Abruf der Leistungen Musterklauseln

Abruf der Leistungen. Der Vertragspartner stimmt mit EXASOL den Umfang der Arbeiten sowie einen Termin, zu dem die Operational Service Leistungen abgerufen werden, ab. Diese Terminvereinbarung muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem geplanten Abruf der Leistung erfolgen.
Abruf der Leistungen. Der Vertragspartner stimmt mit Xxxxxx den Umfang der Arbeiten sowie einen Termin, zu dem die Operational Service Leistungen abgerufen werden, ab. Diese Terminvereinbarung muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem geplanten Abruf der Leistung erfolgen.
Abruf der Leistungen. Der Endnutzer stimmt mit Exasol den Umfang der Arbeiten sowie einen Termin, zu dem die Operational Service Leistungen abgerufen werden, ab. Diese Terminvereinbarung muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem geplanten Abruf der Leistung erfolgen.
Abruf der Leistungen. 5.1 Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung können zwischen den Abrufberechtigten und dem Auftragnehmer innerhalb der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung Einzelver- träge abgeschlossen werden.

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.