Abrechnungsmodus Musterklauseln

Abrechnungsmodus. 4.1. Die Abrechnung erfolgt aufgrund von Tätigkeitsnachweisen, welche die Mitarbeiter einem Bevollmächtigten des AG wöchentlich/monatlich bzw. bei Einsatzende zur Unterzeichnung vorlegen.
Abrechnungsmodus. Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung sowie bei Fertigstellung des Gesamtprojektes sowie bei Erreichen vereinbarter Zwischenziele eine Teilzahlung zu leisten.
Abrechnungsmodus. Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung eine Teilzahlung in der Höhe von einem Drittel des vereinbarten Entgelts zu leisten sowie bei Fertigstellung des Gesamtprojektes die restlichen zwei Drittel des vereinbarten Entgelts zu bezahlen.
Abrechnungsmodus. Sofern nicht individuell abweichend vereinbart, hat der Auftraggeber bei Auftragserteilung eine Teilzahlung von 25 %, bei Fertigstellung des Projekts eine Teilzahlung von 50 % und bei Abnahme des Projekts eine Teilzahlung von 25 % des vereinbarten Entgelts zu leisten.
Abrechnungsmodus. Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung 50 % des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. Die restlichen 50 % des vereinbarten Entgelts sind bei Fertigstellung des Gesamtprojektes zu bezahlen. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt eine monatliche Abrechnung im Nachhinein.
Abrechnungsmodus. Bei Dauerschuldverhältnissen ist das gesamte jährliche Entgelt im Voraus bezahlen.
Abrechnungsmodus. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung. Hausapotheke bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit das Entgelt monatlich oder jährlich im Voraus zu entrichten. Initiale Projektkosten. Initiale Projektkosten werden dem Auftraggeber unmittelbar nach Vertragsunterfertigung verrechnet.
Abrechnungsmodus. 4.1 Die Abrechnung erfolgt aufgrund von Tätigkeitsnachweisen, welche die Mitarbeiter einem Bevollmächtigten des KDs wö- chentlich bzw. bei Einsatzende zur Unterzeichnung vorlegen.
Abrechnungsmodus. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich zur Meldung neu beigetretener versicherter Personen (Name, Geburtsdatum und Eintrittsdatum). Diese Meldung erfolgt vierteljährlich für Fördermitglieder und jährlich für Mitglieder des Versicherungsnehmers.
Abrechnungsmodus. Die Konzessionärin stellt in Jahren mit Trockenperioden dem Bezirk bis am 15. Dezem- ber Rechnung für die an den Tagen mit Kompensationspumpen benötigte Energie ge- mäss Ziffer 6.