Common use of Abschlagszahlungen, Abschlagsrechnungen, Zahlungsplan Clause in Contracts

Abschlagszahlungen, Abschlagsrechnungen, Zahlungsplan. 4.3.2.1 Der AN ist berechtigt, während der Ausführung entsprechend den erbrachten Leistungen, wozu auch auftragsspezifische Vorfertigungen (z. B. Werkstättenleistun- gen) des AN zählen, mittels Abschlagsrechnungen oder nach einem vereinbarten Zah- lungsplan Abschlagszahlungen (Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer) zu verlangen. 4.3.2.2 Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. 4.3.2.3 Jede Abschlagsrechnung hat den allgemeinen Anforderungen gemäß 4.3.1 zu entsprechen und folgende Angaben zu enthalten: 1) die gesamten seit Beginn der Ausführung erbrachten Leistungen im zumindest annähernd ermittelten Ausmaß, 2) die Art und Menge der allenfalls bereits in das Eigentum des AG übertragenen Materialien u. dgl., 3) die vereinbarten Preise der Leistungen, 4) allfällige Preisumrechnungen, aufgegliedert nach den einzelnen Preisanteilen und den jeweiligen Preisperioden, 5) die Beträge der verlangten, jedoch noch nicht erhaltenen Abschlagszahlungen und der bereits erhaltenen Abschlagszahlungen, und 6) den abzurechnenden Deckungsrücklass. 4.3.2.4 Entscheidungen über die Ansätze und Mengen der Schlussrechnung werden durch die Abschlagszahlungen nicht vorweggenommen.

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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services, General Terms and Conditions for Services

Abschlagszahlungen, Abschlagsrechnungen, Zahlungsplan. 4.3.2.1 Der AN ist berechtigt, während der Ausführung entsprechend den erbrachten LeistungenLeis- tungen, wozu auch auftragsspezifische Vorfertigungen (z. B. Werkstättenleistun- genWerkstättenleistungen) des AN zählen, mittels Abschlagsrechnungen oder nach einem vereinbarten Zah- lungsplan Abschlagszahlungen Zahlungsplan Ab- schlagszahlungen (Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer) zu verlangen. 4.3.2.2 Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. 4.3.2.3 Jede Abschlagsrechnung hat den allgemeinen Anforderungen gemäß 4.3.1 zu entsprechen ent- sprechen und folgende Angaben zu enthalten: 1) die gesamten seit Beginn der Ausführung erbrachten Leistungen im zumindest annähernd ermittelten Ausmaß, 2) die Art und Menge der allenfalls bereits in das Eigentum des AG übertragenen Materialien u. dgl., 3) die vereinbarten Preise der Leistungen, 4) allfällige Preisumrechnungen, aufgegliedert nach den einzelnen Preisanteilen und den jeweiligen Preisperioden, 5) die Beträge der verlangten, jedoch noch nicht erhaltenen Abschlagszahlungen und der bereits erhaltenen Abschlagszahlungen, und 6) den abzurechnenden Deckungsrücklass. 4.3.2.4 Entscheidungen über die Ansätze und Mengen der Schlussrechnung werden durch die Abschlagszahlungen nicht vorweggenommen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen

Abschlagszahlungen, Abschlagsrechnungen, Zahlungsplan. 4.3.2.1 Der AN ist berechtigt, während 8.3.2.1 Abschlagsrechnungen werden nur in Entsprechung des Xxxxx der Ausführung entsprechend den erbrachten Leistungen, wozu auch auftragsspezifische Vorfertigungen (z. B. Werkstättenleistun- gen) des AN zählen, mittels Abschlagsrechnungen oder nach einem vereinbarten Zah- lungsplan Abschlagszahlungen (Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer) zu verlangenerfolgten Leistung am Erfüllungsort in kumulierender Form gewährt. 4.3.2.2 8.3.2.2 Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. 4.3.2.3 8.3.2.3 Jede Abschlagsrechnung hat den allgemeinen Anforderungen gemäß 4.3.1 8.3.1 zu entsprechen und folgende Angaben zu enthalten: 1) die gesamten seit Beginn der Ausführung erbrachten Leistungen im zumindest annähernd ermittelten Ausmaß, 2) die Art und Menge der allenfalls bereits in das Eigentum des AG übertragenen Materialien u. dgl., 3) die vereinbarten Preise der Leistungen, 4) allfällige Preisumrechnungen, aufgegliedert nach den einzelnen Preisanteilen und den jeweiligen Preisperioden, 5) die Beträge der verlangten, jedoch noch nicht erhaltenen Abschlagszahlungen und der bereits erhaltenen Abschlagszahlungen, und 6) den abzurechnenden Deckungsrücklass. 4.3.2.4 7) ein Mengenvergleich zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich abgerechneten Mengen 8.3.2.4 Entscheidungen über die Ansätze und Mengen der Schlussrechnung werden durch die Abschlagszahlungen nicht vorweggenommen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen

Abschlagszahlungen, Abschlagsrechnungen, Zahlungsplan. 4.3.2.1 Der AN ist berechtigt, während der Ausführung entsprechend den erbrachten LeistungenLeis- tungen, wozu auch auftragsspezifische Vorfertigungen (z. B. Werkstättenleistun- genWerkstättenleistungen) des AN zählen, mittels Abschlagsrechnungen oder nach einem vereinbarten Zah- lungsplan Abschlagszahlungen Zahlungsplan Ab- schlagszahlungen (Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer) zu verlangen. 4.3.2.2 Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.nummerieren.‌ 4.3.2.3 Jede Abschlagsrechnung hat den allgemeinen Anforderungen gemäß 4.3.1 zu entsprechen ent- sprechen und folgende Angaben zu enthalten: 1) die gesamten seit Beginn der Ausführung erbrachten Leistungen im zumindest annähernd ermittelten Ausmaß, 2) die Art und Menge der allenfalls bereits in das Eigentum des AG übertragenen Materialien u. dgl., 3) die vereinbarten Preise der Leistungen, 4) allfällige Preisumrechnungen, aufgegliedert nach den einzelnen Preisanteilen und den jeweiligen Preisperioden, 5) die Beträge der verlangten, jedoch noch nicht erhaltenen Abschlagszahlungen und der bereits erhaltenen Abschlagszahlungen, und 6) den abzurechnenden Deckungsrücklass. 4.3.2.4 Entscheidungen über die Ansätze und Mengen der Schlussrechnung werden durch die Abschlagszahlungen nicht vorweggenommen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen

Abschlagszahlungen, Abschlagsrechnungen, Zahlungsplan. 4.3.2.1 Der AN ist berechtigt, während der Ausführung entsprechend den erbrachten LeistungenLeis- tungen, wozu auch auftragsspezifische Vorfertigungen (z. B. Werkstättenleistun- genWerkstättenleistungen) des AN zählen, mittels Abschlagsrechnungen oder nach einem vereinbarten Zah- lungsplan Abschlagszahlungen Zahlungsplan Ab- schlagszahlungen (Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer) zu verlangen. 4.3.2.2 Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. 4.3.2.3 Jede Abschlagsrechnung hat den allgemeinen Anforderungen gemäß 4.3.1 zu entsprechen ent- sprechen und folgende Angaben zu enthalten: 1) die gesamten seit Beginn der Ausführung erbrachten Leistungen im zumindest annähernd annä- hernd ermittelten Ausmaß, 2) die Art und Menge der allenfalls bereits in das Eigentum des AG übertragenen Materialien Materia- lien u. dgl., 3) die vereinbarten Preise der Leistungen, 4) allfällige Preisumrechnungen, aufgegliedert nach den einzelnen Preisanteilen und den jeweiligen Preisperioden, 5) die Beträge der verlangten, jedoch noch nicht erhaltenen Abschlagszahlungen und der bereits erhaltenen Abschlagszahlungen, und 6) den abzurechnenden Deckungsrücklass. 4.3.2.4 Entscheidungen über die Ansätze und Mengen der Schlussrechnung werden durch die Abschlagszahlungen nicht vorweggenommen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen