Abrechnungen. 4.1 Soweit sich nicht aus dem Kaufvertrag etwas anderes ergibt, sind alle Rechnungen des Verkäufers durch den Käufer per Überweisung auf das Bankkonto des Verkäufers in voller Höhe und ohne Abzug der Bankspesen für die Überweisung zu bezahlen. 4.2 Bei nicht fristgerechter Zahlung der Forderung werden Zinsen in der nach den geltenden Vorschriften für jeden vollen Tag der Verspätung in Rechnung gestellt. Im Falle des Verzugs in der Zahlung kann der Verkäufer des Weiteren die Wiedergutmachung des getragenen Schadens verlangen. 4.3 Wenn das vom Verkäufer gewährte Warenkreditlimit überschritten wurde, oder eine Verspätung in der Zahlung vom Käufer gibt, werden Lieferungen vom Verkäufer erst nach der Regulierung der ausstehenden Beträge, die das oben genannte Limit überschreiten sowie nach Regulierung aller anderen ausstehenden Beträge vom Käufer realisiert. Überschreitung des Warenkreditlimits oder Verspätung in der Zahlung kann auch die Grundlage bilden, Realisierung von weiteren Lieferungen abzusagen, drin schon bestätigten Lieferungen. Alle Zahlungen des Käufers können in erster Linie auf Zinsen sowie auf längst fällige ausstehende Beträge angerechnet werden. 4.4 Der Käufer nimmt sich zur Kenntnis, dass sein Warenkreditlimit ändern kann, ohne einen Grund anzugeben. 4.5 Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kaufvertrag legt etwas anderes fest. 4.6 Die Ansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag dürfen für den Käufer keine Grundlage oder Einstellung der Zahlung für die Ware sein. Ausgeschlossen ist die Aufrechnung durch den Käufer dieser Ansprüche mit Forderungen des Verkäufers aus dem Verkauf der Ware. 4.7 Jeweilige Änderung der Bankrechnung vom Verkäufer erfordert für ihre Wirksamkeit eine zusätzliche Bestätigung des Verkäufers.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Abrechnungen. 4.1 Die Rechnung gilt als Abrechnungsdokument der Parteien.
4.2 Soweit sich nicht aus dem Kaufvertrag etwas anderes ergibt, sind alle Rechnungen des Verkäufers durch den Käufer per Überweisung auf das Bankkonto des Verkäufers in voller Höhe und ohne Abzug der Bankspesen für die Überweisung zu bezahlen. Im Falle ausländischer Abrechnungen trägt der Verkäufer die Bankspesen lediglich im Gebiet seines Landes.
4.2 4.3 Die im Kaufvertrag festgelegte Zahlungsfrist ist zugunsten des Verkäufers vereinbart, worunter zu verstehen ist, dass sie eingehalten wird, wenn vor Fristablauf die Forderung für die verkaufte Ware dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird.
4.4 Bei nicht fristgerechter Zahlung der Forderung werden Zinsen in der nach den geltenden Vorschriften für jeden vollen Tag der Verspätung oder in der jedes Mal im Kaufvertrag festgelegten Höhe in Rechnung gestellt, was auch die Grundlage dazu bildet, weitere Lieferungen bis zur Tilgung aller Außenstände einzustellen. Im Falle des Verzugs in der Zahlung kann der Verkäufer des Weiteren die Wiedergutmachung des getragenen Schadens verlangen.
4.3 Wenn das vom Verkäufer gewährte Warenkreditlimit überschritten wurde, oder eine Verspätung in der Zahlung vom Käufer gibt, werden Lieferungen vom Verkäufer erst nach der Regulierung der ausstehenden Beträge, die das oben genannte Limit überschreiten sowie nach Regulierung aller anderen ausstehenden Beträge vom Käufer realisiert. Überschreitung des Warenkreditlimits oder Verspätung in der Zahlung kann auch die Grundlage bilden, Realisierung von weiteren Lieferungen abzusagen, drin schon bestätigten Lieferungen. Alle Zahlungen des Käufers können in erster Linie auf Zinsen sowie auf längst fällige ausstehende Beträge angerechnet werden.
4.4 Der Käufer nimmt sich zur Kenntnis, dass sein Warenkreditlimit ändern kann, ohne einen Grund anzugeben.
4.5 Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kaufvertrag legt etwas anderes fest.
4.6 Die Ansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag werden separat behandelt und dürfen für den Käufer keine Grundlage oder Einstellung der Zahlung für die Ware sein. Ausgeschlossen ist die Aufrechnung durch den Käufer dieser Ansprüche mit Forderungen des Verkäufers aus dem Verkauf der Ware.
4.7 Jeweilige Änderung der Bankrechnung vom Verkäufer erfordert für ihre Wirksamkeit eine zusätzliche Bestätigung des Verkäufers.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Abrechnungen. 4.1 Soweit sich nicht aus dem Kaufvertrag etwas anderes ergibter- gibt, sind alle Rechnungen des Verkäufers durch den Käufer per Überweisung auf das Bankkonto des Verkäufers in voller Höhe und ohne Abzug der Bankspesen für die Überweisung zu bezahlen.
4.2 Bei nicht fristgerechter Zahlung der Forderung werden Zinsen in der nach den geltenden Vorschriften für jeden vollen vol- len Tag der Verspätung in Rechnung gestellt. Im Falle des Verzugs in der Zahlung kann der Verkäufer des Weiteren die Wiedergutmachung des getragenen Schadens verlangen.
4.3 Wenn das vom Verkäufer gewährte Warenkreditlimit überschritten wurde, oder eine Verspätung in der Zahlung vom Käufer gibt, werden Lieferungen vom Verkäufer erst nach der Regulierung der ausstehenden Beträge, die das oben genannte Limit überschreiten sowie nach Regulierung aller anderen ausstehenden Beträge vom Käufer realisiert. Überschreitung des Warenkreditlimits oder Verspätung in der Zahlung kann auch die Grundlage bilden, Realisierung von weiteren Lieferungen abzusagen, drin schon bestätigten Lieferungen. Alle Zahlungen des Käufers können in erster Linie Li- nie auf Zinsen sowie auf längst fällige ausstehende Beträge angerechnet werden.
4.4 Der Käufer nimmt sich zur Kenntnis, dass sein Warenkreditlimit Warenkre- ditlimit ändern kann, ohne einen Grund anzugeben.
4.5 Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kaufvertrag legt etwas anderes fest.
4.6 Die Ansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag dürfen für den Käufer keine Grundlage oder Einstellung der Zahlung für die Ware sein. Ausgeschlossen ist die Aufrechnung durch den Käufer dieser Ansprüche mit Forderungen des Verkäufers aus dem Verkauf der Ware.
4.7 Jeweilige Änderung der Bankrechnung vom Verkäufer erfordert er- fordert für ihre Wirksamkeit eine zusätzliche Bestätigung des Verkäufers.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Abrechnungen. 4.1 Soweit sich nicht aus dem Kaufvertrag etwas anderes ergibt, sind alle Rechnungen des Verkäufers durch den Käufer per Überweisung auf das Bankkonto des Verkäufers in voller Höhe Höhe¬ und ohne Abzug der Bankspesen für die Überweisung zu bezahlen.
4.2 Bei nicht fristgerechter Zahlung der Forderung werden Zinsen in der nach den geltenden Vorschriften für jeden vollen Tag der Verspätung in Rechnung gestellt. Im Falle des Verzugs in der Zahlung kann der Verkäufer des Weiteren die Wiedergutmachung des getragenen Schadens verlangen.
4.3 Wenn das vom Verkäufer gewährte Warenkreditlimit überschritten wurde, oder eine Verspätung in der Zahlung vom Käufer gibt, werden Lieferungen vom Verkäufer erst nach der Regulierung der ausstehenden Beträge, die das oben genannte Limit überschreiten sowie nach Regulierung aller anderen ausstehenden Beträge vom Käufer realisiert. Überschreitung des Warenkreditlimits oder Verspätung in der Zahlung kann auch die Grundlage bilden, Realisierung von weiteren Lieferungen abzusagen, drin schon bestätigten Lieferungen. Alle Zahlungen des Käufers können in erster Linie auf Zinsen sowie auf längst fällige ausstehende Beträge angerechnet werden.
4.4 Der Käufer nimmt sich zur Kenntnis, dass sein Warenkreditlimit ändern kann, ohne einen Grund anzugeben.
4.5 Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kaufvertrag legt etwas anderes fest.
4.6 Die Ansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag dürfen für den Käufer keine Grundlage oder Einstellung der Zahlung für die Ware sein. Ausgeschlossen ist die Aufrechnung durch den Käufer dieser Ansprüche mit Forderungen des Verkäufers aus dem Verkauf der Ware.
4.7 Jeweilige Änderung der Bankrechnung vom Verkäufer erfordert für ihre Wirksamkeit eine zusätzliche Bestätigung des Verkäufers.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen