Abtretung / Übertragung Musterklauseln

Abtretung / Übertragung. Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen oder der Leistungsvereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tektronix weder abtreten noch anderweitig übertragen, untervergeben oder delegieren. Jeder Versuch des Kunden, Rechte oder Verpflichtungen ohne schriftliche Zustimmung abzutreten, unterzuvergeben oder zu übertragen, ist null und nichtig und gibt Tektronix das Recht, diese Geschäftsbedingungen und jeder Leistungsvereinbarung zu kündigen. Tektronix kann im Zusammenhang mit diesen Bedingungen personenbezogene Daten erfassen. Tektronix verarbeitet diese personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Tektronix- Datenschutzrichtlinien/Erklärungen/Bekanntmachungen, die unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxxxxx verfügbar sind.
Abtretung / Übertragung. Mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen von AlpinumLaw haben weder AlpinumLaw noch der Kunde das Recht, die Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abzutreten und/oder auf eine andere Partei zu übertragen. AlpinumLaw kann Subunternehmer beauftragen, die sie bei der Erbringung der Dienstleistungen unterstützen. AlpinumLaw wird den Kunden vorher darüber informieren.
Abtretung / Übertragung. Keine der Parteien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht ohne wichtigen Grund vorenthalten werden darf) ihre Rechte oder Pflichten aus dem Nutzungsvertrag abtreten oder delegieren. Ungeachtet des Vorstehenden können die Parteien den Nutzungsvertrag insgesamt ohne Einwilligung der anderen Partei an eine Konzerngesellschaft übertragen; dasselbe gilt sinngemäß für eine Fusion, Akquisition, Reorganisation oder oder Veräußerung aller oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte der übertragenden Partei. Unser Recht zur Unterbeauftragung bleibt davon unberührt, sofern wir insgesamt für die unsere Subunternehmer verantwortlich bleiben. Wir sind jederzeit berechtigt, unsere Forderungen aus dem Nutzungsvertrag abzutreten, zu verpfänden, zu belasten oder in sonstiger Weise damit zum Zwecke der Betreibung fälliger Gebühren zu verfahren. In diesem Zusammenhang sind wir jederzeit befugt, Informationen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen, weiteren Verfahrensbeteiligten zugänglich zu machen, wobei diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Abtretung / Übertragung. Der Betreiber ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf eine natürliche oder juristische Person seiner Xxxx zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie Ihnen mitgeteilt wurde, wirksam. Im Falle einer Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb der Kündigungsfrist ausgeübt werden muss. Sie werden zum Zeitpunkt der Kündigung auf Ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen.
Abtretung / Übertragung. Mindjet kann den vorliegenden Vertrag ganz oder teilweise abtreten. Sie können alle Ihre vertraglichen Rechte auf Nutzung der Software abtreten und die Software anschließend auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen, vorausgesetzt dass: (i) eine solche Übertragung Folge der Übertragung Ihrer Rechte an Ihrem Computer ist und (ii) Sie gleichzeitig a) diesen Vertrag und b) die Software mitsamt aller sonstigen Software und Hardware, die mit der von Ihnen erworbenen Software verbunden ist, einschließlich aller Kopien, Updates und früheren Versionen, auf die betreffende natürliche oder juristische Person übertragen, und c) der Übertragungsempfänger sich verpflichtet, alle in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen einzuhalten. Alle Versuche, diesen Vertrag entgegen den Bestimmungen dieses Abschnitts zu übertragen, sind unwirksam. Vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen ist der vorliegende Vertrag für die Parteien, ihre Rechtsnachfolger und Zessionare verbindlich und kommt diesen zugute.
Abtretung / Übertragung. Einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht auf Dritte übertragen oder an diese abgetreten werden. IN4OUT ist jedoch berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritte beizuziehen. Es ist dem Kunden untersagt, Mitarbeiter von IN4OUT anzustellen. Hält sich der Kunden nicht an diese Pflicht, schuldet er IN4OUT eine Konventionalstrafe in der Höhe des doppelten Auftragswertes, mindestens jedoch CHF 50'000.00.
Abtretung / Übertragung. Rechte und Pflichte des Kunden, welche sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DORC nicht auf Dritte übertragen werden.
Abtretung / Übertragung. Sie sind ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Claris
Abtretung / Übertragung. Unbeschadet der Bestimmungen des § 354 a HGB, ist der Kunde nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von blu Eye seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Dies gilt auch für etwaige gegen blu Eye bestehende Sachmängelansprüche.
Abtretung / Übertragung. Der Verkäufer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Auftrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers abtreten oder übertragen.