Abruf der Leistungen. Der Vertragspartner stimmt mit EXASOL den Umfang der Arbeiten sowie einen Termin, zu dem die Operational Service Leistungen abgerufen werden, ab. Diese Terminvereinbarung muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem geplanten Abruf der Leistung erfolgen.
Abruf der Leistungen. Der Vertragspartner stimmt mit Xxxxxx den Umfang der Arbeiten sowie einen Termin, zu dem die Operational Service Leistungen abgerufen werden, ab. Diese Terminvereinbarung muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem geplanten Abruf der Leistung erfolgen.
Abruf der Leistungen. Der Endnutzer stimmt mit Exasol den Umfang der Arbeiten sowie einen Termin, zu dem die Operational Service Leistungen abgerufen werden, ab. Diese Terminvereinbarung muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem geplanten Abruf der Leistung erfolgen.
Abruf der Leistungen. 5.1 Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung können zwischen den Abrufberechtigten und dem Auftragnehmer innerhalb der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung Einzelver- träge abgeschlossen werden.