit oder die Möglichkeit eines Kunden zur Teil- nahme am Programm. Falls ein Kunde die Bedingungen des Programms verletzt, kann Lition die Auszahlung einer Prämie verweigern oder eine Prämie, die bereits auf das Konto des Kunden gezahlt wurde, zurückbuchen. Die Teilnehmer des Programms, d. h. der bestehende Lition-Kunde, der die Empfehlung an seinen Freund versendet („bestehender Kunde“), und der eingeladene Freund („einge- ladener Freund“), müssen zwei verschiedene natürliche Personen sein, die min- destens 18 Jahre alt sind und in Ländern wohnen, in denen Lition ihre Dienste anbietet. Die Prämie wird nur einmal je eingeladenem Freund an den bestehen- den Kunden ausgezahlt, sobald die in Artikel 2 und 3 vorgesehenen Kriterien erfüllt sind.
Grundlegende Bestimmungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "AGB" bezeichnet) regeln die Beziehungen zwischen den Parteien des Kaufvertrags / Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen, wobei einerseits die Gesellschaft Arthurinvest sro, Registriernummer 27596745, USt-IdNr. CZ27596745, mit Sitz in Xxxxxxxxxx 000/00, 000 00 Xxxx 8 ist. , eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts in Prag, Abschnitt B, Beilage 113699 als Betreiber des Botanique Hotel Prag und Verkäufer (im Folgenden als „Hotel“ oder „Verkäufer“ bezeichnet) und andererseits als Käufer (im Folgenden als „Käufer“ bezeichnet). Weitere Informationen zu Botanique finden Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx. Der Käufer ist ein Verbraucher oder Unternehmer. Wenn der Käufer seine Identifikationsnummer in der Bestellung oder bei der Buchung angibt, erkennt er an, dass für ihn die für Unternehmer bestimmten Regeln gelten. Wenn der Käufer hingegen keine Identifikationsnummer angibt, gilt der Käufer als privater Verbraucher. Mit der Bestellung, der Reservierung oder dem Kauf im Online-Shop xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx bestätigt der Käufer, dass er vor Abschluss des Vertrags diese AGB kennengelernt hat, deren wesentlicher Bestandteil die in Artikel II, Beschwerderegeln, Persönliche Schutzbedingungen, enthaltene Vorvertragsnachricht ist. Daten und dass er ihnen ausdrücklich zustimmt, in der Formulierung, die zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung oder Reservierung oder des Kaufs im Online-Shop gültig und wirksam ist. Eine Rechnung mit den Grunddaten des Vertrages, inkl. Quittungen gemäß dem Gesetz über die Registrierung von Umsatz- und Steuerdokumenten werden vom Käufer in Form eines Links zum Herunterladen der Rechnung oder als Anhang in einer E-Mail-Adresse an die angegebene E-Mail- Adresse beim Zerreißen, Bestellen oder Kaufen von Dienstleistungen erhalten. Der Käufer stimmt dem zu.
Grundlegende Bestimmungen. 1 Name, Sitz und Ziele
(1) Die Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld bilden zum 1. Januar 2020 eine neue Ver- bandsgemeinde. Die Amtszeit des neu zu wählenden Verbandsgemeinderates soll vom 1. Januar 2020 bis zur Kommunalwahl 2024 laufen. Die neue Verbandsgemeinde führt den Namen „Altenkir- chen-Flammersfeld“ und hat ihren Sitz in Altenkirchen.
(2) Die neue Verbandsgemeinde „Altenkirchen-Flammersfeld“ hat neben der Verwaltung in Altenkir- chen eine Verwaltungsstelle in Flammersfeld. Die Verwaltungsstelle Flammersfeld wird dem Ziel der Dienstleistungsgrundversorgung durch die Einrichtung eines Bürgerbüros gerecht und erhält mindes- tens einen abgrenzbaren Fachbereich. Einzelheiten bleiben der Organisationshoheit der Bürgermeis- terin/des Bürgermeisters der neuen Verbandsgemeinde „Altenkirchen-Flammersfeld“ vorbehalten.
(3) Die neue Verbandsgemeinde “Altenkirchen-Flammersfeld“ versteht sich mit ihrer Verwaltung als Dienstleister für die Kreisstadt Altenkirchen, für die Ortsgemeinden und deren Einwohnerinnen und Einwohner aller Generationen. Unter Berücksichtigung des demographischen Wandels setzt sie sich zum Ziel, die Standortattraktivität der Kommunen durch eine zukunftsorientierte und bedarfs- gerechte Infrastruktur zu festigen. Hierbei genießen insbesondere Angebote für Kinder, Jugendliche und Senioren, die ärztliche Versorgung, der Umweltschutz, die Wirtschaftsförderung sowie eine so- lide Haushaltsstruktur einen hohen Stellenwert.
(4) Unsere Region liegt in der geographischen Mitte Europas. Der Ausbau und die Pflege von Kontak- ten zu anderen europäischen Kommunen, insbesondere durch Partnerschaften und Jugendaustau- sche, ist der neuen Verbandsgemeinde „Altenkirchen-Flammersfeld“ ein besonderes Anliegen. § 2 Organe der Verbandsgemeinde
(1) Der Verbandsgemeinderat und die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der neuen Verbandsgemein- de „Altenkirchen-Flammersfeld“ werden an dem von der Aufsichtsbehörde festgelegten Tag gewählt. Bevorzugt wird der Tag der Kommunalwahl 2019.
(2) Die Amtszeit der bisherigen Verbandsgemeinderäte der Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld verlängert sich über den Zeitpunkt der Kommunalwahl 2019 hinaus bis zum 31.12.2019. Weiteres zur Xxxx und/oder Amtszeit der bisherigen Bürgermeister etc. regelt das spätere Landes- gesetz über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld. § 3
Grundlegende Bestimmungen. 1 Name, Sitz und Ziele § 2 Organe der Verbandsgemeinde § 3 Ortsrecht § 4 Rechtsnachfolge
Grundlegende Bestimmungen. Der Rücktritt des Käufers vom Vertrag unterliegt den geltenden Gesetzen der Tschechischen Republik und ist kostenlos oder gegen eine Gebühr. Die Gebührenbedingungen werden für jeden Preis für die Unterkunft im Hotel detailliert angegeben und sind ein notwendiger Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages.
Grundlegende Bestimmungen. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der vilisto GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxx, (nachfolgend: „uns“, „wir“, „vilisto“) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die Lieferung und/oder Installation von Heizkörperthermostaten und Basisstationen.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, vilisto stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Diese AGB gelten auch als Rahmenvereinbarung für künftige gleichartige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass vilisto in jedem Einzelfall erneut auf die Geltung der AGB hinweisen müsste.
1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Vorbehaltlich des Gegenbeweises ist für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.4. Der Kunde hat rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
1.5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Grundlegende Bestimmungen. 1 Firma, Sitz
1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet
2. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.
1. Der Gegenstand der Gesellschaft ist der mittelbare und/oder unmittelbare Erwerb und die mittelbare und/oder unmittelbare Verwaltung und Vermietung bzw. Ver- pachtung von Grundstücken und grund- stücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft ist ein geschlossener Publikums-Alter- nativer Investmentfonds („AIF“) i.S.d. Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“). Die Anlage und Verwaltung des Gesell- schaftsvermögens erfolgen daher nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Gesellschafter.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Ge- sellschaften deutschen Rechts in Deutschland zu gründen und sich an Gesellschaften, insbesondere Komman- ditgesellschaften, zu beteiligen, die Im- mobilien erwerben und vermieten bzw. verpachten.
3. Darüber hinaus ist die Gesellschaft be- rechtigt, alle mit dem Gesellschafts- zweck zusammenhängenden und dem Unternehmensgegenstand förderliche Geschäfte vorzunehmen. Sie darf insbe- sondere alleinige Gesellschafterin ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin sein. Sie darf ferner Darlehen aufnehmen und hierfür Sicherheiten stellen. Die Ge- sellschaft hat §152 KAGB zu beachten.
Grundlegende Bestimmungen. 1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) mit der Internetagentur pixalla, diese vertreten durch den Inhaber Xxxxxx Xxxxxx (nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet), schließen.
1.2. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Auftraggeber verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
1.3. Der Service des Anbieters richtet sich an Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen gem. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer gem. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.