Abrechnung und Abschlagszahlung. 8.1 Die EWP rechnet den Verbrauch des Kunden jährlich ab. Hierbei wird zum Ende jedes Abrechnungsjahres und zum Ende des Lieferverhältnisses eine Jahresverbrauchsabrechnung bzw. Schlussrechnung erstellt, in welcher der Umfang der Belieferung unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird.
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