Ablehnung der Ausführung. Die Bank wird in Ergänzung der Nummer 1.7 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr die Ausführung des Auftrags ablehnen, wenn: • das Belastungskonto nicht für Echtzeit-Überweisungen vereinbart wurde, • die Kontowährung des Belastungskontos nicht der Euro ist, • die Prüfung der Ausführungsbedingungen, zum Beispiel die wirksame Autorisierung, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes oder der Embargobestimmungen nicht kurzfristig abschließend möglich ist, • der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von der Bank genutzte Zahlungssystem nicht erreichbar ist, insbesondere weil dieser dieses Verfahren nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber entsprechend der Nummer 1 informieren.
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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.die-vrbank.de
Ablehnung der Ausführung. Die Bank wird in Ergänzung der Nummer 1.7 der „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr Überweisungsverkehr“ die Ausführung des Auftrags ablehnen, wenn: • – das Belastungskonto nicht für Echtzeit-Überweisungen vereinbart wurde, • – die Kontowährung des Belastungskontos nicht der Euro ist, • – die Prüfung der Ausführungsbedingungen, zum Beispiel die wirksame Autorisierung, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes oder der Embargobestimmungen nicht kurzfristig abschließend möglich ist, • – der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von der Bank genutzte Zahlungssystem nicht erreichbar ist, insbesondere weil dieser dieses Verfahren nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber entsprechend der Nummer 1 informieren.
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Samples: www.psd-kiel.de, www.psd-berlin-brandenburg.de, www.psd-muenchen.de
Ablehnung der Ausführung. Die Bank wird in Ergänzung der Nummer 1.7 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr die Ausführung des Auftrags ablehnen, wenn: • – das Belastungskonto nicht für Echtzeit-Überweisungen vereinbart wurde, • – die Kontowährung des Belastungskontos nicht der Euro ist, • – die Prüfung der Ausführungsbedingungen, zum Beispiel die wirksame Autorisierung, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes oder der Embargobestimmungen nicht kurzfristig abschließend möglich ist, • – der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von der Bank genutzte Zahlungssystem nicht erreichbar ist, insbesondere weil dieser dieses Verfahren nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber entsprechend der Nummer 1 informieren.
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Samples: www.rheingauer-volksbank.de, www.maerkische-bank.de, www.cronbank.de
Ablehnung der Ausführung. Die Bank wird in Ergänzung der Nummer 1.7 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr die Ausführung des Auftrags ablehnen, wenn: • – das Belastungskonto nicht für Echtzeit-Überweisungen vereinbart wurde, • – die Kontowährung des Belastungskontos nicht der Euro ist, • – die Prüfung der Ausführungsbedingungen, zum Beispiel die wirksame Autorisierung, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes oder der Embargobestimmungen nicht kurzfristig abschließend möglich ist, • – der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von der Bank genutzte Zahlungssystem nicht erreichbar ist, insbesondere weil dieser die- ser dieses Verfahren nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber entsprechend der Nummer 1 informieren.
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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.edekabank.de
Ablehnung der Ausführung. Die Bank wird in Ergänzung der Nummer 1.7 der Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen für den Überweisungsverkehr die Ausführung des Auftrags ablehnen, wenn: • – das Belastungskonto nicht für Echtzeit-Überweisungen vereinbart wurde, • – die Kontowährung des Belastungskontos nicht der Euro ist, • – die Prüfung der Ausführungsbedingungen, zum Beispiel die wirksame Autorisierung, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes oder der Embargobestimmungen Embargobestimmun- gen nicht kurzfristig abschließend möglich ist, • – der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von der Bank genutzte Zahlungssystem nicht erreichbar erreich- bar ist, insbesondere weil dieser dieses Verfahren nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber entsprechend der Nummer Num- mer 1 informieren.
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Samples: www.gls.de
Ablehnung der Ausführung. Die Bank wird in Ergänzung der Nummer 1.7 der „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr Überweisungsverkehr“ die Ausführung des Auftrags ablehnen, wenn: • – das Belastungskonto nicht für Echtzeit-Überweisungen vereinbart wurde, • – die Kontowährung des Belastungskontos nicht der Euro ist, • – die Prüfung der Ausführungsbedingungen, zum Beispiel die wirksame Autorisierung, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes Geldwäsche- gesetzes oder der Embargobestimmungen nicht kurzfristig abschließend möglich ist, • – der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von der Bank genutzte Zahlungssystem nicht erreichbar ist, insbesondere weil dieser dieses Verfahren nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber entsprechend der Nummer 1 informieren.
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Samples: www.psd-westfalen-lippe.de