Common use of Ablehnung der Ausführung Clause in Contracts

Ablehnung der Ausführung. Die Bank wird in Ergänzung der Nummer 1.7 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr die Ausführung des Auftrags ablehnen, wenn: • das Belastungskonto nicht für Echtzeit-Überweisungen vereinbart wurde, • die Kontowährung des Belastungskontos nicht der Euro ist, • die Prüfung der Ausführungsbedingungen, zum Beispiel die wirksame Autorisierung, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes oder der Embargobestimmungen nicht kurzfristig abschließend möglich ist, • der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von der Bank genutzte Zahlungssystem nicht erreichbar ist, insbesondere weil dieser dieses Verfahren nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber entsprechend der Nummer 1 informieren.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.die-vrbank.de

Ablehnung der Ausführung. Die Bank wird in Ergänzung der Nummer 1.7 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr Überweisungsverkehr“ die Ausführung des Auftrags ablehnen, wenn: das Belastungskonto nicht für Echtzeit-Überweisungen vereinbart wurde, die Kontowährung des Belastungskontos nicht der Euro ist, die Prüfung der Ausführungsbedingungen, zum Beispiel die wirksame Autorisierung, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes oder der Embargobestimmungen nicht kurzfristig abschließend möglich ist, der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von der Bank genutzte Zahlungssystem nicht erreichbar ist, insbesondere weil dieser dieses Verfahren nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber entsprechend der Nummer 1 informieren.

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Samples: www.psd-kiel.de, www.psd-berlin-brandenburg.de, www.psd-muenchen.de

Ablehnung der Ausführung. Die Bank wird in Ergänzung der Nummer 1.7 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr die Ausführung des Auftrags ablehnen, wenn: das Belastungskonto nicht für Echtzeit-Überweisungen vereinbart wurde, die Kontowährung des Belastungskontos nicht der Euro ist, die Prüfung der Ausführungsbedingungen, zum Beispiel die wirksame Autorisierung, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes oder der Embargobestimmungen nicht kurzfristig abschließend möglich ist, der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von der Bank genutzte Zahlungssystem nicht erreichbar ist, insbesondere weil dieser dieses Verfahren nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber entsprechend der Nummer 1 informieren.

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Samples: www.rheingauer-volksbank.de, www.maerkische-bank.de, www.cronbank.de

Ablehnung der Ausführung. Die Bank wird in Ergänzung der Nummer 1.7 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr die Ausführung des Auftrags ablehnen, wenn: das Belastungskonto nicht für Echtzeit-Überweisungen vereinbart wurde, die Kontowährung des Belastungskontos nicht der Euro ist, die Prüfung der Ausführungsbedingungen, zum Beispiel die wirksame Autorisierung, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes oder der Embargobestimmungen nicht kurzfristig abschließend möglich ist, der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von der Bank genutzte Zahlungssystem nicht erreichbar ist, insbesondere weil dieser die- ser dieses Verfahren nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber entsprechend der Nummer 1 informieren.

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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.edekabank.de

Ablehnung der Ausführung. Die Bank wird in Ergänzung der Nummer 1.7 der Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen für den Überweisungsverkehr die Ausführung des Auftrags ablehnen, wenn: das Belastungskonto nicht für Echtzeit-Überweisungen vereinbart wurde, die Kontowährung des Belastungskontos nicht der Euro ist, die Prüfung der Ausführungsbedingungen, zum Beispiel die wirksame Autorisierung, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes oder der Embargobestimmungen Embargobestimmun- gen nicht kurzfristig abschließend möglich ist, der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von der Bank genutzte Zahlungssystem nicht erreichbar erreich- bar ist, insbesondere weil dieser dieses Verfahren nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber entsprechend der Nummer Num- mer 1 informieren.

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Samples: www.gls.de

Ablehnung der Ausführung. Die Bank wird in Ergänzung der Nummer 1.7 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr Überweisungsverkehr“ die Ausführung des Auftrags ablehnen, wenn: das Belastungskonto nicht für Echtzeit-Überweisungen vereinbart wurde, die Kontowährung des Belastungskontos nicht der Euro ist, die Prüfung der Ausführungsbedingungen, zum Beispiel die wirksame Autorisierung, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes Geldwäsche- gesetzes oder der Embargobestimmungen nicht kurzfristig abschließend möglich ist, der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von der Bank genutzte Zahlungssystem nicht erreichbar ist, insbesondere weil dieser dieses Verfahren nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber entsprechend der Nummer 1 informieren.

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Samples: www.psd-westfalen-lippe.de