Abschleppen. A.2.7.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgele- genen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Das gilt nur, soweit einschließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigungen des Fahrzeugs nach A.2.7.1 die Obergrenze nach A.2.7.1.a nicht über- schritten wird. A.2.7.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile aus- getauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu la- ckiert, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt). Bei Omnibussen ist der Abzug neu für alt auf die Berei- fung, Batterie beschränkt, wenn das Schadenereignis in den ersten 8 Jahren nach der Erstzulassung eintritt. Bei den übrigen Fahrzeugarten gilt dies in den ersten 3 Jah- ren. Bei Pkw und Krafträdern verzichten wir – unabhängig von dem Alter des Fahrzeugs – darauf, von den Kosten der Er- satzteile und der Lackierung einem dem Alter und der Ab- nutzung der alten Teile entsprechenden Betrag abzuzie- hen.
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Samples: KFZ Versicherung, Kraftfahrtversicherung, KFZ Versicherung
Abschleppen. A.2.7.2 A.2.7.6 Bei Beschädigung des Fahrzeugs Fahrzeuges ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen Abschlep- pen vom Schadenort bis zur nächstgele- genen nächstgelege- nen für die Reparatur geeigneten WerkstattWerk- statt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber gegen- über verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmenüber- nehmen. Das gilt nur, soweit einschließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigungen Beschädi- gung des Fahrzeugs nach A.2.7.1 Fahrzeuges die Obergrenze nach A.2.7.1.a A.2.7.1 oder A.2.7.4 (Werkstattbin- dung) nicht über- schritten überschritten wird. A.2.7.3 A.2.7.7 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile aus- getauscht ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu la- ckiertlackiert, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile Er- satzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt). Bei Pkw, Krafträdern und Omnibussen ist der Abzug neu für alt auf die Berei- fungBereifung, Batterie Batte- rie und Lackierung beschränkt, wenn das Schadenereignis in den ersten 8 vier Jahren nach der Erstzulassung eintritt. Bei den übrigen Fahrzeugarten gilt dies in den ersten 3 Jah- rendrei Jahren. Bei Pkw Reparatur des Fahrzeuges und Krafträdern verzichten Vorla- ge der Reparaturkostenrechnung verzich- ten wir – unabhängig von dem Alter des Fahrzeugs – darauf, von auf den Kosten der Er- satzteile und der Lackierung einem dem Alter und der Ab- nutzung der alten Teile entsprechenden Betrag abzuzie- henAbzug.
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Abschleppen. A.2.7.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgele- genen nächstgelege- nen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Das gilt nur, soweit einschließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigungen Die Kosten des Fahrzeugs Abschleppens werden auf die Obergrenzen nach A.2.7.1 die Obergrenze nach A.2.7.1.a nicht über- schritten wirdangerechnet. A.2.7.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile aus- getauscht ausge- tauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu la- ckiertlackiert, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung Lackie- rung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt). Bei Omnibussen ist der Pkw und Krä- dern verzichten wir auf den Abzug neu für alt auf die Berei- fung, Batterie beschränkt, wenn das Schadenereignis in den ersten 8 Jahren nach der Erstzulassung eintritt. Bei folgenden 6 Jahre, bei den übrigen Fahrzeugarten Fahrzeu- gen auf die der Erstzulassung folgenden 3 Jahre. Der Verzicht gilt dies in nicht für die Bereifung. A.2.7.4 Bei Raub oder Einbruchdiebstahl ersetzen wir die Kosten für den ersten 3 Jah- ren. Bei Pkw vorsorglichen Austausch der Tür- und Krafträdern verzichten wir – unabhängig von dem Alter des Fahrzeugs – darauf, von den Zündschlös- ser oder die Kosten der Er- satzteile und der Lackierung einem dem Alter und der Ab- nutzung der alten Teile entsprechenden Betrag abzuzie- henUmprogrammierung.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft
Abschleppen. A.2.7.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgele- genen nächstgelegenen für die Reparatur Repa- ratur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Das gilt nur, soweit einschließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigungen Die Kosten des Fahrzeugs Abschlep- pens werden auf die Obergrenzen nach A.2.7.1 die Obergrenze nach A.2.7.1.a nicht über- schritten wirdangerechnet. Abzug neu für alt A.2.7.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile aus- getauscht ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu la- ckiertlackiert, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt). Bei Omnibussen ist der Pkw verzichten wir auf den Abzug neu für alt auf die Berei- fung, Batterie beschränkt, wenn das Schadenereignis in den ersten 8 Jahren nach der Erstzulassung eintritt. Bei folgenden 6 Jahre, bei den übrigen Fahrzeugarten Fahrzeugen auf die der Erstzulas- sung folgenden 3 Jahre. Der Verzicht gilt dies in nicht auf die Bereifung. Verlust der Fahrzeugschlüssel A.2.7.4 Bei Raub oder Einbruchdiebstahl ersetzen wir die Kosten für den ersten 3 Jah- ren. Bei Pkw vorsorglichen Austausch der Tür- und Krafträdern verzichten wir – unabhängig von dem Alter des Fahrzeugs – darauf, von den Zündschlösser oder die Kosten der Er- satzteile und der Lackierung einem dem Alter und der Ab- nutzung der alten Teile entsprechenden Betrag abzuzie- henUmprogrammierung.
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Samples: KFZ Versicherung
Abschleppen. A.2.7.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgele- genen nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten WerkstattWerk- statt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Das gilt nur, soweit einschließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigungen Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.7.1 A.2.7 die Obergrenze nach A.2.7.1.a A.2.7.1a oder A.2.7.1b nicht über- schritten überschritten wird. A.2.7.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile aus- getauscht ausgetauscht oder das Fahrzeug Fahr- zeug ganz oder teilweise neu la- ckiertlackiert, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt). Bei Krafträdern und Omnibussen ist der Abzug neu für alt auf die Berei- fungBereifung, Batterie und Lackierung beschränkt, wenn das Schadenereignis in den ersten 8 drei Jahren nach der Erstzulassung eintritt. Bei den übrigen Fahrzeugarten Fahr- zeugarten gilt dies in den ersten 3 Jah- renvier Jahren. Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Krafträdern verzichten wir – unabhängig Selbstfahrervermietfahrzeuge) wird auf den Abzug verzichtet. A.2.7.4 Entsorgungs- und Verbringungskosten sowie Zuschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung von dem Alter des Fahrzeugs – darauf, von den Kosten der Er- satzteile und der Lackierung einem dem Alter und der Ab- nutzung der alten Teile entsprechenden Betrag abzuzie- henErsatzteilen (UPE-Aufschläge) werden nur bei Nachweis ihres tatsächlichen Anfalles durch Vorlage einer Rechnung übernommen. Ohne Vorlage einer Reparaturrechnung werden nur mittlere ortsübliche Stundenver- rechnungssätze ersetzt.
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Samples: KFZ Versicherung