Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.3.1, Spalte 7), Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB, die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: , gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. in folgender Form: , gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. , wie in Anlage Nr. beschrieben.
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Samples: Systemvertrag, Systemvertrag, Systemvertrag
Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 3 (s.a. Nummer 4.3.14.2.1, Spalte 7), ) Ziffer 2.3 2.2 EVB-IT SystemSystemlieferungs-AGB, AGB die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 7.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.3.1 4.2.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: , . gemäß Nummer 4.3.1 4.2.1 lfd. Nr. in folgender Form: , . gemäß Nummer 4.3.1 4.2.1 lfd. Nr. , wie in Anlage Nr. beschrieben.
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Samples: It System Delivery Agreement
Abweichende Lizenzbedingungen. Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 3 (s.a. Nummer 4.3.14.2.1, Spalte 7), ) Ziffer 2.3 2.2 EVB-IT SystemSystemlieferungs-AGB, AGB die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 7.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.3.1 4.2.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: , . gemäß Nummer 4.3.1 4.2.1 lfd. Nr. in folgender Form: , . gemäß Nummer 4.3.1 4.2.1 lfd. Nr. 1, wie in Anlage Nr. 1 beschrieben.
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Samples: It System Delivery Contract