Abrechnungsverfahren. (1) Die erbrachten Leistungen gem. § 4 dieses Vertrages sind von den Vertragsärzten über die KVH abzurechnen. Die KVH ist berechtigt, die Verwaltungskosten nach der Satzung in der jeweils gültigen Fassung in Abzug zu bringen.
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Samples: Vertrag Über Die Durchführung Eines Ergänzenden Hautkrebsvorsorge Verfahrens Im Rahmen Der Ver Tragsärztlichen Versorgung Nach § 73 Abs. 3 SGB v in Verbindung Mit § 73c SGB V, Vertrag Über Die Durchführung Eines Ergänzenden Hautkrebsvorsorge Verfahrens Im Rahmen Der Ver Tragsärztlichen Versorgung Nach § 73 Abs. 3 SGB v in Verbindung Mit § 73c SGB V, Vertrag Über Die Durchführung Eines Ergänzenden Hautkrebsvorsorge Verfahrens Im Rahmen Der Ver Tragsärztlichen Versorgung Nach § 73 Abs. 3 SGB v in Verbindung Mit § 73c SGB V