Common use of Abweichende Lizenzbedingungen Clause in Contracts

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten be­züglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.3.1, Spalte 7), Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB, die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr.   bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jewei­ligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr.   auf Datenträger: Typ:  , Kennzeichnung:  , gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr.   in folgender Form:  , gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr.  , wie in Anlage Nr.   beschrieben.

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Samples: Systemvertrag, Systemvertrag, Systemvertrag

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten be­züglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 3 (s.a. Nummer 4.3.14.2.1, Spalte 7), ) Ziffer 2.3 2.2 EVB-IT SystemSystemlieferungs-AGB, AGB die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr.   bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 7.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jewei­ligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.3.1 4.2.1 lfd. Nr.   auf Datenträger: Typ:  , Kennzeichnung:  , . gemäß Nummer 4.3.1 4.2.1 lfd. Nr.   in folgender Form:  , . gemäß Nummer 4.3.1 4.2.1 lfd. Nr.  , wie in Anlage Nr.   beschrieben.

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Samples: It System Delivery Agreement

Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten be­züglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 3 (s.a. Nummer 4.3.14.2.1, Spalte 7), ) Ziffer 2.3 2.2 EVB-IT SystemSystemlieferungs-AGB, AGB die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr.   bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 7.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jewei­ligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.3.1 4.2.1 lfd. Nr.   auf Datenträger: Typ:  , Kennzeichnung:  , . gemäß Nummer 4.3.1 4.2.1 lfd. Nr.   in folgender Form:  , . gemäß Nummer 4.3.1 4.2.1 lfd. Nr.  1, wie in Anlage Nr.   1 beschrieben.

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Samples: It System Delivery Contract