Common use of Abschluss des Vertrages, Schlussbestimmungen Clause in Contracts

Abschluss des Vertrages, Schlussbestimmungen. 13.1 Der vorliegende Vertrag zwischen dem Crowd-Investor und dem Unternehmen kommt wie folgt zustande:  Der Crowd-Investor erklärt im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xx, in entsprechender Höhe einen Kredit ge- währen zu wollen. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss des vorliegen- den Vertrages.  Der Crowd-Investor erhält sodann via E-Mail eine pdf-Datei mit dem vorliegenden Dokument nebst Anlagen. Dies stellt ein Angebot durch das Unternehmen, vermittelt durch kapilendo, auf Abschluss des vorliegenden Vertrages dar.  Nach Erhalt der vorgenannten E-Mail kann der Crowd-Investor die Annahme des Angebotes erklären, indem er im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xx (i) das Textfeld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorge- nannten Vertragsunterlagen bestätigt, deren Inhalt akzeptiert und sich ausdrücklich mit dem mit der Investition einhergehenden Risiko einverstanden erklärt, (ii) das Textfeld ankreuzt, mit dem er seine Vermögensverhältnisse bestätigt und (iii) das Textfeld „Jetzt kostenpflichtig investieren“ anklickt. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Der Anleger erhält nach Zustandekommen des Vertrages eine E-Mail mit einer Zusammenfassung der Eck- daten des vorliegenden Vertrages. Diese E-Mail dient lediglich der Information. 13.2 Der Crowd-Investor ist berechtigt, Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Darlehensvertrag ausschließ- lich insgesamt an Dritte zu übertragen. Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen. Die Übertragung ist nur unter den Bedingungen möglich, dass der Empfänger (i) ein Mitgliedskonto auf der Plattform eröffnet und (ii) sämtliche aus Sicht von kapilendo erforderlichen Angaben – insbesondere eine auf seinen Namen lautende, europäische Bankverbindung und seine Steueridentifikationsnummer – an ka- pilendo übermittelt. Das Unternehmen befreit den Crowd-Investor insoweit von seiner Verschwiegenheits- pflicht. Der Crowd-Investor wird dem Unternehmen jegliche derartige Übertragung unverzüglich in Textform anzeigen. 13.3 Nebenabreden zu diesem Darlehensvertrag wurden nicht getroffen. Über den Regelungsgehalt der vorste- henden Bestimmungen hinaus, wird durch dieses Vertragsverhältnis kein weitergehendes, insbesondere kein gesellschaftsrechtliches, Rechtsverhältnis begründet. 13.4 Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Darlehensvertrages gegenüber Dritten geheim und vertrau- lich zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteten oder die betreffenden Tatsachen sind öffentlich bekannt oder ihre öffentliche Bekanntmachung ist gesetzlich vorge- schrieben. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig im Voraus zu unterrichten und die öffentlichen Bekanntmachungen auf den gesetzlich oder behördlicherseits vorgeschriebenen Inhalt zu be- schränken. 13.5 Für den Vertrag und die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Crowd-Investor und dem Unter- nehmen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Ver- braucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-Investor einen über die Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten. 13.6 Sollte eine Bestimmung dieses Darlehensvertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durch- setzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Darlehensvertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Rege- lungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Darlehensvertrages vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweis- lastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag, Nachrangdarlehensvertrag

Abschluss des Vertrages, Schlussbestimmungen. 13.1 Der vorliegende Vertrag Darlehensvertrag zwischen dem Crowd-Investor und dem Unternehmen Darlehensneh- mer kommt wie folgt zustande:  : a) Der Crowd-Investor erklärt im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xxxxx.xx-xxxxxxxxxxxxx.xx, ein Darlehen in entsprechender konkret anzugebender Höhe einen Kredit ge- währen gewähren zu wollen. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe Ab- gabe eines Angebotes Angebots auf Abschluss des vorliegen- den Vertrages.  Darlehensvertrages. b) Der Crowd-Investor erhält sodann via E-Mail eine pdf-Datei mit dem vorliegenden Dokument Darlehensvertrag sowie dem Treuhandvertrag nebst AnlagenAnlagen (nachfolgend „Vertragsunterlagen“) in das elektronische Postfach seines Anle- gerportals (nachfolgend „Postfach“) ein- gestellt. Dies stellt Die Vertragsunterlagen stellen ein Angebot durch das Unternehmen, vermittelt durch kapilendo, des Darlehensnehmers auf Abschluss dieses Darlehensvertrages so- wie ein Angebot des Darlehensnehmers und des Treuhänders auf Abschluss des vorliegenden Vertrages Treuhandvertrages und ein Angebot von EVDI auf Abschluss eines Vermittlungs- vertrages gemäß den Investment-AGB ECSP dar.  Nach Erhalt der vorgenannten E-Mail kann der Crowd-Investor Daneben werden auch die Annahme des Angebotes erklärenent- sprechenden Anlagen, indem er im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xx insbesondere (i) das Textfeld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorge- nannten Vertragsunterlagen bestätigt, deren Inhalt akzeptiert und sich ausdrücklich mit dem mit der Investition einhergehenden Risiko einverstanden erklärtdie vorvertraglichen Informationen zum Darlehensvertrag (VVI), (ii) das Textfeld ankreuztdie nach der ECSPR vorgeschriebenen Informationen nach Art. 19 ECSPR, mit dem er seine Vermögensverhältnisse bestätigt und (iii) die Investment- AGB ECSP von EVDI inkl. der dazugehö- rigen Anhänge, (iv) das Textfeld „Jetzt kostenpflichtig investieren“ anklickt. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Der Anleger erhält nach Zustandekommen des Vertrages eine E-Mail mit einer Zusammenfassung der Eck- daten des vorliegenden Vertrages. Diese E-Mail dient lediglich der Information. 13.2 Der Crowd-Investor ist berechtigt, Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Darlehensvertrag ausschließ- lich insgesamt an Dritte zu übertragen. Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen. Die Übertragung ist nur unter den Bedingungen möglich, dass der Empfänger (i) ein Mitgliedskonto auf der Plattform eröffnet und (ii) sämtliche aus Sicht von kapilendo erforderlichen Angaben – insbesondere eine auf seinen Namen lautende, europäische Bankverbindung und seine Steueridentifikationsnummer – an ka- pilendo übermittelt. Das Unternehmen befreit den Crowd-Investor insoweit von seiner Verschwiegenheits- pflicht. Der Crowd-Investor wird dem Unternehmen jegliche derartige Übertragung unverzüglich in Textform anzeigen. 13.3 Nebenabreden zu diesem Darlehensvertrag wurden nicht getroffen. Über den Regelungsgehalt der vorste- henden Bestimmungen hinaus, wird durch dieses Vertragsverhältnis kein weitergehendes, insbesondere kein gesellschaftsrechtliches, Rechtsverhältnis begründet. 13.4 Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Darlehensvertrages gegenüber Dritten geheim und vertrau- lich zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteten oder die betreffenden Tatsachen sind öffentlich bekannt oder ihre öffentliche Bekanntmachung ist gesetzlich vorge- schrieben. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtetschriebene Anlagebasisinformationsblatt (Key Investor Information Sheet - KIIS) zum Schwarmfinanzierungsangebot, sich gegenseitig im Voraus zu unterrichten und die öffentlichen Bekanntmachungen auf den gesetzlich oder behördlicherseits vorgeschriebenen Inhalt zu be- schränken. 13.5 Für den Vertrag und die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Crowd-Investor und dem Unter- nehmen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Ver- braucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-Investor einen über die Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten. 13.6 Sollte eine Bestimmung dieses Darlehensvertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durch- setzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Darlehensvertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Rege- lungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Darlehensvertrages vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweis- lastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.und

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Samples: Darlehensvertrag, Darlehensvertrag

Abschluss des Vertrages, Schlussbestimmungen. 13.1 13.1. Der vorliegende Vertrag zwischen dem Crowd-Investor und dem Unternehmen kommt wie folgt zustande:  Der Crowd-Investor erklärt im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xx, in entsprechender Höhe einen Kredit ge- währen gewähren zu wollen. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss des vorliegen- den vorliegenden Vertrages.  Der Crowd-Investor erhält sodann via E-Mail eine pdf-Datei mit dem vorliegenden Dokument nebst Anlagen. Dies stellt ein Angebot durch das Unternehmen, vermittelt durch kapilendo, auf Abschluss des vorliegenden Vertrages dar.  Nach Erhalt der vorgenannten E-Mail kann der Crowd-Investor die Annahme des Angebotes erklären, indem er im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xx (i) das Textfeld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorge- nannten vorgenannten Vertragsunterlagen bestätigt, deren Inhalt akzeptiert und sich ausdrücklich mit dem mit der Investition einhergehenden Risiko einverstanden erklärt, (ii) das Textfeld ankreuzt, mit dem er seine Vermögensverhältnisse bestätigt und (iii) das Textfeld „Jetzt kostenpflichtig investieren“ anklickt. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Der Anleger erhält nach Zustandekommen des Vertrages eine E-Mail mit einer Zusammenfassung der Eck- daten Eckdaten des vorliegenden Vertrages. Diese E-Mail dient lediglich der Information. 13.2 13.2. Der Crowd-Investor ist berechtigt, Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Darlehensvertrag ausschließ- lich ausschließlich insgesamt an Dritte zu übertragen. Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen. Die Übertragung ist nur unter den Bedingungen möglich, dass der Empfänger (i) ein Mitgliedskonto auf der Plattform eröffnet und (ii) sämtliche aus Sicht von kapilendo erforderlichen Angaben – insbesondere eine auf seinen Namen lautende, europäische Bankverbindung und seine Steueridentifikationsnummer – an ka- pilendo kapilendo übermittelt. Das Unternehmen befreit den Crowd-Crowd- Investor insoweit von seiner Verschwiegenheits- pflichtVerschwiegenheitspflicht. Der Crowd-Investor wird dem Unternehmen jegliche derartige Übertragung unverzüglich in Textform anzeigen. 13.3 13.3. Nebenabreden zu diesem Darlehensvertrag wurden nicht getroffen. Über den Regelungsgehalt der vorste- henden vorstehenden Bestimmungen hinaus, wird durch dieses Vertragsverhältnis kein weitergehendes, insbesondere kein gesellschaftsrechtliches, Rechtsverhältnis begründet. 13.4 13.4. Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Darlehensvertrages gegenüber Dritten geheim und vertrau- lich vertraulich zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteten oder die betreffenden Tatsachen sind öffentlich bekannt oder ihre öffentliche Bekanntmachung ist gesetzlich vorge- schriebenvorgeschrieben. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig im Voraus zu unterrichten und die öffentlichen Bekanntmachungen auf den gesetzlich oder behördlicherseits vorgeschriebenen Inhalt zu be- schränkenbeschränken. 13.5 13.5. Für den Vertrag und die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Crowd-Investor und dem Unter- nehmen Unternehmen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Ver- braucherschutzvorschriften Verbraucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-Investor einen über die Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten. 13.6 13.6. Sollte eine Bestimmung dieses Darlehensvertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durch- setzbar durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Darlehensvertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Rege- lungslücke Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Darlehensvertrages vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweis- lastumkehr Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag

Abschluss des Vertrages, Schlussbestimmungen. 13.1 Der vorliegende Vertrag zwischen dem Crowd-Investor und dem Unternehmen kommt wie folgt zustande: Der Crowd-Investor erklärt im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xx, in entsprechender Höhe einen Kredit ge- währen zu wollen. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss des vorliegen- den Vertrages. Der Crowd-Investor erhält sodann via E-Mail eine pdf-Datei mit dem vorliegenden Dokument nebst Anlagen. Dies stellt ein Angebot durch das Unternehmen, vermittelt durch kapilendo, auf Abschluss des vorliegenden Vertrages dar. Nach Erhalt der vorgenannten E-Mail kann der Crowd-Investor die Annahme des Angebotes erklären, indem er im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xx (i) das Textfeld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorge- nannten Vertragsunterlagen bestätigt, deren Inhalt akzeptiert und sich ausdrücklich mit dem mit der Investition einhergehenden Risiko einverstanden erklärt, (ii) das Textfeld ankreuzt, mit dem er seine Vermögensverhältnisse bestätigt und (iii) das Textfeld „Jetzt kostenpflichtig investieren“ anklickt. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Der Anleger erhält nach Zustandekommen des Vertrages eine E-Mail mit einer Zusammenfassung der Eck- daten des vorliegenden Vertrages. Diese E-Mail dient lediglich der Information. 13.2 Der Crowd-Investor ist berechtigt, Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Darlehensvertrag ausschließ- lich insgesamt an Dritte zu übertragen. Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen. Die Übertragung ist nur unter den Bedingungen möglich, dass der Empfänger (i) ein Mitgliedskonto auf der Plattform eröffnet und (ii) sämtliche aus Sicht von kapilendo erforderlichen Angaben – insbesondere eine auf seinen Namen lautende, europäische Bankverbindung und seine Steueridentifikationsnummer – an ka- pilendo übermittelt. Das Unternehmen befreit den Crowd-Investor insoweit von seiner Verschwiegenheits- pflicht. Der Crowd-Investor wird dem Unternehmen jegliche derartige Übertragung unverzüglich in Textform anzeigen. 13.3 Nebenabreden zu diesem Darlehensvertrag wurden nicht getroffen. Über den Regelungsgehalt der vorste- henden Bestimmungen hinaus, wird durch dieses Vertragsverhältnis kein weitergehendes, insbesondere kein gesellschaftsrechtliches, Rechtsverhältnis begründet. 13.4 Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Darlehensvertrages gegenüber Dritten geheim und vertrau- lich zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteten oder die betreffenden Tatsachen sind öffentlich bekannt oder ihre öffentliche Bekanntmachung ist gesetzlich vorge- schrieben. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig im Voraus zu unterrichten und die öffentlichen Bekanntmachungen auf den gesetzlich oder behördlicherseits vorgeschriebenen Inhalt zu be- schränken. 13.5 Für den Vertrag und die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Crowd-Investor und dem Unter- nehmen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Ver- braucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-Investor einen über die Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten. 13.6 Sollte eine Bestimmung dieses Darlehensvertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durch- setzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Darlehensvertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Rege- lungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Darlehensvertrages vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweis- lastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.als

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag

Abschluss des Vertrages, Schlussbestimmungen. 13.1 Der vorliegende Vertrag zwischen dem Crowd-Investor und dem Unternehmen kommt wie folgt zustande: Der Crowd-Investor erklärt im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xx, in entsprechender Höhe einen Kredit ge- währen zu wollen. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss des vorliegen- den Vertrages. Der Crowd-Investor erhält sodann via E-Mail eine pdf-Datei mit dem vorliegenden Dokument nebst Anlagen. Dies stellt ein Angebot durch das Unternehmen, vermittelt durch kapilendo, auf Abschluss des vorliegenden Vertrages dar. Nach Erhalt der vorgenannten E-Mail kann der Crowd-Investor die Annahme des Angebotes erklären, indem er im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xx (i) das Textfeld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorge- nannten Vertragsunterlagen bestätigt, deren Inhalt akzeptiert und sich ausdrücklich mit dem mit der Investition einhergehenden Risiko einverstanden erklärt, (ii) das Textfeld ankreuzt, mit dem er seine Vermögensverhältnisse bestätigt und (iii) das Textfeld „Jetzt kostenpflichtig investieren“ anklickt. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Der Anleger erhält nach Zustandekommen des Vertrages eine E-Mail mit einer Zusammenfassung der Eck- daten des vorliegenden Vertrages. Diese E-Mail dient lediglich der Information. 13.2 Der Crowd-Investor ist berechtigt, Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Darlehensvertrag ausschließ- lich insgesamt an Dritte zu übertragen. Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen. Die Übertragung ist nur unter den Bedingungen möglich, dass der Empfänger (i) ein Mitgliedskonto auf der Plattform eröffnet und (ii) sämtliche aus Sicht von kapilendo erforderlichen Angaben – insbesondere eine auf seinen Namen lautende, europäische Bankverbindung und seine Steueridentifikationsnummer – an ka- pilendo übermittelt. Das Unternehmen befreit den Crowd-Investor insoweit von seiner Verschwiegenheits- pflicht. Der Crowd-Investor wird dem Unternehmen jegliche derartige Übertragung unverzüglich in Textform anzeigen. 13.3 Nebenabreden zu diesem Darlehensvertrag wurden nicht getroffen. Über den Regelungsgehalt der vorste- henden Bestimmungen hinaus, wird durch dieses Vertragsverhältnis kein weitergehendes, insbesondere kein gesellschaftsrechtliches, Rechtsverhältnis begründet. 13.4 Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Darlehensvertrages gegenüber Dritten geheim und vertrau- lich zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteten oder die betreffenden Tatsachen sind öffentlich bekannt oder ihre öffentliche Bekanntmachung ist gesetzlich vorge- schrieben. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig im Voraus zu unterrichten und die öffentlichen Bekanntmachungen auf den gesetzlich oder behördlicherseits vorgeschriebenen Inhalt zu be- schränken. 13.5 Für den Vertrag und die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Crowd-Investor und dem Unter- nehmen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Ver- braucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-Investor einen über die Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten. 13.6 Sollte eine Bestimmung dieses Darlehensvertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durch- setzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Darlehensvertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Rege- lungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Darlehensvertrages vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweis- lastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag

Abschluss des Vertrages, Schlussbestimmungen. 13.1 Der vorliegende Vertrag zwischen Nachrangdarlehensvertrag zwi- schen dem Crowd-Investor und dem Unternehmen Darlehens- nehmer kommt wie folgt zustande:  : a) Der Crowd-Investor erklärt im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xxxxx.xx-xxxxxxxxxxxxx.xx, in entsprechender Höhe einen Kredit ge- währen ein nachrangiges Darlehen gewähren zu wollen. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe Ab- gabe eines Angebotes auf Abschluss des vorliegen- den Vertrages.  vor- liegenden Nachrangdarlehensvertrages. b) Der Crowd-Investor erhält sodann via per E-Mail eine pdf-Datei mit dem vorliegenden Dokument Nach- rangdarlehensvertrag nebst Anlagen. Dies stellt ein Angebot durch das Unternehmen, vermittelt durch kapilendo, den Darlehensneh- mer auf Abschluss des vorliegenden Vertrages Nachrangdarlehens- vertrages und ein Angebot der EVDI auf Ab- schluss eines Finanzanlagenvermittlungsver- trages gemäß den Investment-AGB dar. Der E-Mail sind neben dem Nachrangdarlehens- vertrag das gesetzlich vorgeschriebene Ver- mögensanlagen-Informationsblatt über die zu tätigende Anlage, die Investment-AGB, die vorvertraglichen Informationen (VVI), die nach der Verordnung über die Finanzanla- genvermittlung (FinVermV) vorgeschriebe- nen Informationen sowie die Darstellung und Informationen zum Immobilienprojekt beige- fügt. c) Nach Erhalt der vorgenannten E-Mail kann der Crowd-Investor die Annahme des Angebotes der Ange- bote erklären, indem er im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xx xxx.xx-xxxxxxxxxxxxx.xx (i) das Textfeld ankreuztan- kreuzt, wonach er den Erhalt der vorge- nannten vorgenann- ten Vertragsunterlagen bestätigt, deren Inhalt akzeptiert und sich ausdrücklich mit dem mit der Investition einhergehenden Risiko einverstanden ein- verstanden erklärt, (ii) für den Fall, dass der Crowd-Investor in Höhe von insgesamt mehr als EUR 1.000 Nachrangdarlehen gewähren und/oder sonstige prospektfreie Vermögens- anlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG desselben Darlehensnehmers erwerben möchte, das Textfeld ankreuzt, mit dem er seine Vermögensverhältnisse bestätigt und (iiigemäß vorste- hender Ziffer 12.1 a) das Textfeld „Jetzt kostenpflichtig investieren“ anklickt. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Der Anleger erhält nach Zustandekommen des Vertrages eine E-Mail mit einer Zusammenfassung der Eck- daten des vorliegenden Vertrages. Diese E-Mail dient lediglich der Information. 13.2 Der Crowd-Investor ist berechtigt, Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Darlehensvertrag ausschließ- lich insgesamt an Dritte zu übertragen. Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen. Die Übertragung ist nur unter den Bedingungen möglich, dass der Empfänger (ib) ein Mitgliedskonto auf der Plattform eröffnet und (ii) sämtliche aus Sicht von kapilendo erforderlichen Angaben – insbesondere eine auf seinen Namen lautende, europäische Bankverbindung und seine Steueridentifikationsnummer – an ka- pilendo übermittelt. Das Unternehmen befreit den Crowd-Investor insoweit von seiner Verschwiegenheits- pflicht. Der Crowd-Investor wird dem Unternehmen jegliche derartige Übertragung unverzüglich in Textform anzeigen. 13.3 Nebenabreden zu diesem Darlehensvertrag wurden nicht getroffen. Über den Regelungsgehalt der vorste- henden Bestimmungen hinaus, wird durch dieses Vertragsverhältnis kein weitergehendes, insbesondere kein gesellschaftsrechtliches, Rechtsverhältnis begründet. 13.4 Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Darlehensvertrages gegenüber Dritten geheim und vertrau- lich zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteten oder die betreffenden Tatsachen sind öffentlich bekannt oder ihre öffentliche Bekanntmachung ist gesetzlich vorge- schrieben. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig im Voraus zu unterrichten und die öffentlichen Bekanntmachungen auf den gesetzlich oder behördlicherseits vorgeschriebenen Inhalt zu be- schränken. 13.5 Für den Vertrag und die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Crowd-Investor und dem Unter- nehmen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Ver- braucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-Investor einen über die Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten. 13.6 Sollte eine Bestimmung dieses Darlehensvertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durch- setzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Darlehensvertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Rege- lungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Darlehensvertrages vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweis- lastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.bestätigt,

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag

Abschluss des Vertrages, Schlussbestimmungen. 13.1 Der vorliegende Vertrag zwischen Nachrangdarlehensvertrag zwi- schen dem Crowd-Investor und dem Unternehmen Darlehens- nehmer kommt wie folgt zustande:  : a) Der Crowd-Investor erklärt im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xxxxx.xx-xxxxxxx.xx, in entsprechender Höhe einen Kredit ge- währen ein nachrangiges Darlehen gewähren zu wollenwol- len. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss des vorliegen- den Vertrages.  vorlie- genden Nachrangdarlehensvertrages. b) Der Crowd-Investor erhält sodann via per E-Mail eine pdf-Datei mit dem vorliegenden Dokument Nach- rangdarlehensvertrag nebst Anlagen. Dies stellt ein Angebot durch das Unternehmen, vermittelt durch kapilendo, den Darlehensneh- mer auf Abschluss des vorliegenden Vertrages Nachrangdarlehens- vertrages sowie ein Angebot des Darlehens- nehmers und des Treuhänders auf Abschluss des Treuhandvertrages und ein Angebot der EVC Crowdinvest auf Abschluss eines Fi- nanzanlagenvermittlungsvertrages gemäß den Investment-AGB dar. Der E-Mail sind neben dem Treuhandvertrag das gesetzlich vorgeschriebene Vermögensanlagen-Infor- mationsblatt über die zu tätigende Anlage, die Investment-AGB, die vorvertraglichen Infor- mationen (VVI), die nach der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Fin- VermV) vorgeschriebenen Informationen so- wie die Darstellung und Informationen zum Immobilienprojekt beigefügt. c) Nach Erhalt der vorgenannten E-Mail kann der Crowd-Investor die Annahme des Angebotes der Ange- bote erklären, indem er im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xx xxx.xx-xxxxxxx.xx (i) das Textfeld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorge- nannten Vertragsunterlagen vorgenannten Ver- tragsunterlagen bestätigt, deren Inhalt akzeptiert akzep- tiert und sich ausdrücklich mit dem mit der Investition einhergehenden Risiko einverstanden einver- standen erklärt, (ii) das Textfeld ankreuzt, mit dem er seine Vermögensverhältnisse bestätigt bestä- tigt und (iii) das Textfeld die Schaltfläche Jetzt kostenpflichtig investierenVertrag zah- lungspflichtig abschließen“ anklickt. Damit ist der Vertrag abgeschlossenNachrangdarlehensvertrag abge- schlossen. Der Anleger Crowd-Investor erhält nach Zustandekommen des Vertrages Nachrangdarlehensvertrages eine E-Mail mit einer Zusammenfassung der Eck- daten Eckdaten des vorliegenden vorlie- genden Vertrages. Diese E-Mail dient lediglich der Information. 13.2 Der Crowd-Investor ist berechtigt, Ansprüche oder o- der sonstige Rechte aus diesem Darlehensvertrag ausschließ- lich Nachrangdarle- hensvertrag ausschließlich insgesamt an Dritte zu übertragen. Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen Ansprü- chen ist ausgeschlossen. Die Übertragung ist nur unter den Bedingungen möglich, dass der Empfänger Empfän- ger (i) ein Mitgliedskonto auf der Plattform eröffnet eröff- net und (ii) sämtliche aus Sicht von kapilendo EVC Crow- dinvest erforderlichen Angaben – insbesondere eine auf seinen Namen lautende, europäische Bankverbindung und seine Steueridentifikationsnummer – an ka- pilendo übermitteltdie EVC Crowdinvest über- mittelt. Das Unternehmen Der Darlehensnehmer befreit den Crowd-Crowd- Investor insoweit von seiner Verschwiegenheits- pflicht. Der Crowd-Investor wird dem Unternehmen Darlehens- nehmer und der EVC Crowdinvest jegliche derartige derar- tige Übertragung unverzüglich in Textform anzeigenanzei- gen. 13.3 Nebenabreden zu diesem Darlehensvertrag wurden nicht getroffen. Über den Regelungsgehalt der vorste- henden Bestimmungen hinaus, wird durch dieses Vertragsverhältnis kein weitergehendes, insbesondere kein gesellschaftsrechtliches, Rechtsverhältnis begründet. 13.4 Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Darlehensvertrages Nachrangdarlehensvertrages gegenüber Dritten geheim und vertrau- lich vertraulich zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen zur Berufsverschwiegenheit Berufsverschwiegen- heit Verpflichteten oder die betreffenden Tatsachen Xxxxx- xxxx sind öffentlich bekannt oder ihre öffentliche Bekanntmachung ist gesetzlich vorge- schriebenvorgeschrieben. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig ge- genseitig im Voraus zu unterrichten und die öffentlichen öf- fentlichen Bekanntmachungen auf den gesetzlich oder behördlicherseits vorgeschriebenen Inhalt zu be- schränkenbeschränken. 13.5 13.4 Für den Vertrag Nachrangdarlehensvertrag und die gesamten gesam- ten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Crowd-Crowd- Investor und dem Unter- nehmen Darlehensnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Ver- braucherschutzvorschriften Verbraucherschutz- vorschriften desjenigen EU-MitgliedstaatesMitgliedsstaates, dessen des- sen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-Investor einen über die Verbraucherschutzvorschriften Ver- braucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang bötenbö- ten. 13.6 13.5 Sollte eine Bestimmung dieses Darlehensvertrages Nachrangdarle- hensvertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam unwirk- sam oder nicht durch- setzbar durchsetzbar sein oder werden, oder o- der sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Darlehensvertrages die- ses Nachrangdarlehensvertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Rege- lungslücke Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder o- der nach dem Sinn und Zweck dieses Darlehensvertrages Nachrang- darlehensvertrages vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke Regelungs- xxxxx erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen zulässi- gen Maß als vereinbart. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel Klau- sel keine bloße Beweis- lastumkehr Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist. 13.6 Der Abschluss dieses Nachrangdarlehensver- trages erfolgt im elektronischen Geschäftsver- kehr und ist ohne Unterschrift gültig. Anlage A zu I.: Vorvertragliche Verbraucherinformationen nach § 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246b EGBGB zum Nachrangdarlehensvertrag

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag

Abschluss des Vertrages, Schlussbestimmungen. 13.1 Der vorliegende Vertrag Nachrangdarlehensvertrag zwischen dem Crowd-Investor und dem Unternehmen Dar- lehensnehmer kommt wie folgt zustande:  : a) Der Crowd-Investor erklärt im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xxxxx.xx-xxxxxxxxxxxxx.xx, ein nachrangi- ges Darlehen in entsprechender konkret anzugebender Höhe einen Kredit ge- währen gewähren zu wollen. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Angebots auf Abschluss des vorliegen- den Vertrages.  Nachrangdarlehens- vertrages. b) Der Crowd-Investor erhält sodann via E-Mail eine pdf-Datei mit dem vorliegenden Dokument Nachrangdarlehensver- trag nebst AnlagenAnlagen (nachfolgend „Ver- tragsunterlagen“) in das elektronische Postfach seines Anlegerportals (nachfol- gend „Postfach“) eingestellt. Dies stellt Die Ver- tragsunterlagen stellen ein Angebot durch das Unternehmen, vermittelt durch kapilendo, des Darlehensnehmers auf Abschluss des vorliegenden Vertrages dieses Nachrangdarlehensvertrages sowie ein Angebot von EVDI auf Abschluss eines Fi- nanzanlagenvermittlungsvertrages ge- mäß den Investment-AGB dar. Daneben werden auch die entsprechenden Anla- gen, insbesondere (i) die vorvertraglichen Informationen zum Nachrangdarlehens- vertrag (VVI), (ii) die nach der FinVermV vorgeschriebenen Informationen zur Fi- nanzvermittlung, (iii) die Investment-AGB von EVDI inkl. der dazugehörigen An- hänge, (iv) das gesetzlich vorgeschrie- bene Vermögensanlagen-Informations- blatt (VIB) zur angebotenen Vermögens- anlage, und (v) die Darstellung des Inves- titionsprojekts beigefügt. c) Nach Erhalt Empfang der vorgenannten E-Mail Vertragsunterlagen in seinem Postfach kann der Crowd-Investor die Annahme des Angebotes der Angebote erklären, indem in- dem er im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xx www.ev-digitalin- xxxx.xx (i) das Textfeld Feld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorge- nannten Vertragsunterlagen in sei- nem Postfach bestätigt, deren Inhalt akzeptiert ak- zeptiert und sich ausdrücklich mit dem den mit der Investition Vermögensanlage einhergehenden Risiko Risiken einverstanden erklärt, (ii) für den Fall, dass der Crowd-Investor in Höhe von insgesamt mehr als EUR 1.000,00 Nach- rangdarlehen gewähren und/oder sons- tige prospektfreie Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG dessel- ben Darlehensnehmers erwerben möchte, das Textfeld Feld ankreuzt, mit dem er seine Vermögensverhältnisse bestätigt und (iiigemäß vor- stehender Ziffer 12.1 a) das Textfeld „Jetzt kostenpflichtig investieren“ anklickt. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Der Anleger erhält nach Zustandekommen des Vertrages eine E-Mail mit einer Zusammenfassung der Eck- daten des vorliegenden Vertrages. Diese E-Mail dient lediglich der Information. 13.2 Der Crowd-Investor ist berechtigt, Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Darlehensvertrag ausschließ- lich insgesamt an Dritte zu übertragen. Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen. Die Übertragung ist nur unter den Bedingungen möglich, dass der Empfänger (ib) ein Mitgliedskonto auf der Plattform eröffnet und (ii) sämtliche aus Sicht von kapilendo erforderlichen Angaben – insbesondere eine auf seinen Namen lautende, europäische Bankverbindung und seine Steueridentifikationsnummer – an ka- pilendo übermittelt. Das Unternehmen befreit den Crowd-Investor insoweit von seiner Verschwiegenheits- pflicht. Der Crowd-Investor wird dem Unternehmen jegliche derartige Übertragung unverzüglich in Textform anzeigen. 13.3 Nebenabreden zu diesem Darlehensvertrag wurden nicht getroffen. Über den Regelungsgehalt der vorste- henden Bestimmungen hinaus, wird durch dieses Vertragsverhältnis kein weitergehendes, insbesondere kein gesellschaftsrechtliches, Rechtsverhältnis begründet. 13.4 Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Darlehensvertrages gegenüber Dritten geheim und vertrau- lich zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteten oder die betreffenden Tatsachen sind öffentlich bekannt oder ihre öffentliche Bekanntmachung ist gesetzlich vorge- schrieben. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig im Voraus zu unterrichten und die öffentlichen Bekanntmachungen auf den gesetzlich oder behördlicherseits vorgeschriebenen Inhalt zu be- schränken. 13.5 Für den Vertrag und die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Crowd-Investor und dem Unter- nehmen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Ver- braucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-Investor einen über die Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten. 13.6 Sollte eine Bestimmung dieses Darlehensvertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durch- setzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Darlehensvertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Rege- lungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Darlehensvertrages vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweis- lastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.bestätigt,

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag

Abschluss des Vertrages, Schlussbestimmungen. 13.1 12.1 Der vorliegende Vertrag Darlehensvertrag zwischen dem Crowd-Investor und dem Unternehmen Darlehensneh- mer kommt wie folgt zustande:  : a) Der Crowd-Investor erklärt im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xxxxx.xx-xxxxxxxxxxxxx.xx, ein Darlehen in entsprechender konkret anzugebender Höhe einen Kredit ge- währen gewähren zu wollen. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe Ab- gabe eines Angebotes Angebots auf Abschluss des vorliegen- den Vertrages.  Darlehensvertrages. b) Der Crowd-Investor erhält sodann via E-Mail eine pdf-Datei mit dem vorliegenden Dokument Darlehensvertrag nebst AnlagenAnlagen (nachfolgend „Vertragsunterla- gen“) in das elektronische Postfach sei- nes Anlegerportals (nachfolgend „Post- fach“) eingestellt. Dies stellt Die Vertragsunterlagen stellen ein Angebot durch das Unternehmen, vermittelt durch kapilendo, des Darlehensneh- mers auf Abschluss des vorliegenden Vertrages dieses Darlehensver- trages sowie ein Angebot von EVDI auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages gemäß den Investment-AGB ECSP dar. Daneben werden auch die entsprechen- den Anlagen, insbesondere (i) die vorver- traglichen Informationen zum Darlehens- vertrag (VVI), (ii) die nach der ECSPR vor- geschriebenen Informationen nach Art. 19 ECSPR, (iii) die Investment-AGB ECSP von EVDI inkl. der dazugehörigen An- hänge, (iv) das gesetzlich vorgeschrie- bene Anlagebasisinformationsblatt (Key Investor Information Sheet - KIIS) zum Schwarmfinanzierungsangebot, und (v) die Darstellung des Immobilienprojekts beigefügt. c) Nach Erhalt Empfang der vorgenannten E-Mail Vertragsunterlagen in seinem Postfach kann der Crowd-Investor die Annahme des Angebotes der Angebote erklären, indem in- dem er im Webportal xxx.xxxxxxxxx.xx www.ev-digitalin- xxxx.xx (i) das Textfeld Feld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorge- nannten Vertragsunterlagen in sei- nem Postfach bestätigt, deren Inhalt akzeptiert ak- zeptiert und sich ausdrücklich mit dem den mit der Investition Anlage einhergehenden Risiko einverstanden Risiken ein- verstanden erklärt, (ii) das Textfeld ankreuztfür den Fall, mit dem dass der Crowd-Investor in Höhe von insge- samt mehr als EUR 1.000,00 bzw. 5 (fünf) Prozent seines Reinvermögens (je nach- dem, welcher Betrag höher ist) Darlehen gewährt, ausdrücklich bestätigt, dass er seine Vermögensverhältnisse bestätigt Zustimmung erteilt und ausdrücklich bestätigt, dass er die Anlage und deren Risiken verstanden hat, (iii) das Textfeld für den Fall, dass der Crowd-Investor die zur Simula- tion der Fähigkeit, finanzielle Verluste sei- ner Anlage zu tragen erforderlichen Anga- ben nicht zur Verfügung stellt oder EVDI bei der Prüfung zum Ergebnis kommt, dass die Fähigkeit, solche Verluste nicht ausreichen, ausdrücklich bestätigt, die entsprechende Warnung von EVDI erhal- ten zu haben, (iv) die weiteren Angaben zum Crowd-Investor macht und (v) die Schaltfläche Jetzt kostenpflichtig investierenVertrag zahlungspflichtig abschließen“ anklickt. Damit ist der Vertrag abgeschlossensind die in den Vertragsunterlagen enthaltenen Ver- träge abgeschlossen und wirksam zu- stande gekommen. d) Der Crowd-Investor erhält sodann eine In- vestitionsbestätigung und eine Ausferti- gung des Anlagebasisinformationsblatts in sein Postfach eingestellt. Der Anleger erhält nach Zustandekommen Crowd-In- vestor ist verpflichtet, seine Vertragsunter- lagen vollständig und zeitnah herunterzu- laden und mindestens für die Dauer der Festlaufzeit des Vertrages eine E-Mail mit einer Zusammenfassung der Eck- daten des vorliegenden Vertrages. Diese E-Mail dient lediglich der InformationDarlehens auf einem dau- erhaften Datenträger abzuspeichern. 13.2 12.2 Der Crowd-Investor ist berechtigt, Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Darlehensvertrag ausschließ- lich Darlehens- vertrag ausschließlich insgesamt an Dritte zu übertragen. Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen An- sprüchen ist ausgeschlossen. Die Übertragung Übertra- gung ist nur unter den Bedingungen möglich, dass der Empfänger (i) ein Mitgliedskonto auf der Plattform eröffnet und (ii) sämtliche aus Sicht von kapilendo EVDI erforderlichen Angaben – insbesondere ins- besondere eine auf seinen Namen lautende, europäische lautende Bankverbindung im Erweiterten EWR-Raum und seine Steueridentifikationsnummer alle sonstigen zur Identifizierung erforder- lichen Informationen – an ka- pilendo EVDI übermittelt. Das Unternehmen Der Darlehensnehmer befreit den Crowd-Investor In- vestor insoweit von seiner Verschwiegenheits- pflichtVerschwiegen- heitspflicht. Der Crowd-Investor wird dem Unternehmen Darlehensnehmer und EVDI jegliche derartige derar- tige Übertragung unverzüglich in Textform anzeigenan- zeigen. 13.3 Nebenabreden zu diesem Darlehensvertrag wurden nicht getroffen. Über den Regelungsgehalt der vorste- henden Bestimmungen hinaus, wird durch dieses Vertragsverhältnis kein weitergehendes, insbesondere kein gesellschaftsrechtliches, Rechtsverhältnis begründet. 13.4 12.3 Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses die- ses Darlehensvertrages gegenüber Dritten geheim und vertrau- lich vertraulich zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen zur Berufsverschwiegenheit Berufsver- schwiegenheit Verpflichteten oder die betreffenden betref- fenden Tatsachen sind öffentlich bekannt oder ihre öffentliche Bekanntmachung ist gesetzlich vorge- schriebenge- setzlich vorgeschrieben. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig im Voraus zu unterrichten und die öffentlichen Bekanntmachungen auf den gesetzlich oder behördlicherseits vorgeschriebenen Inhalt zu be- schränkenbeschränken. 13.5 12.4 Für den Vertrag diesen Darlehensvertrag und die gesamten gesam- ten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Crowd-Investor und dem Unter- nehmen Darlehensnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutsch- land. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Ver- braucherschutzvorschriften desjenigen soweit zwin- gende Verbraucherschutzvorschriften desje- nigen EU-MitgliedstaatesMitgliedsstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-Investor einen über die Verbraucherschutzvorschriften Verbrau- cherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten. 13.6 12.5 Sollte eine Bestimmung dieses Darlehensvertrages Darlehensver- trages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durch- setzbar durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen Best- immungen dieses Darlehensvertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Rege- lungslücke Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Darlehensvertrages vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit Un- wirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung Bestim- mung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen ursprüng- lichen Maß am nächsten kommenden rechtlich recht- lich zulässigen Maß als vereinbart. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweis- lastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist. 12.6 Der Abschluss dieses Darlehensvertrages er- folgt im elektronischen Geschäftsverkehr und ist ohne Unterschrift gültig. Anlagen zum Darlehensvertrag Anlage C:Allgemeine Geschäftsbedingungen der EV Digital Invest AG („Investment-AGB ECSP“) Bei dem Vertrag über ein Darlehen (nachfolgend „Darlehensvertrag“) – zwischen dem Crowd-Inves- tor, der Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerli- chen Gesetzbuches (BGB) ist (nachfolgend „Crowd- Investor“), und der DFI Real Estate 4. GmbH & Co. KG, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Darlehensnehmer im Sinne des Darlehensvertrages ist (nachfolgend „Darlehensnehmer“ und zusam- men mit dem Crowd-Investor auch „Parteien“), han- delt es sich um einen Fernabsatzvertrag über Fi- nanzdienstleistungen. Dieses Informationsblatt wurde von dem Darlehensnehmer zur Information des Crowd-Investors erstellt und enthält die gemäß § 312d Abs. 2 BGB erforderlichen Informationen nach Maßgabe des Artikels 246b des Einführungs- gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). 1. Allgemeine Informationen zum Darlehensnehmer 1.1 Firma, ladungsfähige Anschrift und Han- delsregistereintragung des Darlehens- nehmers 1.2 Gesetzliche Vertreter des Darlehensneh- mers

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