Abschiebekosten. Abweichend von Ziffer 18.1 Absatz 4 der RVB erstattet der Versiche- rer bei einer behördlich angeordneten Abschiebung der versicherten Person die gegen die Gastfamilie geltend gemachten, nachgewie- senen Mehrkosten im Tarif BASIC bis maximal 4.100,– € und in den Tarifen PREMIUM und HAFTPFLICHT/UNFALL bis maximal 6.000,– €. Zusätzlich gilt in den Tarifen BASIC, PREMIUM und HAFTPFLICHT/ UNFALL eine Nachleistungspflicht auch nach Vertragsende, sofern Ansprüche gegen die Gastfamilie geltend gemacht werden.
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Abschiebekosten. Abweichend von Ziffer 18.1 Absatz 4 der RVB erstattet der Versiche- rer bei einer behördlich angeordneten Abschiebung der versicherten Person die gegen die Gastfamilie geltend gemachten, nachgewie- senen nachgewiese- nen Mehrkosten im Tarif BASIC PREMIUM bis maximal 4.100,– € und in den Tarifen PREMIUM PLUS und HAFTPFLICHT/UNFALL bis maximal 6.000,– €. Zusätzlich gilt in den Tarifen BASICPREMIUM, PREMIUM PLUS und HAFTPFLICHT/ HAFT- PFLICHT/UNFALL eine Nachleistungspflicht auch nach Vertragsende, sofern Ansprüche gegen die Gastfamilie Gasteltern geltend gemacht werden.
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