Abänderungen. 1. Wenn eine Vertragspartei es für wünschenswert erachtet, eine Bestimmung dieses Abkommens zu ändern, so kann sie jederzeit um Konsultationen mit der anderen Vertragspartei ersuchen. Diese Konsultationen (die durch Gespräche zwischen den Luftfahrtbehörden vorbereitet werden können) beginnen innerhalb eines Zeitraums von sechzig (60) Tagen ab Ersuchen, sofern nicht beide Vertragsparteien eine Verlängerung dieses Zeitraums vereinbaren. 2. Derart vereinbarte Änderungen werden von jeder Vertragspartei genehmigt und treten am ersten Tag des zweiten Monats nach Erhalt der letzten, auf diplomatischem Weg übermittelten Notifikation, dass in den Staaten der Vertragsparteien die innerstaatlichen rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft. 3. Änderungen des Anhangs können direkt zwischen den Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien vereinbart werden und treten nach Bestätigung durch diplomatischen Notenwechsel in Kraft.
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Samples: Air Transport Agreement
Abänderungen. 1. Wenn eine Vertragspartei es für wünschenswert erachtet, eine Bestimmung dieses Abkommens zu ändern, so kann sie jederzeit um Konsultationen mit der anderen Vertragspartei ersuchen. Diese Konsultationen (die durch Gespräche zwischen den Luftfahrtbehörden vorbereitet werden können) beginnen innerhalb eines Zeitraums von sechzig (60) Tagen ab Ersuchen, sofern nicht beide Vertragsparteien eine Verlängerung dieses Zeitraums vereinbaren.
2. Derart Auf diese Weise vereinbarte Änderungen Abänderungen werden von jeder Vertragspartei genehmigt gebilligt und treten am ersten Tag des zweiten Monats nach Erhalt in Kraft, der letztenauf den Monat folgt, auf diplomatischem Weg übermittelten Notifikationin dem die beiden Vertragsparteien sich durch einen Austausch diplomatischer Noten darüber verständigt haben, dass in den Staaten der Vertragsparteien die innerstaatlichen rechtlichen Voraussetzungen für das ihr Inkrafttreten gemäß ihren jeweiligen rechtlichen Verfahren erfüllt sind, in Kraft.
3. Änderungen Unbeschadet des Absatzes 2 können Abänderungen der Abschnitte I und III des Anhangs können direkt dieses Abkommens zwischen den Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien durch einen Austausch diplomatischer Noten vereinbart werden und treten nach Bestätigung durch diplomatischen Notenwechsel in Kraftwerden.
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Samples: Luftverkehrsabkommen
Abänderungen. 1. Wenn eine Vertragspartei es für wünschenswert erachtet, eine Bestimmung dieses Abkommens zu ändern, so kann sie jederzeit um Konsultationen mit der anderen Vertragspartei ersuchen. Diese Konsultationen (Konsultationen, die durch Gespräche zwischen den Luftfahrtbehörden vorbereitet werden können) , beginnen innerhalb eines Zeitraums von sechzig (60) Tagen ab Ersuchen, sofern nicht es sei denn, dass beide Vertragsparteien eine Verlängerung dieses Zeitraums vereinbaren.
2. Derart Auf diese Weise vereinbarte Änderungen Abänderungen werden von jeder Vertragspartei genehmigt gebilligt und treten am ersten Tag des zweiten Monats nach Erhalt in Kraft, der letztenauf den Monat folgt, auf diplomatischem Weg übermittelten Notifikationin dem die beiden Vertragsparteien einander durch Austausch diplomatischer Noten verständigt haben, dass in den Staaten der Vertragsparteien die innerstaatlichen rechtlichen Voraussetzungen für das ihr Inkrafttreten gemäß ihren jeweiligen rechtlichen Verfahren erfüllt sind, in Kraft.
3. Änderungen Abänderungen des Anhangs dieses Abkommens können direkt zwischen den Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien vereinbart werden und treten nach Bestätigung durch diplomatischen Notenwechsel in Kraft, sobald sie durch einen Austausch diplomatischer Noten bestätigt wurden.
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Samples: Air Transport Agreement
Abänderungen. 1. Wenn eine Vertragspartei es für wünschenswert erachtet, eine Bestimmung dieses Abkommens zu ändern, so kann sie jederzeit um Konsultationen mit der anderen Vertragspartei ersuchen. Diese Konsultationen (die durch Gespräche zwischen den Luftfahrtbehörden vorbereitet werden können) beginnen innerhalb eines Zeitraums von sechzig (60) Tagen ab Ersuchen, sofern nicht beide Vertragsparteien eine Verlängerung dieses Zeitraums vereinbaren.
2. Derart Auf diese Weise vereinbarte Änderungen Abänderungen werden von jeder Vertragspartei genehmigt gebilligt und treten am ersten Tag des zweiten Monats nach Erhalt in Kraft, der letztenauf den Monat folgt, auf diplomatischem Weg übermittelten Notifikationin dem die beiden Vertragsparteien sich durch einen Austausch diplomatischer Noten darüber verständigt haben, dass in den Staaten der Vertragsparteien die innerstaatlichen rechtlichen Voraussetzungen für das ihr Inkrafttreten gemäß ihren jeweiligen rechtlichen Verfahren erfüllt sind, in Kraft.
3. Änderungen Abänderungen des Anhangs dieses Abkommens können direkt zwischen den Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien vereinbart werden und treten nach Bestätigung durch diplomatischen Notenwechsel in Kraft, sobald sie durch einen Austausch diplomatischer Noten bestätigt wurden.
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Samples: Luftverkehrsabkommen