Common use of Abweichende Lizenzbedingungen Clause in Contracts

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.1, Spalte 7), • Ziffer 2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege – aus den gemäß Nummer 5.1.2 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 3 (s.a. Nummer 4.14.2.1, Spalte 7), ) • Ziffer 2.1 2.2 EVB-IT ErstellungsSystemlieferungs-AGB, AGB • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.2 7.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Eine Rahmenvereinbarung, www.kmk.org, Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich be- züglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folgeRangfolge: Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.1, Spalte 7), Ziffer 2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege – aus den gemäß Nummer 5.1.2 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.1, 4.4.1 Spalte 7), • Ziffer 2.1 2.3 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB, • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.2 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.1, 4.4.1 Spalte 7), • Ziffer 2.1 2.3 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB, • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.2 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen jeweili- gen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.14.3.1, Spalte 7), • Ziffer 2.1 2.3 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB, • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.2 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich be- züglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folgeRangfolge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.14.3.1, Spalte 7), • Ziffer 2.1 2.3 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB, • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.2 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen jewei- ligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich be- züglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folgeRangfolge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 3 (s.a. Nummer 4.14.2.1, Spalte 7), ) • Ziffer 2.1 2.2 EVB-IT ErstellungsSystemlieferungs-AGB, AGB • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.2 7.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen jewei- ligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe, Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich be- züglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folgeRangfolge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.14.3.1, Spalte 7), • Ziffer 2.1 2.3 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB, • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. 14 bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.2 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen jewei- ligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich be- züglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folgeRangfolge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.1, Spalte 7), • Ziffer 2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege – aus den gemäß Nummer 5.1.2 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den der Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich be- züglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folgeRangfolge: Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 3 (s.a. Nummer 4.14.2.1, Spalte 7), • ) Ziffer 2.1 2.2 EVB-IT ErstellungsSystemlieferungs-AGB, • AGB die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. 8 bzw. – im Falle Fal- le der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.2 7.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen jewei- ligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den der Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich be- züglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folgeRangfolge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 3 (s.a. Nummer 4.14.2.1, Spalte 7), ) • Ziffer 2.1 2.2 EVB-IT ErstellungsSystemlieferungs-AGB, AGB • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.2 7.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen jewei- ligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich be- züglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folgeRangfolge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 3 (s.a. Nummer 4.14.2.1, Spalte 7), ) • Ziffer 2.1 2.2 EVB-IT ErstellungsSystemlieferungs-AGB, AGB • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.2 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen Nutzungs- rechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränkenbe- schränken.

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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den der Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich be- züglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folgeRangfolge: Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.14.3.1, Spalte 7), • ) Ziffer 2.1 2.3 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB, • AGB die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.2 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen jewei- ligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. vorstehender Nummer 4.1, Spalte 7)4.4.2, • Ziffer 2.1 2.3 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB, • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege – aus den gemäß Nummer 5.1.2 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.,

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Samples: vergabemarktplatz-mv.de

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den der Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folgeRangfolge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 3 (s.a. Nummer 4.14.2.1, Spalte 7), ) • Ziffer 2.1 2.2 EVB-IT ErstellungsSystemlieferungs-AGB, AGB • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.2 7.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den der Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folge: Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.1, 4.4.1 Spalte 7), • 6) Ziffer 2.1 2.3 EVB-IT ErstellungsSystem-AGB, • AGB die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.2 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen jeweili- gen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems