Common use of Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen Clause in Contracts

Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden gem. Anlage Nr. 1 für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. Die Regelung von Ziff. 4.5.7 gilt sinngemäß. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehen- den Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden gem. Anlage Nr. 1 1, 14 für die dort genannten genann- ten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. Die Regelung von Ziff. 4.5.7 gilt sinngemäß. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehen- den vorbeste- henden Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden gemgemäß Nummer 4.4.2 i.V.m. Anlage Nr. 1 für die (Leistungsbeschreibung), dort genannten Arbeitsergebnisse Kapitel 4.12 Lizenzmodell, und Anlage Nr. 3 (Sonstige Vereinba- rungen), dort Nummer 6, die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. Die Regelung von Ziff. 4.5.7 gilt sinngemäß. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehen- den Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Und Den Betrieb Eines Gesamtsystems

Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden gem. Anlage Nr. 1 für die dort genannten genann- ten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. Die Regelung von Ziff. 4.5.7 gilt sinngemäß. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehen- den Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt. Anstelle von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB gelten die Regelungen der Nummer 17.8.1 i.V.m. Num- mer 4.5.3.1.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems