Abschiebekosten. Der Versicherer erstattet bei einer behördlich angeordneten Abschiebung der versicherten Person , die gegen den Versicherungs- nehmer (Gastfamilie) gemäß §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 82 Abs. 2, 83 und 84 Ausländergesetz geltend gemachten, nachgewiesenen Mehrkosten – nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 10 % mindestens 250,– € bis zu maximal 1.000,– €. Der Versicherungsschutz für die Abschiebekosten besteht nur, wenn die Abschiebung innerhalb des versicherten Zeitraumes und innerhalb des in der Aufenthaltsgenehmigung bzw. im Visum angegebenen Zeitraumes für den Aufenthalt behördlich angeordnet wurde.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Insurance Agreement
Abschiebekosten. Der Versicherer erstattet bei einer behördlich angeordneten Abschiebung der versicherten Person Person, die gegen den Versicherungs- nehmer (Gastfamilie) gemäß §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 82 Abs. 2, 83 und 84 Ausländergesetz geltend gemachten, nachgewiesenen Mehrkosten – nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 10 % mindestens 250,– € bis zu maximal 1.0002.000,– €. Der Versicherungsschutz für die Abschiebekosten besteht nur, wenn die Abschiebung innerhalb des versicherten Zeitraumes und innerhalb des in der Aufenthaltsgenehmigung bzw. im Visum angegebenen Zeitraumes für den Aufenthalt behördlich angeordnet angeord- net wurde.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Insurance Agreement
Abschiebekosten. Der Versicherer erstattet bei einer behördlich angeordneten Abschiebung der versicherten Person , die gegen den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer (Gastfamilie) gemäß §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 82 Abs. 2, 83 und 84 Ausländergesetz geltend gemachten, nachgewiesenen Mehrkosten – nach Abzug einer Selbstbeteiligung Selbst- beteiligung von 10 % , mindestens 250,– € EUR bis zu maximal 1.0002.000,– €EUR. Der Versicherungsschutz für die Abschiebekosten besteht nur, wenn die Abschiebung innerhalb des versicherten Zeitraumes und innerhalb des in der Aufenthaltsgenehmigung bzw. im Visum angegebenen Zeitraumes für den Aufenthalt behördlich angeordnet wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Abschiebekosten. Der Versicherer erstattet bei einer behördlich angeordneten Abschiebung der versicherten Person , die gegen den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer (Gastfamilie) gemäß §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 82 Abs. 2, 83 und 84 Ausländergesetz geltend gemachten, nachgewiesenen Mehrkosten – nach Abzug einer Selbstbeteiligung Selbst- beteiligung von 10 % , mindestens 250,– € EUR bis zu maximal 1.000,– €EUR. Der Versicherungsschutz für die Abschiebekosten besteht nur, wenn die Abschiebung innerhalb des versicherten Zeitraumes und innerhalb des in der Aufenthaltsgenehmigung bzw. im Visum angegebenen Zeitraumes für den Aufenthalt behördlich angeordnet wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Abschiebekosten. Der Versicherer erstattet bei einer behördlich angeordneten Abschiebung der versicherten Person Person, die gegen den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer (Gastfamilie) gemäß §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 82 Abs. 2, 83 und 84 Ausländergesetz geltend gemachten, nachgewiesenen Mehrkosten – nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 10 % mindestens 250,– € bis zu maximal 1.0002.000,– €. Der Versicherungsschutz für die Abschiebekosten besteht nur, wenn die Abschiebung innerhalb des versicherten Zeitraumes und innerhalb des in der Aufenthaltsgenehmigung bzw. im Visum angegebenen Zeitraumes für den Aufenthalt behördlich angeordnet wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Krankenversicherungen
Abschiebekosten. Der Versicherer erstattet bei einer behördlich angeordneten Abschiebung der versicherten Person , die gegen den Versicherungs- nehmer (Gastfamilie) gemäß §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 82 Abs. 2, 83 und 84 Ausländergesetz geltend gemachten, nachgewiesenen Mehrkosten – nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 10 % mindestens 250,– € bis zu maximal 1.000,– €. Der Versicherungsschutz für die Abschiebekosten besteht nur, wenn die Abschiebung innerhalb des versicherten Zeitraumes und innerhalb inner- halb des in der Aufenthaltsgenehmigung bzw. im Visum angegebenen Zeitraumes für den Aufenthalt behördlich angeordnet wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Krankenversicherungen
Abschiebekosten. Der Versicherer erstattet bei einer behördlich angeordneten Abschiebung der versicherten Person versicher- ten Person, die gegen den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer (Gastfamilie) gemäß §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 82 Abs. 2, 83 und 84 Ausländergesetz geltend gemachten, nachgewiesenen nach- gewiesenen Mehrkosten – nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 10 % mindestens 250,– € bis zu maximal 1.0002.000,– €. Der Versicherungsschutz für die Abschiebekosten besteht nur, wenn die Abschiebung innerhalb des versicherten Zeitraumes und innerhalb des in der Aufenthaltsgenehmigung Aufenthaltsgenehmi- gung bzw. im Visum angegebenen Zeitraumes für den Aufenthalt behördlich angeordnet wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen Für Reise Sachversicherungen
Abschiebekosten. Der Versicherer erstattet bei einer behördlich angeordneten Abschiebung der versicherten Person , die gegen den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer (Gastfamilie) gemäß §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 82 Abs. 2, 83 und 84 Ausländergesetz geltend gemachten, nachgewiesenen Mehrkosten – nach Abzug einer Selbstbeteiligung Selbst- beteiligung von 10 % %, mindestens 250,– € EUR bis zu maximal 1.0003.000,– €EUR. Der Versicherungsschutz für die hinsichtlich der Abschiebekosten besteht nur, wenn die Abschiebung innerhalb des versicherten Zeitraumes und innerhalb des in der Aufenthaltsgenehmigung bzw. im Visum angegebenen Zeitraumes für den Aufenthalt behördlich angeordnet wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Abschiebekosten. Der Versicherer erstattet bei einer behördlich angeordneten Abschiebung der versicherten versicher- ten Person , die gegen den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer (Gastfamilie) gemäß §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 82 Abs. 2, 83 und 84 Ausländergesetz geltend gemachten, nachgewiesenen nach- gewiesenen Mehrkosten – nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 10 % mindestens 250,– € bis zu maximal 1.000,– €. Der Versicherungsschutz für die Abschiebekosten besteht nur, wenn die Abschiebung innerhalb des versicherten Zeitraumes und innerhalb des in der Aufenthaltsgenehmigung Aufenthaltsgenehmi- gung bzw. im Visum angegebenen Zeitraumes für den Aufenthalt behördlich angeordnet angeord- net wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen Für Reise Sachversicherungen