Abreise Musterklauseln
Abreise. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermietservice oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand gemäß der vereinbarten Abreden zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen. Dem Vermietservice oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
Abreise. Die Gäste müssen sich am Abreisetag bis zur Abreisezeit an der Rezeption abmelden. Eine Aufenthaltsverlängerung ist nur nach Absprache mit der Rezeption möglich.
Abreise. Xxxxxx die Verfahren im Anschluss an die Inspektion abgeschlossen sind, verlässt das Inspektionsteam das Hoheitsgebiet des inspizierten Vertragsstaats oder Gaststaats so bald wie möglich.
Abreise. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen. Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen. Personen Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
Abreise. Der Stellplatz muss bis um 11 Uhr geräumt sein, Mietobjekte sind bis um 10 Uhr zu verlassen. Außer- halb der Hauptsaison kann die Abreise nach vorheriger Rücksprache variabel erfolgen, wenn der Stellplatz im Anschluss nicht belegt ist. An- und Abreisetag werden als 1 Tag berechnet.
Abreise. Nach Abschluß der Verfahren im Anschluß an die Inspektion verlassen das Inspektionsteam und der Beobachter das Hoheitsgebiet des inspizierten Vertragsstaats so bald wie möglich. Der inspizierte Vertragsstaat bemüht sich nach Kräften, Hilfe zu leisten und für das sichere Geleit des Inspektionsteams, seiner Ausrüstung und seines Gepäcks zum Punkt der Ausreise zu sorgen. Sofern zwischen dem inspiziertem Vertragsstaat und dem Inspektionsteam nichts anderes vereinbart wird, ist der Punkt der Ausreise derselbe wie der Punkt der Einreise. Teil III
Abreise. Am Abreisetag muss das Objekt spätestens um 10.00 Uhr verlassen werden (abweichende Abreisezeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Bestätigung)
Abreise. Am Abreisetag hat der Xxxx das Ferienhaus spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Zur Räumung gehört es, alle Räume besenrein, das Geschirr gespült und eingeräumt sowie die Küche von Gebrauchsspuren gereinigt zu hinterlassen. Die Müllbehälter sind vor Übergabe zu entleeren. Der Schlüssel für den Müllplatz 5 hängt am Schlüsselbrett neben dem Kühlschrank. Gemietete Xxxxxxxxxx bitten wir abzuziehen und auf den Boden legen, sowie die Handtücher im Bad auf dem Boden gesammelt abzulegen. Zu Räumen ist auch bis 10.00 Uhr der zur Verfügung gestellte Stellplatz. Bei verspäteter Räumung des Ferienhauses hat der Vermieter gegenüber dem Xxxx Anspruch auf eine pauschale Zusatzzahlung von 50,00 EUR (netto). Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden. Die Zusatzgebühr kann noch vor Ort in bar abgefordert werden (§ 249 Abs. 2 BGB).
Abreise. Die Schlafräume müssen am Abreisetag bis 9 Uhr besenrein übergeben werden. Nach Absprache mit der Gästehausleitung sind Ausnahmen möglich. Die Nutzung des Proberaumes oder Seminarraumes ist auch länger möglich. Bitte melden sie Schäden an unserer Einrichtung, damit wir sie umgehend beseitigen können, dadurch helfen sie mit, Unfälle zu vermeiden.
Abreise. Bis wann die Unterkunft spätestens verlassen werden muss ist unter dem Punkt 2. zu lesen. Die Unterkunft muss am (Datum) übergeben werden. Außerdem müssen folgende Arbeiten vom Mieter übernommen werden: Müll entsorgen Altglas entsorgen Bettwäsche abziehen Geschirr spülen Durchlüften