Common use of Abrechnungen Clause in Contracts

Abrechnungen. 76.1. Der Nettobetrag der Einzahlung wird dem Konto des Einzahlers erst nach dem tatsächlichen Inkasso gutgeschrieben oder ausgezahlt. Der Betrag kann dem Einzahler jedoch nichtsdestotrotz unter Vorbehalt gutgeschrieben werden, nachdem das Finanzinstitut seitens des Korrespondenten eine Inkassoanzeige erhalten hat. Das Finanzinstitut verfügt dann weiterhin über die Möglichkeit, das Konto nach eigenem Gutdünken mit dem Gegenwert der Einzahlung zu belasten, falls diese unbezahlt bleibt. Sämtliche seitens des Finanzinstituts bewilligten Vorauszahlungen werden zuzüglich der Gebühren für die Nichtzahlung fälliger Beträge dem Einzahler belastet.

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Abrechnungen. 76.171.1. Der Nettobetrag der Einzahlung wird dem Konto des Einzahlers erst nach dem tatsächlichen Inkasso gutgeschrieben oder ausgezahlt. Der Betrag kann dem Einzahler jedoch nichtsdestotrotz unter Vorbehalt gutgeschrieben werden, nachdem das Finanzinstitut seitens des Korrespondenten eine Inkassoanzeige erhalten hat. Das Finanzinstitut verfügt dann weiterhin über die Möglichkeit, das Konto nach eigenem Gutdünken mit dem Gegenwert der Einzahlung zu belasten, falls diese unbezahlt bleibt. Sämtliche seitens des Finanzinstituts bewilligten Vorauszahlungen werden zuzüglich der Gebühren für die Nichtzahlung fälliger Beträge dem Einzahler belastet.

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Abrechnungen. 76.175.1. Der Nettobetrag der Einzahlung wird dem Konto des Einzahlers erst nach dem tatsächlichen Inkasso gutgeschrieben oder ausgezahlt. Der Betrag kann dem Einzahler jedoch nichtsdestotrotz unter Vorbehalt gutgeschrieben werden, nachdem das Finanzinstitut seitens des Korrespondenten eine Inkassoanzeige erhalten hat. Das Finanzinstitut verfügt dann weiterhin über die Möglichkeit, das Konto nach eigenem Gutdünken mit dem Gegenwert der Einzahlung zu belasten, falls diese unbezahlt bleibt. Sämtliche seitens des Finanzinstituts bewilligten Vorauszahlungen werden zuzüglich der Gebühren für die Nichtzahlung fälliger Beträge dem Einzahler belastet.

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