Ablösungen von Vereinbarungen/ Vorvereinbarungen Musterklauseln

Ablösungen von Vereinbarungen/ Vorvereinbarungen. Mit diesem Vertrag wird eine etwaige Vorvereinbarung abgelöst. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich ab dem Zeitpunkt seines Wirksamwerdens ausschließlich nach diesem Vertrag.
Ablösungen von Vereinbarungen/ Vorvereinbarungen. Mit diesem Vertrag wird eine etwaige Vorvereinbarung abgelöst. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich ab dem Zeitpunkt seines Wirksamwerdens ausschließlich nach diesem Vertrag. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018, Dataport Version V1.2 datapO-rt Die mit • gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018, Dataport Version V1 .2 Leitweg-ID: 04011000-921-13 Der Rechnungsempfänger ist immer auch der Mahnungsempfänger. Ändern sich die Ansprechpartner in dieser Anlage, wird die Anlage gem. EVB-IT Vertrag ohne die Einleitung eines Änderungsvertrages ausgetauscht. Ort , Datum Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber folgende Entgelte: mit einer einmaligen Obergrenze von 5995€ Xxxxxxxxxx erstellt am 04.10.2021 Gemäß Dataport-Servicekatalog - Artikelliste Version 4.1 1 von 1 Für die Verarbeitung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten elten fol ende Datenschutzre elun en: Zutreffendes ankreuzen □ Nationale Regelungen (Landesdatenschutzgesetz bzw. Bundesdatenschutzgesetz) zur Umsetzung der Rili (EU) 2016/680 (Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit Es findet keine Verarbeitun ersonenbezo ener Daten statt ✓ Eine Erläuterung zu den nachfolgend zu machenden Angaben findet sich z. B. hier: xxxxx://xxx.xxx.xxxxxx.xx/xxxxx/xxx hinweise vov.pdf 1. Art und Zweck der Verarbeitung (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO) 2. Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO bzw. Art 30 Abs. 1 S. 2 lit. c) darunter Kategorien besonderer personenbezogener Daten (siehe z. B. Art. 9 Abs.1 DSGVO) 3. Beschreibung der Kategorien betroffener Personen (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO) 4. ggf. Ubermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine inter- nationale Organisation (siehe z. B. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. e DSGVO) 1 Es handelt sich hierbei um gesetzliche Muss-Angaben sowohl bei Auftragsverarbeitung, die der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) unterliegt wie auch bei Auftragsverarbeitung, welche den bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 unter...

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