Abrechnungsmodalitäten. Alle sonstigen Entgelte werden über das Konto flex abgerechnet.
Abrechnungsmodalitäten. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versi- cherte im Rahmen dieses Vertrages erfolgt nach Maßgabe des Einheitlichen Be- wertungsmaßstabes (EBM) und dem Gesamtvertrag und ist entsprechend den bestehenden vertraglichen Regelungen innerhalb bzw. außerhalb der Morbidi- tätsbedingten Gesamtvergütungsvereinbarung mit der KVSA abgegolten.
Abrechnungsmodalitäten. Das Verwahrentgelt wird erhoben, sofern länger als 30 Tage nach Gutschrift des Geldeingangs auf dem Konto flex/Tagesgeldkonto der Freibetrag von 10.000,00 Euro überschritten wird. Die Berechnung des Verwahrentgelts erfolgt auf Grundlage des täglich ermittelten Tagesendsaldos des Guthabens. In den Tagesendsaldo gehen alle bis zum Ende des jeweiligen Tages entsprechend der Regelungen zur Wertstellung valutierten Kontobewegungen ein. Der Monat wird hierbei zu 30 Tagen und das Ka- lenderjahr zu 360 Tagen gerechnet. Die Abrechnung des Verwahrentgelts für das Konto flex erfolgt pro Quartal. Die Abrechnung des Verwahrentgelts für das Tages- geldkonto erfolgt pro Kalenderhalbjahr. Die Belastung des Verwahrentgelts erfolgt auf dem Konto flex. Sofern auf dem Konto flex eine Sperre und/oder kein ausreichendes Guthaben/dis- positiver Saldo vorhanden ist, behält sich die ebase das Recht vor, das Verwahrent- gelt und sonstige Entgelte von der vorliegenden externen Bankverbindung einzuzie- hen oder per Rechnungsstellung zu erheben.
Abrechnungsmodalitäten. 9.1 VERLAG rechnet an den AUTOR die ihm geschuldete Vergütung halbjährlich (Stichtage: 30.06 und 31.12) jeweils innerhalb drei (3) Monaten ab. Dies gilt für sämtliche Beteiligungen aufgrund dieses Vertrages. Grundlage der Abrechnung sind sämtliche Netto-Erlöse zu den vorgenannten Stichtagen. Abrechnungen werden von dem VERLAG grundsätzlich per Email an den AUTOR übermittelt, bis auf Weiteres an folgende E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse AUTOR Abrechnungen gelten als genehmigt, wenn AUTOR nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang unter Xxxxxx von Gründen widerspricht. Die Zahlungen erfolgen mit befreiender Wirkung auf das folgende Konto: Kontoinhaber BIC IBAN Die Auszahlung an den AUTOR erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim VERLAG. Der VERLAG übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abrechnung der Verwertungsgesellschaften keine Haftung.
9.2 Der AUTOR ist berechtigt, nach Vereinbarung eines Termins die der Abrechnung zugrundeliegenden Unterlagen für die vorausgegangenen zwei (2) Abrechnungsperioden einmal jährlich auf seine Kosten durch einen beauftragten vereidigten Wirtschaftsprüfer während der Geschäftszeiten des VERLAG an dessen Sitz einsehen zu lassen. Der Termin der Prüfung ist dem VERLAG rechtzeitig (14 Tage vor Prüfung) mitzuteilen. Sofern eine Prüfung eine Differenz von mehr als 5 %, mindestens jedoch 1.000 EUR, zuungunsten des LIZENZGEBERS ergeben, trägt der VERLAG die branchenüblichen und angemessenen Kosten der Prüfung bis zu einem Betrag von maximal 2.500 EUR. Etwaige Reisekosten des Buchprüfers werden nicht erstattet.
9.3 Die Zahlungen erfolgen in Euro. Umsatzbeteiligungen, die von Lizenznehmern des VERLAG in anderen Währungen bei VERLAG eingehen, werden am Tag des Zahlungseingangs in Euro umgerechnet. Zu dem jeweiligen Abrechnungsbetrag zahlt der VERLAG die jeweils fällige Umsatzsteuer, soweit der AUTOR umsatzsteuerberechtigt ist. Der AUTOR erklärt hiermit, dass er dieser Steuerpflicht unterliegt.
9.4 Eine Pflicht zur Auszahlung besteht erst, wenn die kumulierten Vergütungsansprüche 100 EUR überschreiten.
Abrechnungsmodalitäten. Alle unter II. aufgeführten Entgelte werden über das Konto flex abgerechnet. In von Euro abweichender Währung getätigte Einzahlungen/Überweisungen werden zunächst von der Empfängerbank (derzeit die Commerzbank AG) anhand des jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu der um 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Eingangs- tags ermittelte und im Internet veröffentlichte Briefkurs verwendet.
Abrechnungsmodalitäten. 9.1 Die Abrechnung der Managementbeteiligung gem. Ziff. 7 und Ziff. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. erfolgt durch den KÜNSTLER monatlich innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Ende des Monats, in dem die jeweiligen Einnahmen bei KÜNSTLER eingegangen sind. Der KÜNSTLER wird hierbei – auf Anforderung von MANAGEMENT – dem MANAGEMENT die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege vorlegen. Abrechnungen werden per Email übermittelt, bis auf Weiteres an folgende Email-Adresse: Email-Adresse MANAGEMENT Abrechnungen gelten als genehmigt, wenn MANAGEMENT nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang unter Angabe von Gründen widerspricht. Die Zahlungen erfolgen mit befreiender Wirkung auf das folgende Konto: Kontoinhaber BIC IBAN KÜNSTLER wird hierbei – auf Anforderung - MANAGEMENT die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege vorlegen. Die Auszahlung an das MANAGEMENT erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim KÜNSTLER.
9.2 Das MANAGEMENT ist berechtigt, nach Vereinbarung eines Termins die der Abrechnung zugrundeliegenden Unterlagen für die vorausgegangenen zwölf (12) Abrechnungsperioden einmal jährlich auf seine Kosten durch einen beauftragten vereidigten Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Der Termin der Prüfung ist dem KÜNSTLER rechtzeitig (14 Tage vor Prüfung) mitzuteilen. Sofern eine Prüfung eine Differenz von mehr als 5 %, mindestens jedoch 1.000 EUR, zuungunsten von MANAGEMENT ergeben, erstattet der KÜNSTLER den jeweiligen gesetzlich verzinsten Differenzbetrag und trägt die branchenüblichen und angemessenen Kosten der Prüfung bis zu einer Höhe von 2.500 EUR brutto.
9.3 Der KÜNSTLER verpflichtet sich, sämtliche Zahlungsansprüche, die aufgrund von Verträgen mit Dritten entstehen, diesen Dritten gegenüber geltend zu machen und erforderlichenfalls alle notwendigen Schritte zum Inkasso von Beträgen einzuleiten, die von Dritten nicht fristgemäß bezahlt werden.
Abrechnungsmodalitäten. Alle unter II. aufgeführten Entgelte werden über das Konto flex abgerechnet.
3. Eilüberweisungen sind nur in Euro innerhalb des EWR möglich.
4. Die Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln sind derzeit gemäß § 4 Nr. 8 b UStG nicht umsatz- steuerpflichtig.
Abrechnungsmodalitäten. Die Verwendung des Institutionskennzeichens sowie das Abrechnungsverfahren sind in Anlage 2 geregelt.
Abrechnungsmodalitäten. 3.1 Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich quartalsweise nachschüssig zum 26. des auf das Quartals- ende folgenden Monats, beginnend mit dem ersten Quartal nach Vertragsabschluss
3.2 Abrechnung der vollständigen Stammregistrierungsgebühr mit der ersten Quartalsabrechnung nach Vertragsabschluss
3.3 Quartalsweise Abrechnung der anteiligen Administrationsgebühr
3.4 Quartalsweise Abrechnung der gemeldeten IST-Mengen
3.5 Wenn der tatsächlich abgerechnete Gesamtumsatz pro Kalenderjahr (exklusiv Registrierungs- gebühr) kleiner als der anteilige Mindestumsatz ist, wird der Differenzbetrag in der letzten Quartals- abrechnung des Jahres berechnet
3.6 Wenn der Vertrag unterjährig endet, wird der Differenzbetrag zum anteiligen Mindestumsatz in der ersten Quartalsabrechnung nach Vertragsende abgerechnet
Abrechnungsmodalitäten. Die Verwendung des Institutionskennzeichens sowie das Abrechnungsverfahren sind in An- lage 3 geregelt.