Abreise Musterklauseln

Abreise. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, Zustand gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen. Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
Abreise. Die Gäste müssen sich am Abreisetag bis zur Abreisezeit an der Rezeption abmelden. Eine Aufenthaltsverlängerung ist nur nach Absprache mit der Rezeption möglich.
Abreise. Xxxxxx die Verfahren im Anschluss an die Inspektion abgeschlossen sind, verlässt das Inspektionsteam das Hoheitsgebiet des inspizierten Vertragsstaats oder Gaststaats so bald wie möglich.
Abreise. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen. Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen. Personen Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
Abreise. Der Stellplatz muss bis um 11 Uhr geräumt sein, Mietobjekte sind bis um 10 Uhr zu verlassen. Außer- halb der Hauptsaison kann die Abreise nach vorheriger Rücksprache variabel erfolgen, wenn der Stellplatz im Anschluss nicht belegt ist. An- und Abreisetag werden als 1 Tag berechnet.
Abreise. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Zelt- und Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Zu einem ordentlichen Zustand gehört insbesondere, dass sämtlicher Müll in die bereitgestellten Gefäße und Stationen verbracht wird und die eigene Campingausrüstung restlos abgebaut und mitgenommen wird. Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis spätestens Montag, 14.06.2021, 10.00 Uhr erfolgen, dann schließen alle Park- und Campingflächen.
Abreise. Am Tag der Abreise muss eine Gruppe alle benutzten Schlafräume (bis zum Frühstück) und Tagungs- räume (nach Vereinbarung) geräumt und in einwandfreiem Zustand zurückgeben. Geschieht das nicht und muss das Personal der Tagungsstätte nacharbeiten, werden Material und Arbeitsstunden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Wir sind bemüht mit der Gruppenleitung eine Raumabnahme durchzuführen, um Beanstandungen vor Ort klären zu können. Bei früherer Abreise werden gegebenenfalls entstandene Schäden nachträglich berechnet.
Abreise. Wenn Sie die Mobilheim-Schlüssel nach 10 Uhr zurückgeben bzw. Ihren Stellplatz später verlassen, wird eine zusätzliche Übernachtung in Rechnung gestellt. Jede Verlängerung des Aufenthaltes muss mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglich vorgesehenen Abreisedatum beantragt werden.
Abreise. Die vereinbarte Mietzeit des Ferienhauses ist einzuhalten. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 11.00 Uhr zu verlassen. Nach der vereinbarten Uhrzeit ist dem Reinigungspersonal das Betreten der Räumlichkeiten jederzeit gestattet, verbunden mit der uneingeschränkten Möglichkeit zur Reinigung des Hauses. Wenn das Ferienhaus nicht bis 11.00 Uhr am Abreisetag verlassen wird, sind wir berechtigt, Ihnen die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus aufgeräumt und sauber (besenrein) zu hinterlassen. Die Endreinigung berücksichtigt nicht die Entsorgung von Abfällen und das Spülen des Geschirrs. Die dadurch entstehenden Kosten sowie starke Verunreinigungen, welche nicht mit üblichen Mitteln zu entfernen sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Abreise. Am Abreisetag stehen die Zimmer bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Die TeilnehmerInnen legen die von ihnen in Anspruch genommene Wäsche in dafür bereitgestellte Wäschekörbe.