Reise-Haftpflichtversicherung Musterklauseln

Reise-Haftpflichtversicherung. 1. Deckungssumme: 2.000.000,– €
Reise-Haftpflichtversicherung. § 1 - Beschreibung des Versicherungsschutzes
Reise-Haftpflichtversicherung. Ist eine Reise-Haftpflichtversicherung in Ihrem Reiseversicherungs- umfang enthalten, sind Sie während Ihrer Reise gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen, versichert. Wir regu- lieren nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in wel- cher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unbe- gründete Schadensersatzansprüche wehren wir für Sie ab und bie- ten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprü- chen.
Reise-Haftpflichtversicherung. 1 – Beschreibung des Versicherungsschutzes auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat- rechtlichen Inhalts
Reise-Haftpflichtversicherung. 1. Bei Haftpflichtschäden bitte dem Geschädigten gegenüber keine Schuld anzuerkennen.
Reise-Haftpflichtversicherung. Wird ein Anspruch gegen Sie geltend gemacht, müssen Sie uns dies innerhalb einer Woche mitteilen. Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, ist uns die Prozessführung zu überlassen und dem Anwalt Xxxxxxxxx zu geben. Die Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und bei Aushändigung der Versicherungspolice mit der gewählten Zahlungsart zu zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt - innerhalb der vereinbarten Laufzeit, frühestens mit dem Grenzübertritt in den Geltungsbereich, und endet mit der Ausreise aus dem Geltungsbereich, spätestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt. - bei Versicherungsverträgen, die nach Einreise in den Geltungsbereich oder die nicht vor Ablauf eines Versicherungsvertrages mit Geltung ab Einreise als Folgeversicherung vereinbart werden, nach einer Wartezeit von 7 Tagen – ab 0:00 Uhr am achten Tag – ab Versicherungsbeginn. Bei Unfall besteht Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn. Höchstversicherungsdauer: 365 Tage Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Sie müssen nicht kündigen.
Reise-Haftpflichtversicherung. AVB RH 20 MR § 1 Welches Risiko übernimmt der Versicherer? Der Versicherer bietet Versicherungsschutz gegen Haftpflichtri- siken des täglichen Lebens, wenn die versicherte Person während der Reise wegen eines Schadenereignisses, das während des Auf- enthalts im vereinbarten Geltungsbereich eingetreten ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignisse sind Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädi- gung von Menschen (Personenschaden) oder Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden). § 2 In welcher Weise schützt der Versicherer die versicherte Person vor Haftpflichtansprüchen, und in welchem Um- fang leistet er Entschädigung?
Reise-Haftpflichtversicherung. 3. Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten?
Reise-Haftpflichtversicherung. Deckungssumme: Premiumschutz für Klassenfahrten Reisepreis bis EUR Einzelpers. EUR Code KV-Anteil* EUR enthaltene Vers.-Steuer 1 2 3 4 5 6 7 Versicherungssteuer: Der Steuersatz beträgt 19 %, jedoch ist die Reise-Krankenversicherung gemäß §4 Nr. 5 VersStG steuerfrei. Lieber ruf Jugendreisen-Kunde, ruf Jugendreisen und HanseMerkur wünschen Ihnen eine schöne Klassenfahrt!